Rechtsprechung
LG Münster, 09.03.2017 - 08 O 34/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Zusammenstoß zwischen Fußgänger und Fahrradfahrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.03.2017 - 08 O 34/16
- OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden Pkw mit einem die …
Auszug aus LG Münster, 09.03.2017 - 8 O 34/16
Zwar wird das in § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO normierte Vorrecht der Fußgänger durch das allgemeine Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gemäß §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 3 StVO eingeschränkt, weshalb sich Fußgänger wenigstens durch einen beiläufigen Blick zu den Seiten über die Verkehrslage vergewissern und bei erkennbarer Gefährdungslage warten müssen (…vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 9 Rn. 39; OLG Hamm, Urteil v. 06.08.2012, Az. 6 U 14/12, Rz. 25 -juris-), so dass ein Mitverschulden der Klägerin - die Behauptung des Beklagten, die Klägerin habe überhaupt nicht auf den Radweg und die dort befindlichen Fahrradfahrer geachtet, als wahr unterstellt - grundsätzlich denkbar wäre.