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   FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/2005   

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FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/2005 (https://dejure.org/2006,13958)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21.11.2006 - I 149/2005 (https://dejure.org/2006,13958)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21. November 2006 - I 149/2005 (https://dejure.org/2006,13958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer einmaligen Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung; Tilgung einer steuerlich anzuerkennenden, betrieblich verursachten Verbindlichkeit; Minderung des Einkommens bei Auszahlung einer Pensionszusage an den ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; KStG § 47; ; GmbHG § 48 Abs. 3; ; BGB § 125

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 6a
    Einmalige Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 6a
    Einmalige Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de

    Einmalige Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1352
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Es kann nicht erwartet werden, dass er die weitere Rechtsentwicklung im Auge behält und hiernach - gleichsam vorbeugend - die Vertragsänderung durch die Gesellschafter genehmigen lässt (BFH-Urteil vom 22.11.1995 I R 168/94, BFH/NV 1994, 644).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Geboten ist danach insbesondere die Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, der Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierungen im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (BFH-Urteil vom 24.03.1999 I R 20/98, BStBl II 2001, 612).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Die Kapitalabfindung trotz Weiterbeschäftigung ist auch nicht aufgrund des BFH-Urteils vom 02.12.1992 (I R 54/91, BStBl II 1993, 311) als vGA zu beurteilen.
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Erst wenn sich auf diese Weise der Inhalt einer Vereinbarung nicht zweifelsfrei feststellen lässt, ist für die Annahme einer vGA aufgrund beherrschender Gesellschaftsverhältnisse Raum (BFH-Urteile vom 11.02.1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Unter einer verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 22.11.1995 - I R 168/94

    Verspätete Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot als vGA

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Es kann nicht erwartet werden, dass er die weitere Rechtsentwicklung im Auge behält und hiernach - gleichsam vorbeugend - die Vertragsänderung durch die Gesellschafter genehmigen lässt (BFH-Urteil vom 22.11.1995 I R 168/94, BFH/NV 1994, 644).
  • BFH, 31.05.1995 - I R 64/94

    Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Die Gesellschafter können sich beim Vollzug des Beschlusses vom Geschäftsführer der GmbH vertreten lassen, sofern dieser vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit ist (BFH-Urteil vom 31.05.1995 I R 64/94, BStBl II 1996, 246).
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Verzichtet ein Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf seine Anwartschaft oder Forderung aus einer Pensionszusage und hat dies sein Ursache im Gesellschaftsverhältnis, so führt dies zu einer Einlage in Höhe des Teilwertes der Forderung (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 09.06.1997 GrS 1/94, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 09.11.2005 (I R 89/04, BFH/NV 2006, 456) die zivilrechtliche Wirksamkeit einer Pensionszusage einer Einpersonen-GmbH anerkannt, die sie ohne formalen Gesellschafterbeschluss und ohne Protokollierung ihrem Allein-Gesellschafter-Geschäftführer erteilt hatte.
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
    Für den Abschluss und die Änderung der Gehaltsvereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschaftergeschäftsführer ist nach der Änderung der BGH-Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 25.03.1991 II ZR 169/90, NJW 1991, 1680) grundsätzlich und vorbehaltlich einer in Gesetz oder Satzung anderweitig bestimmten Zuständigkeit allein die Gesellschafterversammlung zuständig (sog. Annexkompetenz zu § 46 Nr. 5 GmbHG).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

  • BFH, 08.04.1997 - I R 39/96

    Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 2. November 2006 I 149/2005 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1352 abgedruckt.
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