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VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.11.2015 - 1 L 735/15
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt indes im Regelfall nicht davor, dass das Fachgericht Vorbringen eines Beteiligten außer Betracht lässt, weil es nach fachgerichtlicher Rechtsansicht aus materiell-rechtlichen Gründen an der Entscheidungserheblichkeit fehlt (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. August 2015 - Vf. 53-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 50-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Die Beteiligten müssen zudem Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 50-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 30-IV-16
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).