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   LG Leipzig, 23.12.2021 - 03 O 1268/21   

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LG Leipzig, 23.12.2021 - 03 O 1268/21 (https://dejure.org/2021,55452)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23.12.2021 - 03 O 1268/21 (https://dejure.org/2021,55452)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - 03 O 1268/21 (https://dejure.org/2021,55452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 372/20

    Auskunftsanspruch gemäß DSGVO: Umfang und Höhe des Streitwerts

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Nach diesen Maßgaben besteht auch ein Anspruch auf Datenauskunft gemäß Art. 15 DS - GVO nach Beendigung eines Anwaltsvertrages (vgl. hierzu LG Bonn, Urteil vom 01.07.2021, Az.: 15 O 372/20).

    Anderenfalls scheidet ein Schaden schon begrifflich aus (so auch LG Bonn, Urteil vom 01.07.2021, Az.: 15 O 372/20).

  • BGH, 15.10.2020 - IX ZR 243/19

    Verjährung des Anspruchs des Mandanten auf Herausgabe der Handakten nach den

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin demgegenüber darauf, dass der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakten nach den bürgerlich rechtlichen Vorschriften verjährt und die berufsrechtlichen Bestimmungen über die Länge der Aufbewahrungsfrist keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährung haben (so BGH, Urteil vom 15.10.2020, Az.: IX ZR 243/19).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08

    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Ein derartiger Ausnahmefall wurde angenommen, wenn die beiderseits erstrebte gerichtliche Fassung nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht zum Ziel hatte, dem Vergleichsgläubiger einen Vollstreckungstitel zu verschaffen (vgl. hierzu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2008, Az.: 12 Sa 349/08).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Da der Honoraranspruch aus einem Anwaltsdienstleistungsvertrag wegen einer unzureichenden oder pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.7.2004, AZ: IX ZR 256/03), wäre auf der Grundlage einer Einsicht der Beklagten in die Handakten der Mandate allenfalls eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus Anwaltshaftung zu erwarten.
  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Insbesondere besteht keine Veranlassung, über den Auskunftsanspruch im Wege eines Teilurteils vorab zu entscheiden und eine Entscheidung über die Honoraransprüche der Klägerin zurückzustellen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019, Az.: 20 U 75/18).
  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Eine derartige Auffassung wäre mit der Rechtsprechung des EuGH nicht zu vereinbaren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az.: VI ZR 576/19).
  • OLG Bremen, 28.03.2018 - 1 U 63/17

    Zustandekommen eines Vertrages bei Erklärung der Annahme gegenüber dem Gericht

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Ein weiterer Ausnahmefall vom Zweifelssatz des § 154 Abs. 2 BGB wurde für den Fall angenommen, dass eine Partei bereits vor der Beurkundung ausdrücklich ihre Angebots- bzw. Annahmeerklärung unter Bestimmung einer Frist zur Bindung an ihre Erklärung abgegeben hatte (vgl. hierzu OLG Bremen, Urteil vom 28.03.2018, Az.: 1 U 63/17).
  • OLG Köln, 06.02.2020 - 20 W 9/19
    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    Bei der Streitwertfestsetzung folgt die Kammer hinsichtlich der Datenauskunftswiderklage der Beklagten der Ansicht, wonach der Streitwert einer Auskunftsklage nach Art. 15 DS - GVO angesichts der hierdurch geschützten grundrechtlichen Position mit pauschal 5.000,- EUR zu bewerten ist, wenn sich der Kläger durch die erstrebten Auskünfte zumindest auch mittelbar wirtschaftliche Vorteile verspricht (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2020, Az.: 20 W 9/19).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    b) Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich, wie hier, gerichtlich noch protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.01.1997, Az.: 2 AzR 35/96; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2016, Az.: 2 Sa 136/16; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 5 Sa 252/16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 2 Sa 136/16

    Fehlende gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
    b) Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich, wie hier, gerichtlich noch protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.01.1997, Az.: 2 AzR 35/96; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2016, Az.: 2 Sa 136/16; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 5 Sa 252/16).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

  • OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Rechtsnatur eines Prozessvergleichs als

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021, Az.: 3 O 1268/21, festgestellt, dass der Rechtsstreit durch nachfolgenden, zwischen den Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich beendet ist :.
  • OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021, Az.: 3 O 1268/21, festgestellt, dass der Rechtsstreit durch nachfolgenden, zwischen den Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich beendet ist :.
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