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   BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02   

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https://dejure.org/2003,44
BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02 (https://dejure.org/2003,44)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - XI ZR 135/02 (https://dejure.org/2003,44)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02 (https://dejure.org/2003,44)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VerbrKrG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 1 und 3
    Verbundenes Geschäft bei Immobilienkauf und nicht grundpfandrechtlich gesichertem Kredit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie im Rahmen eines Steuersparmodells; Kreditverhandlungen auf Seiten der Bank durch Makler, der auch den Verkauf der Immobilie vermittelt hat; Klage auf Darlehensrückzahlung; Widerklage auf Freistellung von Pflichten aus dem ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Finanziertes Immobiliengeschäft und nicht grundpfandrechtlich gesicherter Verbraucherkreditvertrag als verbundene Geschäfte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobiliengeschäft - Finanzierung durch Verbraucherkreditvertrag/Verbundgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft; Verbraucherkredit und Immobiliengeschäft

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Anwendung des § 9 VerbrKrG auf einen zum Erwerb einer Immobilie gewährten, grundpfandrechtlich nicht abgesicherten Kredit

  • Judicialis

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Geltendmachung von Einwendungen aus Grundstückskaufvertrag gegenüber finanzierender Bank bei grundpfandrechtlich nicht gesichertem Kredit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2 § 9 Abs. 1, 3
    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanziertes Immobiliengeschäft und Verbraucherkreditvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 1, 3
    Finanziertes Immobiliengeschäft und nicht grundpfandrechtlich gesicherter Verbraucherkreditvertrag als verbundene Geschäfte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb kann verbundenes Geschäft sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb kann verbundenes Geschäft sein -

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    VerbrKrG § 9 Abs. 1, 3, § 3 Abs. 2 Nr. 2
    Finanziertes Immobiliengeschäft und nicht grundpfandrechtlich gesicherter Verbraucherkreditvertrag als verbundene Geschäfte

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3703
  • ZIP 2003, 2111
  • MDR 2004, 105
  • NZM 2003, 992
  • WM 2003, 2232
  • BB 2003, 2535
  • DB 2003, 2643
 
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Wird zitiert von ... (162)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Formularverträge müssen für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein (Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2234 unter II.2.b.aa).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Formularverträge müssen für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein (Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2234 unter II.2.b.aa).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Für die grundsätzliche Möglichkeit der alternativen Belehrung über verschiedene Fallkonstellationen spricht außerdem, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 (Az. XI ZR 135/02, juris Rn. 24) ausgeführt hat, der bloße Umstand, dass die in dem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung eine Belehrung über verbundene Geschäfte enthalte, genüge [für die Annahme verbundener Geschäfte] schon deshalb nicht, weil es sich um einen Formularvertrag handele, der für unterschiedliche Vertragsgestaltungen offen sein müsse (so auch OLG München a. a. O. Rn. 43).
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