Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 24.03.2011

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   LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 2-06 O 428/10   

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LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 2-06 O 428/10 (https://dejure.org/2011,5635)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.04.2011 - 2-06 O 428/10 (https://dejure.org/2011,5635)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. April 2011 - 2-06 O 428/10 (https://dejure.org/2011,5635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die streitgegenständlichen Programme der Klägerin genießen gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr... . 1, 69a Abs. 1 und 3 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Es handelt es sich um komplexe, individuelle Werke, die das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (zu den Schutz
    Erschöpfungsgrundsatz greift nicht bei Software, die unter Verstoß gegen die Beschränkungen eines Volumenlizenzvertrages vervielfältigt und verbreitet wird / Zur Befugnis der Urteilsbekanntmachung

  • openjur.de

    §§ 69d Abs. 2, 103, 97, 17 Abs. 1, 31 Abs. 1 Satz 2, 69c Nr. 3 UrhG; §§ 19c, 24 Abs. 1, 14 Abs. 5 MarkenG; § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG
    UsedSoft

  • Justiz Hessen

    § 97 Urhg, § 69c Nr 3 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG, § 31 Abs 1 S 2 UrhG

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbswidrigen, markenrechtswidrigen und urheberrechtswidrigen Weitergabe illegal erlangter Software

  • JurPC

    Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als gebrauchte Softwarelizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • czarnetzki.eu PDF

    Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen aus Volumenprogramm mit Notartestat und selbst gebranntem Datenträger

  • kanzlei.biz

    Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Handel mit »gebrauchter« Software

  • heise.de (Pressebericht, 24.05.2011)

    UsedSoft und die Notartestate: Die Folgen des Verbots

  • heise.de (Pressebericht, 29.07.2011)

    Risiko beim Erwerb gebrauchter Software

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Notartestat durch UsedSoft verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung von UsedSoft gegenüber Adobe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 449 (Ls.)
  • MMR 2011, 617
  • ZUM 2011, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Mit dem BGH ist insofern davon auszugehen, dass eine nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässige Vervielfältigung auch bzw. bereits dann vorliegt, wenn die Software - wenn auch nur vorübergehend - in einen Arbeitsspeicher hochgeladen wird (vgl. BGH (B.v. 3.2.2011 -I ZR 129/08), BeckRS 2011, 04940, Tz. 13).

    Das Verfahren ist demzufolge nicht analog § 148 ZPO auszusetzen, bis das BGH-Verfahren I ZR 129/08 oder das vom BGH eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH entschieden ist.

    Das Vervielfältigungsrecht der E. und ihrer verbundenen Einrichtungen ist nach dem Volumenlizenzvertrag jedoch ausdrücklich nicht übertragbar (Anlage B, Ziff. 3; siehe auch BGH, B.v. 3.2.2011 - I ZR 129/08, BeckRS 2011, 04940, Tz. 15).

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte können auch nicht gutgläubig erworben werden (BGH, B.v. 3.2.2011 - I ZR 129/08, a.a.O., m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 6 O 556/09

    Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Im Anschluss an das zugrunde liegende einstweilige Verfügungsverfahren (LG Frankfurt a.M. (U.v. 6.1.2010, Az.: 2-06 O 556/09), MMR 2010, 465 f. / OLG Frankfurt a.M. (U. v. 22.6.2010, Az.: 11 U 13/10), CR 2010, 572 ff.) erteilte die Beklagte zu 1) zuletzt mit Schreiben vom 19.2.2010 die aus der Anlage K 22 ersichtlichen Auskünfte.

    Unabhängig davon dürfen Sicherungskopien nicht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers in den Verkehr gebracht werden (vgl. z.B. LG Frankfurt a.M., MMR 2010, 465, 466).

    Dass die Beklagten die Zahl der erteilten Lizenzen nicht offen gelegt haben, ist unerheblich, da dies nach dem Auskunftstenor im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht geschuldet ist (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 5.7.2010 (Az.: 2-06 O 556/09), Anlage K 31).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Soweit zu § 31 Abs. 1 S. 2 UrhG nach ständiger Rechtsprechung vertreten wird, dass eine nicht nur schuldrechtlich, sondern auch dinglich wirkende Aufspaltung wegen der damit verbundenen möglichen Einschränkung der Verkehrsfähigkeit der betreffenden Werkstücke nur in Betracht komme, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handele, betrifft dies nicht das hier in Frage stehende Vervielfältigungs-, sondern das Verbreitungsrecht (zur ständigen BGH-Rechtsprechung, siehe z.B. BGH, GRUR 2001, 153, 154 - OEM-Version, m.w.N.).

    Die Limitierung von Beschränkungen des Verbreitungsrechts rechtfertigt sich daraus, dass die Verkehrsfähigkeit bzw. der freie Warenverkehr mit den in Verkehr gebrachten Werkstücken in unerträglicher Weise behindert würde, wenn die Verwendung eines mit Zustimmung des Rechtsinhabers in den Verkehr gebrachten Werkstücks uneingeschränkt mit dinglicher Wirkung begrenzt werden könnte (BGH, GRUR 2001, 153, 154 - OEM-Version, m.w.N.).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Nur durch die zweigleisige Veröffentlichung ist eine breite Information des Publikums gewährleistet (vgl. zum Veröffentlichungsanspruch insgesamt BGH (U.v. 18.12.1997 - I ZR 79/95) - Beatles-Doppel-CD, zitiert nach juris, Tz. 32 ff.; LG Hamburg (U.v. 2.1.2009 - 308 O 225/07), a.a.O.).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Dass der Beklagte zu 3) mittlerweile aus deren Unternehmen ausgeschieden ist, lässt die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr ihm gegenüber nicht entfallen (vgl. z.B. BGH; GRUR 1976, 579, 583).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Nach der Rechtsprechung muss sich jeder Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen (BGH, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90

    Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Die beschränkte Bekanntmachung des Rubrums und des Unterlassungstenors genügt den für die Bekanntmachungsbefugnis maßgebenden Interessen der Klägerin (vgl. BGH, GRUR 1992, 527, 529 - Plagiatsvorwurf II).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1997 - 2 U 107/97
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Da die kommerzielle Weiterveräußerung der Software durch die R. und demzufolge auch durch die Beklagte zu 1) rechtwidrig waren, muss die Klägerin eine Verwendung ihrer geschützten Markenzeichen insofern nicht dulden (vgl. OLG Stuttgart, GRUR Int. 1998 806 - Fender-Musikinstrumente; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 314].
  • FG Nürnberg, 30.11.2001 - I 305/01

    Gebühr bei Antragsrücknahme; gebührenrechtliche Einheit mehrerer Antragsverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Diesbezüglich liegt es nahe und wird von den Beklagten auch nicht in Frage gestellt, dass die Klägerin von Lizenzerteilungen durch ihre Konzerngesellschaft A. Ireland jedenfalls wirtschaftlich profitiert (vgl. auch LG Frankfurt a.M. (U.v. 14.11.2001, Az.: 2-06 O 305/01), wiedergegeben in Anlage K 38).
  • OLG München, 08.02.1996 - 29 U 3903/95

    Wirksamkeit der Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Senderecht durch einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
    Nur auf diese - hier nicht einschlägige - Konstellation beziehen sich die von den Beklagten zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 5.7.1990 - 6 U 60/89, Anlage B 23; OLG München (U.v. 8.2.1996 - 29 U 3903/95), Anlage B 24; OLG Frankfurt a.M. (U.v. 3.11.1998 - 11 U 20/98), Anlage B 25).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1990 - 6 U 60/89
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

  • OLG Frankfurt, 03.11.1998 - 11 U 20/98

    Vertrieb einer Update-Version eines Computerprogramms

  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5629/99

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13

    UsedSoft III

    Das Landgericht hat der Klage weitgehend stattgegeben und die Beklagten - unter teilweiser Abweisung des weitergehenden Antrags zu Ziffer VI - wie folgt verurteilt (LG Frankfurt am Main, CR 2011, 428):.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.03.2011 - 6 O 428/10   

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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.03.2011 - 6 O 428/10 (https://dejure.org/2011,71850)
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