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LG Münster, 17.08.2010 - 011 O 301/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitzer eines webenden Pferdes erhält Kaufpreis zurück; Kaufpreisrückzahluung aufgrund der Mangelhaftigkeit eines Pferdes wegen psychischer Verhaltensstörung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Rücktritt vom Pferde-Kaufvertrag; § 323 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besitzer eines webenden Pferdes erhält Kaufpreis zurück; Kaufpreisrückzahluung aufgrund der Mangelhaftigkeit eines Pferdes wegen psychischer Verhaltensstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.08.2010 - 011 O 301/06
- OLG Hamm, 24.05.2011 - 19 U 162/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bielefeld, 08.08.2008 - 19 O 52/07
Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages über ein Turnierpferd und …
Auszug aus LG Münster, 17.08.2010 - 11 O 301/06
Das klägerseits zitierte Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.08.2008, AZ: 19 O 52/07, führt an, dass ein Nutzungsvorteil nicht entstanden sei, da das Pferd nicht als Reit- und Sportpferd nutzbar gewesen sei. - BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus LG Münster, 17.08.2010 - 11 O 301/06
Die Grundsätze des Verbrauchgüterkaufs sind auch beim Tierkauf anzuwenden (vergl. BGH NJW 2006, 2250). - BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06
Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"
Auszug aus LG Münster, 17.08.2010 - 11 O 301/06
Dabei verkennt das Gericht nicht, dass Abweichungen von der physiologischen Norm nicht allein dewegen als Mangel einzustufen sind, weil der Markt hierauf mit Preisabschlägen reagiert (verg. BGH NJW 2007, 1351). - OLG Hamm, 21.01.1999 - 18 U 142/98
Maklerklausel in einem notariellen Grundstückskaufvertrag
Auszug aus LG Münster, 17.08.2010 - 11 O 301/06
"Stellen" setzt nach dem Schutzzweck der §§ 305 ff.BGB voraus, dass der Verwender unter Ausschluss des anderen Vertragspartners einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (vergl. OLG Hamm NJW-RR 99, 999).