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Rechtsprechung
   LG Münster, 13.05.2009 - 01 S 8/09   

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https://dejure.org/2009,7248
LG Münster, 13.05.2009 - 01 S 8/09 (https://dejure.org/2009,7248)
LG Münster, Entscheidung vom 13.05.2009 - 01 S 8/09 (https://dejure.org/2009,7248)
LG Münster, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 01 S 8/09 (https://dejure.org/2009,7248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abzug "Neu für Alt" bei einer durch einen Verkehrsunfall zerstörten Brille

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz für eine durch einen Autounfall zerstörte Brille in Höhe des Neupreises einer vergleichbaren Brille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Kein "neu-für-alt" Abzug bei Schadensersatz für Brille

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Abzug "neu für alt" bei beschädigter Brille

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Brille kaputt: Nach Unfall gibt es den Neupreis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Brille nach Unfall: Kein "neu-für-alt" Abzug bei Schadensersatz für Brille nach Verkehrsunfall - Aus medizinischen Gründen ist Neuerwerb der Brille erforderlich - kein Gebrauchtmarkt für Brillen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 513
  • NZV 2011, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Montabaur, 25.09.1997 - 10 C 436/97
    Auszug aus LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
    Dementsprechend ist gerade bei Beschädigung von Brillen ein Abzug "neu für alt" nicht ohne Weiteres vorzunehmen (so auch AG Montabaur in ZfS 1998, 132; a.A. LG Freiburg in ZfS 1989, 266; AG Tempelhof-Kreuzberg in r+s 1997, 19), sondern wird nur in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gebrauchswert der alten Brille gerade für den Geschädigten schon zum Zeitpunkt des Schadensfalles reduziert war, sei es aufgrund von nutzungsbedingten Vorschäden der Brille, sei es, weil infolge einer Sehstärkenveränderung eine Anpassung der Gläser auch ohne den Schadensfall bevorstand.
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
    Bei der danach erforderlichen Abwägung ist ein Ausgleich der wirtschaftlichen Besserstellung nach dem Grundsatz "neu für alt" nicht schon allein deshalb als unzumutbar abzulehnen, weil dem Geschädigten eine Ausgabe, die er sonst nicht getätigt hätte, dadurch aufgezwungen wird, dass sich die Herstellung des alten Zustandes nicht anders gleichwertig erreichen lässt (vgl. BGH in NJW 1959, 1079); ebenso wenig kann allein darauf abgestellt werden, dass bei bestimmten Gegenständen kein "Gebrauchtmarkt" existiert.
  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95

    Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages

    Auszug aus LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
    Das zweite Ziel gebietet grundsätzlich einen Abzug "neu für alt", wenn damit nicht in unzumutbarer Weise in das erste eingegriffen wird (BGH a.a.O., sowie in NJW 1997, 520).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
    Eine entsprechende Besserstellung, die selbst beim Austausch langlebiger Wirtschaftsgüter zu bejahen ist (vgl BGH in NJW 1959, 1078), liegt nämlich abweichend von der vom Kläger vertretenen Rechtsauffassung auch beim Austausch einer seit mehreren Jahren gebrauchten Brille vor; und zwar unabhängig davon, über wie viele Jahre Brillen von durchschnittlichen Brillenträgern oder vom betroffenen Kläger regelmäßig genutzt werden.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.12.1995 - 18 C 336/95
    Auszug aus LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
    Dementsprechend ist gerade bei Beschädigung von Brillen ein Abzug "neu für alt" nicht ohne Weiteres vorzunehmen (so auch AG Montabaur in ZfS 1998, 132; a.A. LG Freiburg in ZfS 1989, 266; AG Tempelhof-Kreuzberg in r+s 1997, 19), sondern wird nur in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gebrauchswert der alten Brille gerade für den Geschädigten schon zum Zeitpunkt des Schadensfalles reduziert war, sei es aufgrund von nutzungsbedingten Vorschäden der Brille, sei es, weil infolge einer Sehstärkenveränderung eine Anpassung der Gläser auch ohne den Schadensfall bevorstand.
  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Teilweise wird von der Rechtsprechung für beschädigte Brillen ein Abzug neu für alt als nicht gerechtfertigt angesehen (AG Heidelberg SVR 2014, 268; AG München ZMR 2012, 880; 268; mit ausführlicher Begründung LG Münster NZV 2009, 513; AG Coesfeld NZV 2009, 233; AG Weinheim NJW-RR 2003, 307; AG St. Wendel ZfSch 2000, 340; AG Arnstadt ZfSch 2000, 340; AG Montabaur ZfSch 1998, 132).
  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Der vorgenommene Abzug neu für alt sei nicht gerechtfertigt (Hinweis auf LG Münster, Urt. v. 13.05.2009, 1 S 8/09 sowie auf zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen, s. Bl. 200 eA II).

    Hierdurch ist ihre ansonsten bestehende Dispositionsfreiheit in Bezug auf die Frage des Obs und des Zeitpunktes einer Ersatzbeschaffung bzw. der Verwendung des Schadensersatzbetrages erheblich eingeschränkt (vgl. LG Konstanz Urt. v. 26.2.2016 - D 2 O 290/14, BeckRS 2016, 130475 Rn. 18, beck-online; LG Münster, Urteil vom 13. Mai 2009 - 1 S 8/09 -, Rn. 8, juris).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2009 - 1 S 8.09   

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https://dejure.org/2009,33073
OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2009 - 1 S 8.09 (https://dejure.org/2009,33073)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2009 - 1 S 8.09 (https://dejure.org/2009,33073)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 1 S 8.09 (https://dejure.org/2009,33073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14

    Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches

    Darüber hinaus haben auch für das Recht des Nichtraucherschutzes verschiedene Fachgerichte festgestellt, dass auf eine Spielhalle oder grundsätzlich vergleichbare Einrichtungen auch die Vorschriften über den Nichtraucherschutz in Gaststätten Anwendung finden können, wenn dort gleichzeitig eine Gaststätte betrieben wird (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 -, NJW 2009, S. 2698 ; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 -, juris, Rn. 30; BayVGH München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 9 CE 10.3177 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, juris, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, Rn. 2 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 -, juris, Rn. 10 f.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 L 463/11 -, juris, Rn. 18 ff. ; VG Cottbus, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 -, juris, Rn. 5; vgl. auch jüngst VG Saarland, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 L 809/14 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 404/10

    Nichtraucherschutz in Brandenburgischen Spielhallen

    Sie gilt nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht für Betriebe mit dem Hauptzweck einer Spielhalle, in denen zusätzlich auch Getränke und Snacks ausgeschenkt werden (VG Cottbus, Beschl. v. 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11, zit. nach Juris; Dürr, GewArch 2009, 286, 289 und Anmerkung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 1 S 8.09, zit. nach Juris).
  • VG Saarlouis, 11.08.2014 - 1 L 809/14

    Raucherschutz in saarländischen Spielhallen

    Danach bestimmt sich in einer Spielhalle der Nachrang des Raucherbereichs im Hinblick auf seine Funktion nicht nur quantitativ nach der Anzahl, sondern auch qualitativ nach der Beschaffenheit der jeweils zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.06.2009 - OVG 1 S 8.09 -, GewArch 2009, 408).
  • VG Berlin, 29.02.2012 - 35 L 416.11

    Vereinbarkeit des SpielhG Bln (juris: SpielhG BE) mit höherrangigem Recht;

    Es muss hier offen bleiben, ob das Nichtraucherschutzgesetz verfassungsgemäß ist, obwohl es - anders als bei Gaststätten (§ 4 Abs. 3 NRSG) - keine Möglichkeit vorsieht, in Spielhallen abgetrennte Nebenräume einzurichten, in denen das Rauchen zugelassen ist (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63 - IV-08-, Juris; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 26/08, 34/08 -, Juris; a. A. VG Cottbus, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 - Juris; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, Juris, Rn. 8).
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