Rechtsprechung
LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Kontaktaufnahme per Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung ist unzumutbar - auch wenn es sich um ein Versehen handelt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme eines geschäftlichen Kontakts per E-mail zu Werbezwecken als unzumutbare Belastung des Privatbereichs
- kanzlei.biz
Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers
- kanzlei-rader.de
Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch die versehentliche Versendung einer Werbe-Mail ohne Zustimmung des Empfängers ist unzulässig - Verschulden nicht erforderlich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbe-E-Mail ohne Einwilligung unzumutbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbende Kontaktaufnahme per E-Mail zur Herstellung geschäftlicher Beziehung stellt unzumutbare Belästigung dar
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einwilligung in Emailzusendung "dürfte … nicht zeitlich unbegrenzt Bestand” haben
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 08.07.2014 - 8 O 413/12 |
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.07.2014 - 8 O 413/12
- OLG Hamm, 21.05.2015 - 18 U 132/14