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   LG Leipzig, 10.12.2015 - 05 O 1239/15   

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https://dejure.org/2015,40630
LG Leipzig, 10.12.2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10.12.2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine pauschale Gebühr für Kontopfändung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Erneut Bankentgelt als unzulässig untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten insoweit teilweise abgeändert, als Tenor Ziff. 2. aufgehoben und die Klage (Klageantrag Ziff. 3.) abgewiesen wird.

    Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, auf dessen tatsächliche Feststellungen verwiesen wird, der Klage teilweise wie folgt stattgegeben: 1. (entspricht Klageantrag 4.) Die Beklagte wird verurteilt, allen Kunden, die Verbraucher sind und denen gegenüber sie die Formulierung "Für den durch die Pfändung entstandenen Aufwand erlauben wir uns, Ihr Konto mit EUR 30, 00 zu belasten" verwendet und deren Konto sie anschließend mit EUR 30, 00 pro Pfändungsmaßnahme belastet hat, die dafür einbehaltenen Beträge auf eigene Kosten zurückzuzahlen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 10.12.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig vom, Az. 5 O 1239/15, die Klage bezüglich der Klageanträge 3.), 4.) und 5.) abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, weitergehend zu verurteilen,.

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2019 - 3 HKO 2275/18

    Erfolglose Klage gegen den Forderungskauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen

    Die §§ 307, 309 BGB sind zwar als Marktverhaltensregeln einzustufen (vgl. LG Leipzig VuR 2016, 109, OLG Dresden WM 2018, 1304, BGH GRUR 2010, 1117, Köhler/Bornkamm, UWG § 3 a Rdnr. 1.285, differenzierend BGH GRUR 2012, 949); entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung ist die von der Beklagten verwendete Fälligkeitsklausel jedoch nicht unwirksam; der Forderungsverkäufer wird nicht unangemessen benachteiligt.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 20 U 102/22

    Zulässigkeit und Begründetheit von Rückzahlungsansprüchen zu Unrecht aufgrund

    Während dies teilweise als unproblematisch angesehen wird (so LG Leipzig, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az.: 5 O 1239/15, ZIP 2016, 207; OLG Dresden, Urteil vom 10. April 2018, Az.: 14 U 82/16, WRP 2019, 347), führt dies nach anderer Auffassung zur Unzulässigkeit der Klage mangels hinreichender Bestimmtheit (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2021, Az.: 12 O 34/21, ZIP 2022, 368; Büscher WRP 2023, 639 Rn. 7 ff.).
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