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   VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10   

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https://dejure.org/2010,27234
VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dem Verfassungsgerichtshof sind alle Tatsachen darzulegen, die es ihm ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung haben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde (Vf. 132-IV-09) eingelegt.

    Hierzu wird auf den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren Vf. 132-IV-09 Bezug genommen.

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    (1) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Vielmehr beschreibt Art. 36 SächsVerf nur die Wirkung der in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 45-IV-09 [HS]/ Vf. 46-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 134-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Ist die Wahrung der Einlegungs- und Begründungsfrist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG nicht offensichtlich, hat ein Beschwerdeführer unaufgefordert mitzuteilen, wann ihm die angegriffene Entscheidung zugegangen ist (vgl. Magen in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 19; siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 134-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 48-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    1. Mit der Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf nur die Verletzung eigener Grundrechte gerügt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 48-IV-08 [HS]/Vf. 49-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
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