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   LG Münster, 08.07.2015 - 012 O 187/15   

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https://dejure.org/2015,24688
LG Münster, 08.07.2015 - 012 O 187/15 (https://dejure.org/2015,24688)
LG Münster, Entscheidung vom 08.07.2015 - 012 O 187/15 (https://dejure.org/2015,24688)
LG Münster, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 012 O 187/15 (https://dejure.org/2015,24688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verbreitung unwahrer Tatsachen bzgl. Generierung von Bildern tierschutzwidriger Zustände

  • kanzlei.biz

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Tatsachen und Meinungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sinngehalt einer Äußerung ist nach Verständnis von unbefangenen Durchschnittslesern zu ermitteln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sinngehalt einer Äußerung ist nach Verständnis von unbefangenen Durchschnittslesern zu ermitteln

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Keine Zurechnung von Bildherstellung - Tierschutzverein erneut erfolgreich gegen Agrarverlag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 20.02.2014 - 28 O 67/14

    Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden - erfolgreich gegen

    Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
    Mit Urteil vom 11.06.2014 - Az.: 28 O 67/14 - bestätigte das Landgericht Köln eine zuvor erlassene einstweiligen Verfügung, mit der der Beklagten verboten wurde, folgende Äußerungen zu verbreiten:.

    Die begehrten Unterlassungsverfügungen sind bereits vom Verfügungstenor des Urteils des Landgerichts Köln in dem einstweiligen Verfügungsverfahren mit dem Aktenzeichen 28 O 67/14 vom 11.06.2014 enthalten.

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
    Bei der Beurteilung des Sinngehaltes ist nicht isoliert auf den durch den Antrag herausgehobenen Text abzustellen, sondern der Text in seinem gesamten Zusammenhang zu betrachten (BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 -, NJW 2009, 3580).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
    Vielmehr kommt es auf den objektiven Sinn an, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen verständigen Durchschnittspublikums hat (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.2015 - 1 BvR 1696/98 -, NJW 2006, 207).
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