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   VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05   

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https://dejure.org/2006,34378
VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05 (https://dejure.org/2006,34378)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2006 - 18-IV-05 (https://dejure.org/2006,34378)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2006 - 18-IV-05 (https://dejure.org/2006,34378)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98 m.w.N.; vgl. zu Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 [186f.]; 42, 212 [220]); Stärke des Verdachts und Gewicht der zu ermittelnden Straftat müssen danach in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Grundrechtseingriffs stehen.

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 30 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsVerf die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 42, 212 [220]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98 m.w.N.; vgl. zu Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 [186f.]; 42, 212 [220]); Stärke des Verdachts und Gewicht der zu ermittelnden Straftat müssen danach in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Grundrechtseingriffs stehen.

    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 [187]).

  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung besteht fort, da die Durchsuchung einen besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes nicht abwenden konnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 30 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsVerf die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 42, 212 [220]).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Der Richtervorbehalt dient dazu, dass die Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz angeordnet wird (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]; 103, 142 [150 f.]) .

    Dem Richtervorbehalt war mit der richterlichen Entscheidung Genüge getan, so dass eine zeitnahe Dokumentation der bei Erlass der Durchsuchungsanordnung noch nicht aktenkundig gemachten Informationen jedenfalls die Messbarkeit und Kontrollierbarkeit des Eingriffs selbst nicht befördern konnte (anders bei nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnungen BVerfGE 103, 142 [160]).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Der Richtervorbehalt dient dazu, dass die Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz angeordnet wird (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]; 103, 142 [150 f.]) .
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Der Richtervorbehalt dient dazu, dass die Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz angeordnet wird (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]; 103, 142 [150 f.]) .
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Das in der Beschwerdeschrift ausdrücklich als verletzt gerügte Grundrecht aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf schützt den Anspruch des Beschwerdeführers, in einem Gerichtsverfahren eine Entscheidung desjenigen Richters zu erhalten, der auf Grund Gesetzes und des Geschäftsverteilungsplanes zuständig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2005 - Vf. 88-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98 m.w.N.; vgl. zu Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 [186f.]; 42, 212 [220]); Stärke des Verdachts und Gewicht der zu ermittelnden Straftat müssen danach in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Grundrechtseingriffs stehen.
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Die Mitteilung der Verdachtsgründe und die weitere Begründung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme konnte das Landgericht in seiner Beschwerdeentscheidung nachholen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 160).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Ihn trifft die Pflicht, sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. März 2006 - Vf. 18-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. März 2006 - Vf. 18-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 23-IV-23
    Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie bei allen Maßnahmen in Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. März 2006 - Vf. 18-IV-05).
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