Rechtsprechung
LG Münster, 08.07.2015 - 012 O 187/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)
Zur Abgrenzung von unwahren Tatsachen und Meinungsäußerungen in einem Online-Magazin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Verbreitung unwahrer Tatsachen bzgl. Generierung von Bildern tierschutzwidriger Zustände
- kanzlei.biz
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Abgrenzung von Tatsachen und Meinungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sinngehalt einer Äußerung ist nach Verständnis von unbefangenen Durchschnittslesern zu ermitteln
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sinngehalt einer Äußerung ist nach Verständnis von unbefangenen Durchschnittslesern zu ermitteln
Sonstiges
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Keine Zurechnung von Bildherstellung - Tierschutzverein erneut erfolgreich gegen Agrarverlag
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 20.02.2014 - 28 O 67/14
Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden - erfolgreich gegen …
Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
Mit Urteil vom 11.06.2014 - Az.: 28 O 67/14 - bestätigte das Landgericht Köln eine zuvor erlassene einstweiligen Verfügung, mit der der Beklagten verboten wurde, folgende Äußerungen zu verbreiten:.Die begehrten Unterlassungsverfügungen sind bereits vom Verfügungstenor des Urteils des Landgerichts Köln in dem einstweiligen Verfügungsverfahren mit dem Aktenzeichen 28 O 67/14 vom 11.06.2014 enthalten.
- BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
Bei der Beurteilung des Sinngehaltes ist nicht isoliert auf den durch den Antrag herausgehobenen Text abzustellen, sondern der Text in seinem gesamten Zusammenhang zu betrachten (BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 -, NJW 2009, 3580). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Münster, 08.07.2015 - 12 O 187/15
Vielmehr kommt es auf den objektiven Sinn an, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen verständigen Durchschnittspublikums hat (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.2015 - 1 BvR 1696/98 -, NJW 2006, 207).