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   OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15   

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https://dejure.org/2017,51673
OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,51673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2017 - 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,51673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,51673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 LuftSiG, § 51 BPolG, § 839 BGB, Art. 34 GG, Art. 74 EinlALR, Art. 75 EinlALR
    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

  • rabüro.de

    Keine Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

  • reise-recht-wiki.de

    Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund langer Gepäckkontrolle

  • reise-recht-wiki.de

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gepäckkontrolle; Sonderopfer; Flugversäumung; Entschädigung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Fluggastes wegen Versäumung eines Fluges auf Grund der Kontrolle des Handgepäcks

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Fluggastes wegen der Versäumung des Fluges auf Grund der Dauer der Handgepäckkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung beim Verpassen eines Fluges aufgrund der Handgepäckskontrolle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung beim Verpassen eines Fluges aufgrund der Handgepäckskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 398
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12

    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Da sich jedermann einer solchen Kontrolle unterziehen muss, stellt die Versäumung des Flugs kein Sonderopfer dar (Abweichung vom OLG Frankfurt, U. v. 12.8.2013, Az. 1 U 276/12).

    Das Landgericht habe seiner Begründung die Entscheidung des Senats vom 12.08.2013, Az. 1 U 276/12, zugrunde gelegt.

  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter entsprechender Anwendung vergleichbarer Entschädigungsvorschriften in den Polizeigesetzen der Länder derjenige, der als Handlungs- oder Zustandsstörer durch eine polizeiliche Maßnahme wegen des bloßen Verdachts oder Anscheins, dass von einer Sache oder einem Verhalten eine Gefahr ausgeht, in Anspruch genommen wird, für die nachteiligen Folgen der Maßnahme wie ein Nichtstörer zu entschädigen, wenn sich entgegen der Annahme beim Eingriff nachträglich herausstellt, dass die angenommene Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und der Betroffene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 117, 303; 126, 279; Urteil vom 11.07.1996, III ZR 133/95).
  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter entsprechender Anwendung vergleichbarer Entschädigungsvorschriften in den Polizeigesetzen der Länder derjenige, der als Handlungs- oder Zustandsstörer durch eine polizeiliche Maßnahme wegen des bloßen Verdachts oder Anscheins, dass von einer Sache oder einem Verhalten eine Gefahr ausgeht, in Anspruch genommen wird, für die nachteiligen Folgen der Maßnahme wie ein Nichtstörer zu entschädigen, wenn sich entgegen der Annahme beim Eingriff nachträglich herausstellt, dass die angenommene Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und der Betroffene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 117, 303; 126, 279; Urteil vom 11.07.1996, III ZR 133/95).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter entsprechender Anwendung vergleichbarer Entschädigungsvorschriften in den Polizeigesetzen der Länder derjenige, der als Handlungs- oder Zustandsstörer durch eine polizeiliche Maßnahme wegen des bloßen Verdachts oder Anscheins, dass von einer Sache oder einem Verhalten eine Gefahr ausgeht, in Anspruch genommen wird, für die nachteiligen Folgen der Maßnahme wie ein Nichtstörer zu entschädigen, wenn sich entgegen der Annahme beim Eingriff nachträglich herausstellt, dass die angenommene Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und der Betroffene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 117, 303; 126, 279; Urteil vom 11.07.1996, III ZR 133/95).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BGH, U. v. 15.12.2016, Az. III ZR 387/14, zit. nach juris, Rdn. 25; BGHZ 197, 43).
  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
    Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BGH, U. v. 15.12.2016, Az. III ZR 387/14, zit. nach juris, Rdn. 25; BGHZ 197, 43).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20

    Aufopferungsentschädigung bei verpasstem Flug

    Der Senat hat in einem anderen Fall, in dem die Dauer der Kontrolle des Handgepäcks zur Versäumung des Flugs geführt hatte, angenommen, dass ein Fluggast, der nur 55 Minuten vor Abflug und höchstens 40 Minuten vor Abschluss des Boardings bei der Sicherheitskontrolle erscheint, verspätet ist und deshalb kein Sonderopfer erleidet (Senat, U. v. 19.1.2017 - Az. 1 U 139/15 ; vgl. dazu auch Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - III ZR 48/17).
  • BGH, 08.12.2022 - III ZR 204/21

    Kein Schadensersatz für Flugpassagier wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPASS

    Alle diese Maßnahmen sind hoheitlicher Natur und können bei Verzögerungen im Betriebsablauf unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG (z.B. bei Organisationsmängeln) oder Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der öffentlich-rechtlichen Aufopferung beziehungsweise des enteignenden Eingriffs oder nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG auslösen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 8 ff, 18; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 23 ff und MDR 2022, 701 Rn. 13 ff).

    Darauf beruhen auch die allgemeinen Empfehlungen der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber, zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 11, 14; siehe auch OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 25 und MDR 2022, 701 Rn. 18 f; LG Bonn, BeckRS 2018, 26417 Rn. 19; LG Düsseldorf, BeckRS 2018, 19384 Rn. 21).

  • LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 2b O 179/15
    Dabei müssen die Maßnahmen nach § 5 LuftSiG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.1.2017 - 1 U 139/15).

    Allerdings haben die Sicherheitsbehörden die Kontrollen zweckmäßig zu organisieren und Personal in ausreichender Zahl einzusetzen (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.1.2017 - 1 U 139/15).

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2020 - 4 O 405/19
    Dabei müssen die Maßnahmen nach § 5 LuftSiG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, § 4 LuftSiG (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.1.2017 - 1 U 139/15, BeckRS 2017, 102019 Rn. 12, beck-online).
  • LG Bonn, 10.10.2018 - 1 O 155/18
    Damit müssen die Maßnahmen nach § 5 LuftSiG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2017 - 1 U 139/15; LG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 - 2b O 179/15, Bl. 58 ff. d.A.).
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