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   VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18   

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VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18 (https://dejure.org/2018,40916)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 78-IV-18 (https://dejure.org/2018,40916)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 78-IV-18 (https://dejure.org/2018,40916)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
  • OLG Schleswig, 14.06.2017 - 10 UF 92/14

    Kindesunterhalt: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Diese Annahme beruht vielmehr auf der fachgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13 - juris Rn.8; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 10 UF 92/14 - juris Rn. 27, 28; Feskorn in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 58 FamFG Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 266/13

    Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses:

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Diese Annahme beruht vielmehr auf der fachgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13 - juris Rn.8; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 10 UF 92/14 - juris Rn. 27, 28; Feskorn in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 58 FamFG Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.], st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Die vom Beschwerdeführer gegen die Kostenentscheidung eingelegte Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden (23 WF 447/18) sowie eine sich hieran anschließende Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof (Vf. 78-IV-18) blieben erfolglos.

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19

    Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, juris, Rn. 14, und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a. -, BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

    Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 14, und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a., BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21

    Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des

    Die gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. November 2018 (Vf. 78-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 8-IV-21

    Zur Verfahrensverschleppung durch Verfassungsbeschwerde

    Noch hat er eine mögliche Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 m.w.N.; dieser erging gegenüber dem Beschwerdeführer) hinreichend dargelegt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

    Eine Vorbefassung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann damit in der Regel für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 14, und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u. a., BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 04.05.2021 - 8-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Noch hat er eine mögliche Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18 m.w.N.; dieser erging gegenüber dem Beschwerdeführer) hinreichend dargelegt.
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 9-IV-19

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde

    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG aber ohne Bedeutung, weshalb eine hierauf ergangene Entscheidung die Frist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erneut in Lauf setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 78-IV-18; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 165-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 22-IV-16; st. Rspr.).
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