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   LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 3-06 O 94/18   

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https://dejure.org/2019,40393
LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 3-06 O 94/18 (https://dejure.org/2019,40393)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.02.2019 - 3-06 O 94/18 (https://dejure.org/2019,40393)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 3-06 O 94/18 (https://dejure.org/2019,40393)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Hierbei ist zu beachten, dass das Missbrauchsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH NJW 2012, 773 Rz. 38).

    Die Freiheit des Normadressaten zur Gestaltung seines Marktauftritts besteht aber nur innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Grenzen (BGH NJW 2012, 773 Rz. 38).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14

    Verfügung des BKartA zu Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS ist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Entscheidend für die Frage, ob bestimmte Waren oder gewerbliche Leistungen funktionell austauschbar sind, ist die Sicht der Marktgegenseite (vgl. OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat), Beschluss vom 09.01.2015 - VI Kart 1/14 (V), Rz. 23).

    Es fehlt an einer gewerblichen Vermittlungsleistung, die von den Händlern nachgefragt wird und die aus ihrer Sicht mit den Vermittlungsleistungen der Online-Marktplatzbetreiber funktionell austauschbar ist (vgl. OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat), Beschluss vom 09.01.2015 - VI Kart 1/14 (V) - HRS-Bestpreisklauseln, Rz. 32).

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Die Unbilligkeit einer Behinderung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH , NJW 1991, 2963 - Krankentransportunternehmen II; NJW-RR 2003, 1348 - Schülertransporte, m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Die Unbilligkeit einer Behinderung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH , NJW 1991, 2963 - Krankentransportunternehmen II; NJW-RR 2003, 1348 - Schülertransporte, m. w. Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 2a O 112/12

    Nichtigkeit einer Markeneintragung bei einem entgegenstehenden älteren Recht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen "Ap" und der Verfügungsklägerin im Jahr 2011 vor dem Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2011, 2a O 112/12) wegen Markenrechtsverletzungen.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Ergänzend ist vielmehr zu berücksichtigen, dass die Vermutungsregel des § 18 Abs. 4 GWB nicht absolut gilt, sondern auch unter der Schwelle eine Marktbeherrschung vorliegen kann (OLG Brandenburg (Kartellsenat), Beschluss v. 20.03.2018 - 6 Kart 3/15 Rz. 61).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2019 - 6 O 94/18
    Im mittels Online-Marktplätzen durchgeführten Handel besteht die Dienstleistung, die der Betreiber eines solchen Platzes für seine als Verkäufer auftretenden Kunden erbringt, in der Anzeige der von diesen stammenden Verkaufsangebote (so EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 99).
  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    a) Sachlich relevanter Markt ist im vorliegenden Fall der Markt für das Dienstleistungsangebot von Onlinemarktplätzen gegenüber Händlern (so auch LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 45 f.; in diese Richtung tendierend: BKartA, Fallbericht v. 17.07.2019, Az.: B2-88/18, S. 11 - Online-Handel).

    Eine Substituierbarkeit mit Preisvergleichsportalen und Suchmaschinen scheidet aus, da es bei diesen - trotz der Schaffung etwaiger Visibilität - insoweit ganz überwiegend an der unmittelbaren Möglichkeit des Transaktionsabschlusses fehlt und auch kein After-Sales-Support angeboten wird (EU-Kommission, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: AT.39740, Rn. 216 ff. - Google Search [Shopping]; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 48 ff.; krit. insoweit Lohse, ZHR 2018, 321, 340; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 20; differenzierend: Monopolkommission, Sondergutachten 68, 2015, Rn. 368 f.).

    Der Händler wird in diesen Fällen vom Endverbraucher unmittelbar über die verkäufereigene Webseite kontaktiert, ohne dass ein Drittunternehmen als Vermittler eingeschaltet ist (vgl. für den Hotelportalmarkt BKartA, Fallbericht v. 09.03.2016, Az.: B9-121/13, S. 3 - Booking.com; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V) = BeckRS 2016, 3467 Rn. 34 ff.; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 51).

    Gerade kleinere Händler sind weitgehend auf Online-Vermittlungsdienste angewiesen, um die lokale Begrenzung der Angebotsreichweite, die dem stationären Handel immanent ist, zu überwinden (so auch LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 46).

    b) Der hier geografisch relevante Markt ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da Onlinevermittlungsdienstleistungen, die unter einer nationalen Domain angeboten werden, mit solchen einer ausländischen Domain nicht funktionell austauschbar sind (so auch LG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.02.2019, Az.: 3-06 O 94/18 = GRUR-RS 2019, 50007, Rn. 52 ff.).

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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 08.05.2019 - 6 O 94/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41160
LG Rottweil, 08.05.2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,41160)
LG Rottweil, Entscheidung vom 08.05.2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,41160)
LG Rottweil, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,41160)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 28.11.2019 - 14 U 89/19

    Kauf eines vom "Dieselskandal" betroffenen Neuwagens: Schadenersatzanspruch gegen

    Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 08.05.2019, Az. 6 O 94/18, wird abgeändert.

    Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 08.05.2019 (Az. 6 O 94/18) wird aufgehoben.

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Rechtsprechung
   LG Görlitz, 22.03.2019 - 6 O 94/18   

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LG Görlitz, 22.03.2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,42609)
LG Görlitz, Entscheidung vom 22.03.2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,42609)
LG Görlitz, Entscheidung vom 22. März 2019 - 6 O 94/18 (https://dejure.org/2019,42609)
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