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   VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09   

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https://dejure.org/2010,23586
VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09 (https://dejure.org/2010,23586)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 132-IV-09 (https://dejure.org/2010,23586)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 132-IV-09 (https://dejure.org/2010,23586)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 96, 27 [39 f.]).

    Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 104, 220 [232]).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 45-IV-09 [HS]/Vf. 46-IV-09 [e.A.]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 96, 27 [39 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 104, 220 [232]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 75-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG kann nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem der in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrechte verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 75-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 39-IV-09

    Wiedergutmachung politischer Gewaltmaßnahmen als Staatspflicht; Rechtsverletzung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Lässt sich die behauptete Grundrechtsverletzung hingegen von vornherein ausschließen, fehlt es an einem schützenswerten Interesse des Beschwerdeführers, das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchzuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09; BVerfGE 40, 141 [156]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08

    Ein Richter muss zuhören

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 48-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Mit der Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf nur die Verletzung eigener Grundrechte gerügt werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 48-IV-08 [HS]/Vf. 49IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung haben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde (Vf. 132-IV-09) eingelegt.

    Hierzu wird auf den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren Vf. 132-IV-09 Bezug genommen.

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 47-IV-10
    Lässt sich die behauptete Grundrechtsverletzung hingegen von vornherein ausschließen, fehlt es an einem schützenswerten Interesse des Beschwerdeführers, das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchzuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 132-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 110-IV-10
    Lässt sich die behauptete Grundrechtsverletzung hingegen von vornherein ausschließen, fehlt es an einem schützenswerten Interesse des Beschwerdeführers, das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchzuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 132-IV-09).
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