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   VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15   

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https://dejure.org/2015,31186
VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15 (https://dejure.org/2015,31186)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 33-IV-15 (https://dejure.org/2015,31186)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 33-IV-15 (https://dejure.org/2015,31186)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).

    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07

    Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Hierzu gehört nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, da Art. 38 SächsVerf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juni 2003 - Vf. 17-IV-03; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07).

    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtenen Entscheidungen die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollten (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfGH, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 1655/05

    Rechtliches Gehör bei Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfGH, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtenen Entscheidungen die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollten (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 82-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Dass die Entscheidungen den Erwägungen und Rechtsauffassungen des Beschwerdeführers nicht gefolgt sind und zu einer hiervon abweichenden rechtlichen Bewertung kommen, begründet keinen Gehörverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 82-IV-14; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; st. Rspr.).

    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15).

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Denn da die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben kann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruht, muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs erhebliches vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A]).
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