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Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 19.12.2005 - VK 5/2005 |
Zitiervorschläge
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 19.12.2005 - VK 5/2005 (https://dejure.org/2005,71850)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 19.12.2005 - VK 5/2005 (https://dejure.org/2005,71850)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - VK 5/2005 (https://dejure.org/2005,71850)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekir.de
§ 3 Abs. 1 BVO; § 4 Abs. 1 BVO
Außenseitermethode, Krankheitsbeihilfe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 19.12.2005 - VK 5/05
Die Kriterien einer jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung seien im Übrigen auch auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt zu übertragen.Entgegen der Ansicht des Klägers vermag auch der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) sein Klagebegehren nicht zu stützen.
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97
Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 19.12.2005 - VK 5/05
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 18.06.1998 (NJW 1998 S. 3436) ausgeführt, um ausnahmsweise die Beihilfefähigkeit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode zu rechtfertigen, müsse nach dem Stand der Wissenschaft die Aussicht, d.h. die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung bestehen.