Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.03.2006 - 2/03 O 112/05, 2-03 O 112/05, 2/3 O 112/05, 2-3 O 112/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23407
LG Frankfurt/Main, 30.03.2006 - 2/03 O 112/05, 2-03 O 112/05, 2/3 O 112/05, 2-3 O 112/05 (https://dejure.org/2006,23407)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2/03 O 112/05, 2-03 O 112/05, 2/3 O 112/05, 2-3 O 112/05 (https://dejure.org/2006,23407)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2/03 O 112/05, 2-03 O 112/05, 2/3 O 112/05, 2-3 O 112/05 (https://dejure.org/2006,23407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

  • beck.de (Leitsatz)

    "lotto-betrug.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "lotto-betrug.de" keine unwahre Tatsachenbehauptung

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2006 - 3 O 112/05
    Eine Schmähkritik zeichnet sich dadurch aus, dass der Anwurf auch aus der eigenen Sicht des Kritikers keine verwertbare Grundlage mehr hat (vgl. BVerfG NJW 1991, 1475, 1477; Burkardt in: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 5, Rn. 98).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2006 - 3 O 112/05
    Allein die Verwendung des Begriffs "Betrug" deutet für den Durchschnittsadressaten der Äußerung nicht auf einen ausreichend konkreten Sachverhalt hin, der die Tatbestandsmerkmale des in § 263 StGB geregelten strafrechtlichen Vermögensdelikts erfüllen würde (vgl. BGH NJW 2002, 1192, 1193).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 11 W 25/06

    Lotto-Betrug.de

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4.5.2006 - 2-03 0 112/05 - wird zurückgewiesen.
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