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   VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15 (https://dejure.org/2016,1039)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 45-IV-15 (https://dejure.org/2016,1039)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 45-IV-15 (https://dejure.org/2016,1039)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    cc) Zudem lässt sich der Verfassungsbeschwerde nicht entnehmen, dass die angegriffene Entscheidung auf dieser geltend gemachten Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruhen könnte; was die Beschwerdeführerin gegenüber dem Amtsgericht im Falle der Anhörung zum Schriftsatz der Beklagten vom 19. November 2014 vorgetragen hätte, legt sie nicht dar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]).

    Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 29. Januar 2015 über die Zurückweisung ihrer Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310 f.]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310 f.]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 106-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und ist, soweit sie nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt, der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 106-IV-14 [HS]/Vf. 107-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und ist, soweit sie nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt, der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 106-IV-14 [HS]/Vf. 107-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Ist aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht zulässig angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvR 1249/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Diese Auslegung der Verfahrensvorschriften gewährleistet, dass das Gericht solche Tatsachen nicht verwertet, zu denen die Beteiligten nicht vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1995 - 1 BvR 1249/95 - juris); sie ist daher frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 29. Januar 2015 über die Zurückweisung ihrer Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein im Verfahren nach § 495a ZPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

  • OLG Stuttgart, 28.05.2013 - 20 U 5/12

    Aktiengesellschaft: Abberufung des Vorstands aus wichtigem Grund

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15).
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