Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Judicialis

    LV Art. 52 Abs. 1; ; LV Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen Landesverfassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die Landesverfassung - Rauchverbot in Schulen ist rechtmäßig - Neuregelung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 244 (Ls.)
  • DVBl 2009, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2009 zu treffen hat, gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass in ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten im Sinne der einstweiligen Anordnung vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. - und in nicht ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten darf, wenn den Gästen lediglich als untergeordnete Nebenleistung einfach zubereitete Speisen verabreicht werden und Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird.

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) das Inkrafttreten des durch § 7 NRSG angeordneten Rauchverbots in Gaststätten insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt.

    a) So kann er zur Eingrenzung der Ausnahme für getränkeorientierte Gaststätten ohne abtrennbaren Nebenraum darauf abstellen, ob es sich um ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten im Sinne des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) handelt.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Er wird dadurch regelmäßig daran gehindert, seine Leistungen gegenüber solchen Gästen zu erbringen, die auf das Rauchen in der Gaststätte nicht verzichten wollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2410]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Denn die einschlägigen Regelungen des Bundesverfassungsrechts stehen einem etwaigen weitergehenden landesverfassungsrechtlichen Schutz nicht entgegen (vgl. BVerfGE 96, 345 [365]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dieses Grundrecht wird umfassend geschützt (vgl. BVerfGE 85, 248 [256]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Ein solcher unmittelbarer Eingriff in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers liegt auch dann vor, wenn das angegriffene Gebot bußgeldbewehrt ist (VerfGH RP, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -, AS 36, 323 [330]).

    Greift die mit der Verfassungsbeschwerde angefochtene Maßnahme - wie vorliegend, da die Beschwerdeführerin Adressatin belastender staatlicher Maßnahmen ist, jedenfalls bezüglich ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 1 Abs. 1 LV - in den Schutzbereich eines Grundrechts ein, so kann die Behauptung deren Verfassungswidrigkeit auch darauf gestützt werden, sie verstoße formell oder materiell gegen einzelne objektivrechtliche Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze (vgl. VerfGH RP, Urteile vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 u.a. -, AS 29, 23 [27], vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [352], und vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -, AS 36, 323 [342]).

    Bindend ist eine Auslegung des Grundgesetzes vielmehr - und auch dies unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festlegung der Zuständigkeitsgrenzen durch dass Bundesverfassungsgericht (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 -, AS 36, 323 [332]) - nur innerhalb des Landes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Diese Bewertung rechtfertigt sich schon verfassungsrechtlich daraus, dass die rheinland-pfälzische Landesverfassung in Art. 52 Abs. 1 in besonderer Weise die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen gewährleistet (siehe zuletzt Verfassungsgerichtshof RP, Urteile vom 30.09.2008, VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08 u.a.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12

    Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des

    Gerade auch die rheinland-pfälzische Landesverfassung gewährleistet in besonderer Weise die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen (siehe Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.09.2008, VGH B 31/07, AS 36, 323 zu Art. 52 Abs. 1 LV RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 7 A 10010/11

    In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben hatte (vgl. BVerfGE 121, 317), erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30. September 2008 (VGH B 31/07 u.a. - AS 36, 323) § 7 Abs. 1 Satz 1 NRSG a.F. für unvereinbar mit der Berufsfreiheit (Art. 58 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV -) und der Freiheit zu selbständiger wirtschaftlicher Betätigung (Art. 52 Abs. 1 LV).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben hatte (BVerfGE 121, 317), entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30. September 2008 (VGH B 31/07 u.a. - AS 36, 323), dass § 7 NRSG a.F. gegen die Landesverfassung, namentlich gegen die Berufsfreiheit und die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen verstoße.
  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

    Rh-Pf, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u. a., unter D 3 d).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08

    Alkoholverkauf an Tankstellen zu Ladenschlusszeiten

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 802/08

    Kein unbegrenzter Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 816/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Trier, 31.05.2013 - 5 K 1306/12

    Zulässigkeit einer Fremdwerbeanlage in einem Sondergebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 1 M 31/11

    Zum Begriff "inhabergeführte Einraumgaststätte"

  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 179/10

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08, WpÜG 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2515
OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08, WpÜG 3/08 (https://dejure.org/2009,2515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2009 - WpÜG 1/08, WpÜG 3/08 (https://dejure.org/2009,2515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1/08, WpÜG 3/08 (https://dejure.org/2009,2515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 342b Abs 2 HGB, § 37n WpHG, § 37o Abs 2 WpHG, § 37q Abs 1 WpHG, § 37q Abs 2 WpHG
    Enforcement-Verfahren: Fehlerfeststellung nur bei wesentlichen Rechnungslegungsfehlern und Fehlerveröffentlichungspflicht für die Gesamtheit der Einzelverstöße sowie Absehen von der Fehlerveröffentlichung bei negativem Einfluss auf den Aktienkurs

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen für die Fehlerfeststellung durch die BaFin im Enforcement-Verfahren

  • Judicialis

    HGB § 342 b II; ; WpHG § 37 n; ; WpHG § 37 o II; ; WpHG § 37 q I; ; WpHG § 37 q II; ; WpHG § 37 u; ; WpÜG § 51; ; WpÜG § 56

  • rechtsportal.de

    Bekanntmachung festgestellter Fehler der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wesentlichkeit des Verstoßes gegen Rechnungslegungsvorschriften als Voraussetzung für Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren ? Anforderungen für Verzicht auf Anordnung der Fehlerveröffentlichung zum Schutz berechtigter Interessen des Unternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzungen für ein Enforcement-Verfahren der BaFin

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bekanntmachung festgestellter Fehler der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Zur Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt konkretisiert Voraussetzungen für die Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren nach dem Bilanzkontrollgesetz

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 368
  • DB 2009, 333
  • NZG 2009, 1038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 14.06.2007 - WpÜG 1/07

    Enforcementverfahren des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08
    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795) hervorgehoben hat, kann das Enforcement-Verfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.

    Dies hat im Gesetz zusätzlich dadurch Ausdruck gefunden, dass der Gesetzgeber sich in Abkehr von dem Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG für eine sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren entschieden hat, weil nur so der Gesetzeszweck einer zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen erreicht werden kann (vgl. Begründung RegE BilkoG, a.a.O., S. 20/21, näher hierzu bereits Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795 und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - WpÜG 2/07

    Enforcementverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08
    Dies hat im Gesetz zusätzlich dadurch Ausdruck gefunden, dass der Gesetzgeber sich in Abkehr von dem Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG für eine sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren entschieden hat, weil nur so der Gesetzeszweck einer zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen erreicht werden kann (vgl. Begründung RegE BilkoG, a.a.O., S. 20/21, näher hierzu bereits Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795 und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).
  • Drs-Bund, 17.02.2003 - BT-Drs 15/455
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08
    Hierzu zählen insbesondere die durch die Veröffentlichung einer fehlerhaften Rechnungslegung am Kapitalmarkt entstehenden typischen Nachteile (vgl. Stellungnahme des Rechtsausschusses in BT-Drucks 15/455, S. 22).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2012 - WpÜG 2/12

    Enforcementverfahren: Rechnungslegungsfehler bei unterbliebener Angabe von

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 22. Januar 2009 ( WpÜG 1 und 3/08 = DB 2009, 333, ZIP 2009, 368, AG 2009, 328) entschieden hat, ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem vorstehend erläuterten Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften über das Enforcementverfahren, dass nicht jeder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sonstige Rechnungslegungsgrundsätze zu einer Fehlerfeststellung im Sinne des § 37 q Abs. 1 WpHG führt, sondern die Rechnungslegung erst dann fehlerhaft ist, wenn ein oder mehrere Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften allein oder in ihrer Gesamtheit wesentlich sind.

    Dabei entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2007und 24. November 2009 jeweils a.a.O. und vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1 und 8/08 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328 = DB 2009, 333), dass es sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift handelt und hierzu die mit der Bekanntmachung der Fehlerfeststellung regelmäßig verbundenen negativen Wirkungen für die Reputation des Unternehmens, die vom deutschen Gesetzgeber erkannt und bewusst zur Umsetzung der Ziele des Enforcements eingesetzt wurden, gerade nicht ausreichen.

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Rechtsprechung
   BFH, 27.05.2008 - I K 2, 3/08, I K 2/08, I K 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19459
BFH, 27.05.2008 - I K 2, 3/08, I K 2/08, I K 3/08 (https://dejure.org/2008,19459)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2008 - I K 2, 3/08, I K 2/08, I K 3/08 (https://dejure.org/2008,19459)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - I K 2, 3/08, I K 2/08, I K 3/08 (https://dejure.org/2008,19459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mangel der Vertretung kann nur vom unmittelbar Betroffenen gerügt werden; Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag

  • Judicialis

    FGO § 134; ; ZPO § 584 Abs. 1; ; ZPO § 579 Abs. 1

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - I K 2/08
    Auf den geltend gemachten Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kann sie sich im Rahmen des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht berufen, weil der Mangel der vorschriftsmäßigen Vertretung nur vom nichtvertretenen Beteiligten --das wäre hier das nach Auffassung der Antragstellerin verfahrenswidrig nicht einbezogene FA-- gerügt werden kann (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1988 - V K 1/88

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft -

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - I K 2/08
    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse gemäß § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.06.2008 - O 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,65056
LG Koblenz, 03.06.2008 - O 3/08 (https://dejure.org/2008,65056)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2008 - O 3/08 (https://dejure.org/2008,65056)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - O 3/08 (https://dejure.org/2008,65056)
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 04.03.2009 - H 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,89285
VG Mainz, 04.03.2009 - H 3/08 (https://dejure.org/2009,89285)
VG Mainz, Entscheidung vom 04.03.2009 - H 3/08 (https://dejure.org/2009,89285)
VG Mainz, Entscheidung vom 04. März 2009 - H 3/08 (https://dejure.org/2009,89285)
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 03/08   

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https://dejure.org/2008,80475
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,80475)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,80475)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,80475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.04.2005 - 16/04
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08
    Zur gerichtlichen Kontrolldichte in einem Rechtsstreit um die Besetzung einer Pfarrstelle (im Anschluss an das Urt. v. 01.04.2005 - VG 016/04).

    Bei der Erstellung eines Wahlvorschlages hat der Oberkirchenrat - vor einer erforderlichenfalls zu treffenden Auswahlentscheidung - in einem ersten Schritt zu beurteilen, ob ein Bewerber für die Stelle in Betracht kommt (wie Urteil vom 01.04.2005. - VG 16/04).

    Insoweit sind auch bei der Besetzung dieser Sonderpfarrstelle hinsichtlich der Entscheidung des Oberkirchenrats die Grundsätze für eine Besetzung einer Gemeindepfarrstelle anzuwenden, zu denen das Gericht mit Urteil vom 1.4.2005 - VG 16/04 - ausgeführt hat: "Unbestimmte Rechtsbegriffe können wegen hoher Komplexität (oder besonderer Dynamik der geregelten Materie) so vage und ihre Konkretisierung im Nachvollzug der Verwaltungsentscheidung so schwierig sein, dass die gerichtliche Kontrolle an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stößt (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34).

    Wie schon in seinem Urteil vom 1.4.2005 - VG 16/04 - zieht das Gericht hier die Rechtsprechung zu dienstlichen Beurteilungen heran, in der Folgendes geklärt ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 26. Juni 1980, BVerwGE 60, 245): Grundsätzlich unterliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherren, wie er die ihm aufgegebene, für zukünftige Personalentscheidungen verwertbare Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen gestalten und begründen und worauf er im Einzelnen sein Gesamturteil und seinen Vorschlag für eine weitere dienstliche Verwendung stützen will.

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.02.2004 - 1/04
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08
    Zu den Grundsätzen des Rechtsschutzes für Konkurrenten um eine ausgeschriebene Stelle (im Anschluss an das Urt. v. 20.02.2004 - VG 01/04).

    Der im staatlichen Recht entwickelte so genannte "Bewerberanspruch" auf eine ermessens- (und beurteilungs-)fehlerfreie Entscheidung stellt einen allgemeinen, auch bei Personalentscheidungen im kirchenrechtlichen Bereich zu beachtenden Rechtsgrundsatz dar (wie Urteil vom 20.02.2004. - VG 01/04).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08
    Insoweit sind auch bei der Besetzung dieser Sonderpfarrstelle hinsichtlich der Entscheidung des Oberkirchenrats die Grundsätze für eine Besetzung einer Gemeindepfarrstelle anzuwenden, zu denen das Gericht mit Urteil vom 1.4.2005 - VG 16/04 - ausgeführt hat: "Unbestimmte Rechtsbegriffe können wegen hoher Komplexität (oder besonderer Dynamik der geregelten Materie) so vage und ihre Konkretisierung im Nachvollzug der Verwaltungsentscheidung so schwierig sein, dass die gerichtliche Kontrolle an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stößt (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08
    Wie schon in seinem Urteil vom 1.4.2005 - VG 16/04 - zieht das Gericht hier die Rechtsprechung zu dienstlichen Beurteilungen heran, in der Folgendes geklärt ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 26. Juni 1980, BVerwGE 60, 245): Grundsätzlich unterliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherren, wie er die ihm aufgegebene, für zukünftige Personalentscheidungen verwertbare Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen gestalten und begründen und worauf er im Einzelnen sein Gesamturteil und seinen Vorschlag für eine weitere dienstliche Verwendung stützen will.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 16.05.2008 - 3/08
    Aufgrund der Verfahrensabhängigkeit des Bewerberanspruches, der sich grundsätzlich nur vor Ernennung des ausgewählten Konkurrenten sichern lässt, und angesichts der kirchenrechtlichen Gewährung von gerichtlichem Rechtsschutz gilt (im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.07.2007, - 2 BvR 206/07) Folgendes:.
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Rechtsprechung
   AnwG Tübingen, 19.12.2008 - A 3/2008, A 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66562
AnwG Tübingen, 19.12.2008 - A 3/2008, A 3/08 (https://dejure.org/2008,66562)
AnwG Tübingen, Entscheidung vom 19.12.2008 - A 3/2008, A 3/08 (https://dejure.org/2008,66562)
AnwG Tübingen, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - A 3/2008, A 3/08 (https://dejure.org/2008,66562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 51 (Leitsatz)

    § 43b BRAO; § 6 BORA
    "Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07

    Anwaltswerbung - Werbung mit Universalzulassung

    Auszug aus AnwG Tübingen, 19.12.2008 - A 3/08
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im zitierten Beschl. des Saarländischen OLG v. 30.11.2007 - 1 W 193/07- der verfügungsbeklagte RA auf dem Briefkopf "nur" angegeben hatte: "Zugelassen am OLG und LG Dresden".
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Rechtsprechung
   VK Hamburg, 23.05.2008 - VK BSU 2/08, 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,97145
VK Hamburg, 23.05.2008 - VK BSU 2/08, 3/08 (https://dejure.org/2008,97145)
VK Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2008 - VK BSU 2/08, 3/08 (https://dejure.org/2008,97145)
VK Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - VK BSU 2/08, 3/08 (https://dejure.org/2008,97145)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   KAG Aachen, 27.05.2008 - 03/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,96130
KAG Aachen, 27.05.2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,96130)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27.05.2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,96130)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 03/08 (https://dejure.org/2008,96130)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Erlöschen der Mitgliedschaft in der Mitarbeitervertretung

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