Rechtsprechung
LG Münster, 05.10.2010 - 025 O 38/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Liefert ein Lieferant Plagiatsware aus, haftet er dem Abnehmer, wenn dieser mit dem Verkauf eine Vertragsstrafe verwirkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lieferung von sich um Plagiate handelnden Polo-Shirts verletzt eine Hauptleistungspflicht aus dem Kaufvertrag; Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus einem Kaufvertrag bei der Lieferung von sich um Plagiate handelnde Polo-Shirts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 437 Nr. 3
Lieferung von sich um Plagiate handelnden Polo-Shirts verletzt eine Hauptleistungspflicht aus dem Kaufvertrag; Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus einem Kaufvertrag bei der Lieferung von sich um Plagiate handelnde Polo-Shirts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Regressforderung gegen den Lieferanten von Fälschungsware
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 229 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04
Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens
Auszug aus LG Münster, 05.10.2010 - 25 O 38/10
Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht, die den ersatzfähigen Schaden auf das zu erwartende Maß beschränkt, wird insoweit in Betracht gezogen, wenn ein besonders hoher Schaden eintritt, mit dem der Schädiger, jedenfalls in dieser Höhe nicht rechnen musste (vgl. BGH NJW 2006, 1426).