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VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf einstweilige Anordnung der Zulassung von Wahlvorschlägen zweier Kreisverbände der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für Ortschaftsratswahlen; Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen ...
- VerfGH Sachsen
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung von Wahlvorschlägen zweier Kreisverbände der NPD für die Ortschaftsratswahlen am 7. Juni 2009; Folgenabwägung; Verweisung auf die Möglichkeit des nachgängigen Rechtsschutzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Chemnitz, 13.05.2009 - 1 L 121/09
Auslegung des Kommunalwahlgesetzes - keine "Höherzonung" auf Landkreisebene
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
2. Mit Beschlüssen vom 13. Mai 2009 wiesen das Verwaltungsgericht Dresden (4 L 233 und 237/09) und das Verwaltungsgericht Chemnitz (1 L 121/09) die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. - BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Mit den insoweit eingeräumten Rechtsschutzmöglichkeiten lassen sich irreparable Schädigungen der Antragsteller ausschließen (vgl. BVerfG LKV 1994, 403; NVwZ-RR 1996, 163). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Die in der Hauptsache in Betracht kommende Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass der Antragsteller durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28, [35]; 96, 231, [237]).
- VerfGH Sachsen, 21.03.2006 - 25-IV-06
Antrag auf Erlass eines einstweiligen Anordnung wegen negativer Aussagen in einer …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - Vf. 8-IV07; SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06). - VerfGH Sachsen, 30.05.2006 - 50-I-06
Eilverfahren zum Organstreitverfahren eines Abgeordneten gegen den Ausschluss von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Bei offenem Ausgang des Verfahrens der Hauptsache sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - Vf. 50-I-06). - BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Die in der Hauptsache in Betracht kommende Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass der Antragsteller durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 106, 28, [35]; 96, 231, [237]).