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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 2-05 O 30/11   

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https://dejure.org/2011,9718
LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 2-05 O 30/11 (https://dejure.org/2011,9718)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2-05 O 30/11 (https://dejure.org/2011,9718)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2-05 O 30/11 (https://dejure.org/2011,9718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Frankfurter Bierkönig-Fall - Erfolgreiche Anfechtung eines Erbvertrages

  • faz.net (Pressebericht, 29.09.2011)

    Schubert-Witwe ist Alleinerbin

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 5 O 30/11
    Bei Wohnungswechsel ist nicht die Begründung eines neuen Wohnsitzes entscheidend, sondern die Frage, ob der alte Wohnsitz tatsächlich aufgegeben worden ist, wobei die Aufgabe als geschäftsähnliche Handlung nach außen hervortreten und zumindest für einen mit den Gegebenheiten vertrauten Beobachter erkennbar sein muss (OLG Hamm, FGPrax 06, 222, 223; BayObLG Rpfleger 95, 254).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) durch Urteil vom 29.09.2011 auf eine Klage der hiesigen Beteiligten zu 2) gegenüber der hiesigen Beteiligten zu 3) festgestellt, dass die Beteiligte zu 2) Alleinerbin des Erblassers geworden sei (Bl. 962 ff).

    Am 27.10.2011 hat der Beteiligte zu 1) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 45/11) mit dem Nachlasspfleger einen Vergleich geschlossen (Bl. 973), dass er das Amt des Testamentsvollstreckers bis zur rechtskräftigen Feststellung seiner Stellung als Testamentsvollstrecker oder der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht ausüben werde und die Verfahren vor den Prozessgerichten mit Ausnahme der Verfahren 2-05 O 30/11 und 2-23 O 141/11 zum Ruhen gebracht werden sollten (Bl. 973).

    Das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) hat zwar auf die Klage der Beteiligten zu 2) am 29.09.2011 entschieden, dass diese Erbin des Erblassers geworden ist, weil der Erblasser den Erbvertrag wirksam angefochten habe.

    Soweit das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) in seiner Entscheidung vom 29.09.2011 dagegen meint, an der Endgültigkeit der beurkundeten Erklärung bestünde kein durchgreifender Zweifel, denn das "Ob" der Einreichung beim Nachlassgericht sei nicht in Frage gestellt gewesen, sondern nur das "Wann", vermag der Senat dem nach dem hiesigen Aktenstand nicht zu folgen.

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Rechtsprechung
   LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11   

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https://dejure.org/2013,58619
LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11 (https://dejure.org/2013,58619)
LG Köln, Entscheidung vom 09.04.2013 - 5 O 30/11 (https://dejure.org/2013,58619)
LG Köln, Entscheidung vom 09. April 2013 - 5 O 30/11 (https://dejure.org/2013,58619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Restvergütungsansprüchen für durchgeführte Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau und der Sanierung eines Versorgungszentrums von Kliniken; Zusätzlicher Vergütungsanspruch wegen Verlängerung der geplanten Bauzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11
    Nach jüngerer Rechtsprechung und Literatur (siehe etwa OLG Hamm, BauR 2005, 1480; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdn. 2349; Zanner/Keller, NZBau 2004, 353; Zanner in Fachanwaltskommentar Bau- und Architektenrecht, 2011, § 6 VOB/B Rdn. 46; Kemper/Luig, a.a.O., § 2 VOB/B, Rdn. 87 ff; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., 2013, Rdn. 1973) ist im jeweiligen Fall aber zu beachten, dass die genannten Vorschriften unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen und auch wesentliche Unterschiede in den Rechtsfolgen haben.

    In Fällen, in denen es bei der Auftragsausführung zu unterschiedlichen Bauablaufstörungen kommt, von denen einige unter § 2 Abs. 5 VOB/B, andere aber unter § 6 Nr. 6 VOB bzw. § 642 BGB zu subsumieren sind, im Rechtsstreit aber - wie vorliegend - ein einheitlicher Anspruch wegen einer Gesamtverzögerung geltend gemacht wird, ist nach der zutreffenden Entscheidung des OLG Hamm, BauR 2005, 1480, die Klage schon deshalb unschlüssig, weil die Rechtsfolgen der genannten Bestimmungen in unzulässiger Weise vermischt und undifferenziert dargestellt werden.

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11
    Fehlt es am Verschulden, was nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 2000, 722) in den sog. Vorunternehmerfällen regelmäßig der Fall ist, weil sich der Auftraggeber im Verhältnis zum Auftragnehmer dessen Verschulden gemäß § 278 BGB nicht zurechnen lassen muss, kommt über § 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B ein Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB in Betracht, wobei die angemessene Entschädigung auf der Grundlage der Dauer des Verzuges und die vereinbarte Vergütung zu ermitteln ist.
  • KG, 13.02.2009 - 7 U 86/08

    Bauprozess: Zulässigkeit der unverzüglichen Zurückweisung einer Berufung durch

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11
    Der Auffassung des OLG Hamm haben sich in der Zwischenzeit das KG Berlin im Urteil vom 13.02.2009 - 7 U 86/08 - Rdn. 14 und das OLG Düsseldorf im Urteil vom 20.01.2009 - I-23 U 47/08, 23 U 47/08 - Rdn. 34 angeschlossen (ebenso insbesondere Kniffka, IBR-online-Kommentar, Stand 12/2008, § 631 BGB, Rdn. 393; Kemper/Luig, a.a.O. § 2 VOB/B. Rdn. 87 ff; Vygen/Joussen, a.a.O., Rdn. 1973).
  • KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11
    Zumindest wird verlangt, dass sich der Auftragnehmer die Geltendmachung zukünftig entstehender Mehrkosten wegen der Bauablaufstörung vorbehalten muss (vgl. KG, BauR 2012, 951, 955 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 23 U 47/08

    Anforderungen an die Form von Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11
    Der Auffassung des OLG Hamm haben sich in der Zwischenzeit das KG Berlin im Urteil vom 13.02.2009 - 7 U 86/08 - Rdn. 14 und das OLG Düsseldorf im Urteil vom 20.01.2009 - I-23 U 47/08, 23 U 47/08 - Rdn. 34 angeschlossen (ebenso insbesondere Kniffka, IBR-online-Kommentar, Stand 12/2008, § 631 BGB, Rdn. 393; Kemper/Luig, a.a.O. § 2 VOB/B. Rdn. 87 ff; Vygen/Joussen, a.a.O., Rdn. 1973).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.04.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (5 O 30/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung und Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 09.04.2013 (5 O 30/11) den Beklagten zu verurteilen, an sie 265.764,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2010 sowie weitere 3.454,60 EUR für vorgerichtliche Anwaltstätigkeit zu zahlen.

  • OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13

    Bauablaufstörungen und ihre Auswirkungen sind möglichst konkret darzulegen!

    Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.04.2013 - 5 O 30/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Nur wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen bestimmten Bauablauf unter Einsatz von Personal, Maschinen und Material zutreffend kalkuliert hat und der so geplante Bauablauf nicht vom Auftragnehmer selbst durch fehlerhafte eigene Planung, mangelhafte Koordination des eigenen Arbeitseinsatzes oder durch unzureichendes Personal und Maschinen und Werkzeug möglicherweise "gestört" worden ist, kommt überhaupt nur ein Mehrvergütungsanspruch in Betracht (LG Köln, Urteil vom 09. April 2013 - 5 O 30/11 -, Rn. 18, juris).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 3-5 O 30/11   

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https://dejure.org/2011,30409
LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 3-5 O 30/11 (https://dejure.org/2011,30409)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3-5 O 30/11 (https://dejure.org/2011,30409)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. November 2011 - 3-5 O 30/11 (https://dejure.org/2011,30409)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Commerzbank 2011

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2011, Az. 3-5 O 30/11,.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 1565/11

    Verfassungsbeschwerde betreffend Hauptversammlungsbeschlüsse einer AG erfolglos

    Vorstand und Aufsichtsrat der C. AG schlugen auf der Hauptversammlung am 6. Mai 2011 unter den Tagesordnungspunkten TOP 7 bis 9 Beschlüsse vor, mittels derer in zwei Schritten Hilfen, die die Bank in der Finanzkrise von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erhalten hatte, von noch 16, 2 Milliarden EUR um 14, 3 Milliarden EUR zurückgeführt werden sollten (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. November 2011 - 3-5 O 30/11 -, juris, Rn. 8).

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab (Urteil vom 15. November 2011 - 3-5 O 30/11 -, juris); die dagegen gerichtete Berufung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück (veröffentlicht u.a. in ZIP 2013, S. 212 ff. = AG 2013, S. 132 ff.).

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