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   LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12   

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LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12 (https://dejure.org/2013,22105)
LG Münster, Entscheidung vom 22.04.2013 - 08 O 413/12 (https://dejure.org/2013,22105)
LG Münster, Entscheidung vom 22. April 2013 - 08 O 413/12 (https://dejure.org/2013,22105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme eines geschäftlichen Kontakts per E-mail zu Werbezwecken als unzumutbare Belastung des Privatbereichs

  • kanzlei.biz

    Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

  • kanzlei-rader.de

    Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch die versehentliche Versendung einer Werbe-Mail ohne Zustimmung des Empfängers ist unzulässig - Verschulden nicht erforderlich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbe-E-Mail ohne Einwilligung unzumutbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbende Kontaktaufnahme per E-Mail zur Herstellung geschäftlicher Beziehung stellt unzumutbare Belästigung dar

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einwilligung in Emailzusendung "dürfte … nicht zeitlich unbegrenzt Bestand” haben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
    1 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH , GRUR 2010, 616; GRUR 2012, 184).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
    1 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH , GRUR 2010, 616; GRUR 2012, 184).
  • KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, Haustürwerbung - Wettbewerb: Haftung des

    Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
    Vorliegend keiner dieser eine Garantenpflicht begründenden Umstände ersichtlich (ausführlich für einen vergleichbaren Fall KG, Urt. v. 13.11.2012, GRUR-RR 2013, 172, 173).
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   LG Bielefeld, 08.07.2014 - 8 O 413/12   

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LG Bielefeld, Entscheidung vom 08.07.2014 - 8 O 413/12 (https://dejure.org/2014,72628)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 8 O 413/12 (https://dejure.org/2014,72628)
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