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Rechtsprechung
   LG Münster, 21.06.2018 - 011 O 334/12   

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LG Münster, 21.06.2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
LG Münster, Entscheidung vom 21.06.2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
LG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Holzlieferverträge zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Klausner- Gruppe sind wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • juve.de (Kurzinformation)

    Holzlieferverträge: Holzlieferverträge zwischen NRW und Klausner-Gruppe wegen Verstoßes gegen EU-Recht unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).

    In derartigen Fällen soll es genügen, nur den beihilferechtswidrig erlangten Vorteil abzuschöpfen (vergleiche BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, Rn. 35, 39, juris).

  • EuGH, 26.04.2018 - C-233/16

    Die regionalen Abgaben, die in Spanien für große Einzelhandelsunternehmen erhoben

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Eine Beihilfe im Sinne dieser Vorschrift ist eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel, die geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Begünstigten einen selektiven Vorteil gewährt und die den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 107 AEUV Rn. 24 m.w.N.).

    Selektiv ist ein Vorteil, der geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden und somit eine unterschiedliche Behandlung erfahren, die im wesentlichen als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris, und EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-20/15 P und C-21/15 P, juris).

  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss der Kammer und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.11.2015 (C-505/14) verwiesen (beide veröffentlicht bei juris).

    Zur effektiven Durchsetzung des Unionsrechtes ist es im hier vorliegenden Fall insbesondere zulässig, § 322 ZPO so auszulegen, dass die Rechtskraft sich nicht auf einen Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV erstreckt, welcher nicht Gegenstand des damaligen Rechtsstreits war (vergleiche das auf den Vorlagebeschluss der Kammer ergangene Urteil des EuGH vom 11.11.2015, C-505/14, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 3.17

    Unzulässige Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle des Deutschen

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Selektiv ist ein Vorteil, der geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden und somit eine unterschiedliche Behandlung erfahren, die im wesentlichen als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris, und EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-20/15 P und C-21/15 P, juris).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Insoweit ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. zum Beispiel BGH, Urteil vom 14.11.2013, IX ZR 215/12, juris).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-533/12

    Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Dafür muss festgestellt werden, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Investor von vergleichbarer Größe genauso wie die staatliche Einrichtung unter den gleichen Bedingungen bereit gewesen wäre, die Unterstützung zu geben (sogenannter Privatinvestortest; vergleiche zum Beispiel EuGH, Urteil vom 04.09.2014, C-533/12 P und C-536/12 P, juris; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 107 AEUV Rn. 46-53; Birnstiel/Bungenberg/Heinrich, Europäisches Beihilfenrecht, 1. Auflage 2013, Art. 107 AEUV Rn. 105 ff.).
  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 2 U 52/12

    Wirksame Holzlieferungsverträge zwischen einem für die Klausner-Gruppe handelnden

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Das Oberlandesgericht Hamm hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012, 2 U 52/12, juris).
  • LG Münster, 17.02.2012 - 11 O 37/11

    Feststellung des Fortbestandes einer vertraglichen Vereinbarung über

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Der Vertrag sei auch nicht aus sonstigen Gründen unwirksam, nichtig oder vorzeitig beendet (LG Münster, Urteil vom 17.02.2012, 11 O 37/11, juris).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 17.09.2014 - 011 O 334/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26756
LG Münster, 17.09.2014 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2014,26756)
LG Münster, Entscheidung vom 17.09.2014 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2014,26756)
LG Münster, Entscheidung vom 17. September 2014 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2014,26756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfe durch vertragliche Meistbegünstigungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Außerachtlassung eines zivilrechtlichen Feststellungsurteils bei einem Rechtsstreit über die Vollziehung eines zivilrechtlichen Beihilfevertrages

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Holzlieferung nach Sturm Kyrill - LG Münster beschließt Vorlage an den EuGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2015, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    Zwar lässt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen, dass die effektive Durchsetzung des Beihilfenrechts nicht gebietet, den gesamten die Beihilfe gewährenden Vertrag rückabzuwickeln, sondern dass nur der beihilfenrechtswidrig erlangte Vorteil abgeschöpft werden muss (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11 mit weiteren Nachweisen).

    Anstelle der Gesamtnichtigkeit kommt auch eine Vertragsanpassung in Betracht (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11).

    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass es nicht um den tatsächlichen Parteiwillen, sondern um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung dessen, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, geht (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 92/11).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03

    Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    41 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein privatrechtlicher Vertrag, welcher eine Beihilfe entgegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV gewährt, gem. § 134 BGB nichtig ist (z.B. BGH, Urteile vom 20.01.2004, Az. XI ZR 53/03; vom 24.10.2003, Az. V ZR 48/03; vom 04.04.2003, Az. V ZR 314/02).

    43 Die Nichtigkeitsfolge soll nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Interesse gleicher Wettbewerbsvoraussetzugnen eine verfrühte Beihilfengewährung verhindern (BGH, Urteil vom 20.01.2004, Az. XI ZR 53/03; Beschluss vom 13.09.2012, Az. III ZB 3/12).

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    70 Auch an anderer Stelle hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Rechtskraft nationalstaatlicher Urteile im Hinblick auf ihre Bedeutung für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden nicht allein wegen des Verstoßes gegen europarechtliche Rechtsnormen durchbrochen werden kann (z.B. EuGH, Urteil vom 16.03.2006, Rs. C-234/04).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-507/08

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    69 Im Gegensatz dazu hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22.12.2010 in der Rechtssache C 507/08 (G) angedeutet, dass das Unionsrecht in einem Fall, in dem eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vor einer Entscheidung der Kommission ergangen ist, eine Rechtskraftdurchbrechung nicht zwingend gebietet.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    Die Sittenwidrigkeit setzt nach der Rechtsprechung eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens voraus, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH NJW 2004, 2664, 2468; Palandt-Sprau, BGB, 73. Auflage 2014, § 826 BGB Rn. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    68 In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2007 in der Rs. C-119/05 (M) ist entschieden worden, dass das Gemeinschaftsrecht der Anwendung einer auf die Verankerung des Grundsatzes der Rechtskraft abzielenden Vorschrift des nationalen Rechts wie Art. 2909 des Codice civile entgegensteht, soweit ihre Anwendung die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gewährten staatlichen Beihilfe behindert, deren Unvereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung der Kommission festgestellt worden ist.
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    Auch ein sachlich unrichtiges Urteil erlangt materielle Rechtskraft; die Rechtskraft verbietet es gerade, die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit nochmals aufzuwerfen (BGH NJW 1985, 2535).
  • LG Münster, 17.02.2012 - 11 O 37/11

    Feststellung des Fortbestandes einer vertraglichen Vereinbarung über

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    15 In dem Zivilrechtsstreit Landgericht Münster, Az. 11 O 37/11, ist mit Urteil vom 17.02.2012 festgestellt worden, dass die zwischen den Parteien am 20.02.2007 geschlossene Vereinbarung nebst Rahmenkaufvertrag vom 17.04.2007 weiterhin fortbestehen.
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    41 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein privatrechtlicher Vertrag, welcher eine Beihilfe entgegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV gewährt, gem. § 134 BGB nichtig ist (z.B. BGH, Urteile vom 20.01.2004, Az. XI ZR 53/03; vom 24.10.2003, Az. V ZR 48/03; vom 04.04.2003, Az. V ZR 314/02).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12
    52 Hat das Gericht im Zweitprozess den Streitgegenstand des rechtskräftig entschiedenen Erstprozesses als Vorfrage erneut zu prüfen, hat es den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung seinem Urteil zu Grunde zu legen (BGH NJW 1993, 3205; NJW 2008, 1227).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 2 U 52/12

    Wirksame Holzlieferungsverträge zwischen einem für die Klausner-Gruppe handelnden

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