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   KG, 15.12.2008 - (4) 1 Ss 442/08 (243/08) 4 Ws 243/08   

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https://dejure.org/2008,16168
KG, 15.12.2008 - (4) 1 Ss 442/08 (243/08) 4 Ws 243/08 (https://dejure.org/2008,16168)
KG, Entscheidung vom 15.12.2008 - (4) 1 Ss 442/08 (243/08) 4 Ws 243/08 (https://dejure.org/2008,16168)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - (4) 1 Ss 442/08 (243/08) 4 Ws 243/08 (https://dejure.org/2008,16168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts bei der Tatbestandsverwirklichung der Veränderung des Erscheinungsbilds nach § 304 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer

    Funktionsbeeinträchtigung als Tatbestandsvoraussetzung bei § 304 Abs. 2 StGB

  • Judicialis

    StGB § 304 Abs. 1; ; StGB § 304 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 304 Abs. 1; StGB § 304 Abs. 2
    Funktionsbeeinträchtigung als Tatbestandsvoraussetzung bei § 304 Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
    Die bloße Mitteilung im Urteil, zur Größe der Graffiti seien auch die Lichtbilder aus der Akte in Augenschein genommen worden, enthält keine zulässige Bezugnahme i. S. v. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, da sie lediglich den Beweiserhebungsvorgang beschreibt und nicht den Willen zum Ausdruck bringt, die Lichtbilder zum Bestandteil der Urteilsgründe zu machen (vgl. KG VRS 113, 300; OLG Hamm VRS 113, 432 ff).
  • OLG Jena, 27.04.2007 - 1 Ss 337/06

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti auf Stromkasten

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
    Entgegen der Rechtsansicht des Amtsgerichts muss, wie die Generalstaatsanwaltschaft, die sich dem Oberlandesgericht Jena (OLG Jena NJW 2008, 776) angeschlossen hat, zutreffend ausführt, zu der Veränderung des Erscheinungsbildes gemäß § 304 Abs. 2 StGB - ebenso wie bei dem Beschädigen nach § 304 Abs. 1 StGB - eine Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts hinzukommen.
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
    Eine allein am Wortlaut haftende weite Auslegung von § 304 Abs. 2 StGB würde zu dem widersprüchlichen Ergebnis führen, dass für die eingriffsintensivere Beschädigung nach § 304 Abs. 1 StGB das einschränkende Merkmal der Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzungsfunktion verlangt würde, für die vergleichsweise geringfügigere Einwirkung auf das Tatobjekt durch die Veränderung des Erscheinungsbildes nach § 304 Abs. 2 StPO jedoch nicht (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl., § 304 Rdn. 13; Wolff Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl., § 304 Rdn. 17; Lackner/Jühl, StGB 26. Aufl., § 304 Rdn. 4; BayOLG StV 99, 543 f; KG NStZ 2007, 223; Kundlich GA 2006, 38, 41).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 2St RR 84/99
    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
    Eine allein am Wortlaut haftende weite Auslegung von § 304 Abs. 2 StGB würde zu dem widersprüchlichen Ergebnis führen, dass für die eingriffsintensivere Beschädigung nach § 304 Abs. 1 StGB das einschränkende Merkmal der Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzungsfunktion verlangt würde, für die vergleichsweise geringfügigere Einwirkung auf das Tatobjekt durch die Veränderung des Erscheinungsbildes nach § 304 Abs. 2 StPO jedoch nicht (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl., § 304 Rdn. 13; Wolff Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl., § 304 Rdn. 17; Lackner/Jühl, StGB 26. Aufl., § 304 Rdn. 4; BayOLG StV 99, 543 f; KG NStZ 2007, 223; Kundlich GA 2006, 38, 41).
  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

    Auszug aus KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
    Die bloße Mitteilung im Urteil, zur Größe der Graffiti seien auch die Lichtbilder aus der Akte in Augenschein genommen worden, enthält keine zulässige Bezugnahme i. S. v. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, da sie lediglich den Beweiserhebungsvorgang beschreibt und nicht den Willen zum Ausdruck bringt, die Lichtbilder zum Bestandteil der Urteilsgründe zu machen (vgl. KG VRS 113, 300; OLG Hamm VRS 113, 432 ff).
  • KG, 28.04.2014 - 161 Ss 47/14

    Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzungsfunktion eines Fahrzeuges des

    Hinzukommen muss - ebenso wie bei dem Beschädigen nach § 304 Abs. 1 StGB - nach ganz überwiegender Meinung eine Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 310; OLG Jena NJW 2008, 776, jeweils m.w.Nachw.).
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