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LG Frankfurt/Main, 10.10.2013 - 2-03 O 238/13 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2-03 O 238/13 (https://dejure.org/2013,47530)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- K&R 2014, 214
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 3 O 500/13
Verbandsklagebefugnis im Presserecht
Auf Antrag des Klägers vom 21.06.2013 in dem bei der Kammer geführten einstweiligen Verfügungsverfahren 2-03 O 238/13 hat die Kammer mit Beschluss vom 02.07.2013 der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung strafbewehrt untersagt, mit Blick auf Wasserspender zu behaupten oder behaupten zu lassen.Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen den Parteien bei der Kammer zum Az.: 2-03 O 238/13 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Insoweit hat die Kammer bereits in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien, Az. 2 - 03 O 238/13, ausgeführt:.