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   OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14   

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https://dejure.org/2015,7591
OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14 (https://dejure.org/2015,7591)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14 (https://dejure.org/2015,7591)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2015 - 1 (4) Ss 560/14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14 (https://dejure.org/2015,7591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Umsatzsteuer; Beteiligung an einem sog. Umsatzsteuerkarussell; Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt durch einen Steuerberater; Anforderungen an die Beweiswürdigung in einem freisprechenden Urteil

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 2 AO, § 370 Abs 4 S 1 AO, § 3a Abs 4 Nr 1 UStG
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei Annahme der Beteiligung an einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Steuerberater eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung - und das Umsatzsteuerkarussell

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der Beteiligung an einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Schon deshalb hätte es eines näheren Eingehens auf das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Steuerberater und dessen Vorstellungsbild bedurft, weil erst danach eine Beurteilung möglich ist, ob ein Tatbeitrag des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt täterschaftlichen Handelns - ggf. in Form der mittelbaren Täterschaft (vgl. dazu BGH wistra 1994, 268; 2015, 29) - oder unter dem der Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) zu einer Haupttat des Steuerberaters zu würdigen wäre.

    Der Senat neigt allerdings zu der Auffassung, dass die lediglich den Hintergrund des steuerstrafrechtlichen Vorwurfs bildende Abwicklung der Geschäfte über Emissionszertifikate ungeachtet der diesbezüglichen Darstellung im Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 29.01.2011 nicht mehr zu der angeklagten Tat im Rechtssinn gehört, zumal es sich dabei im Hinblick auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung um bloße Vorbereitungshandlungen handelt (vgl. BGH MDR 1983, 422; wistra 1994, 268 und 2003, 20; Flore a.a.O., § 370 AO Rn. 508 ff.).

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Da die Verkürzung - wie ausgeführt (s.o. bb) - allerdings bereits mit der Bekanntgabe der unrichtigen Steuer festsetzung eintritt (Jäger a.a.O., § 370 Rn. 85, 93, 106; Flore a.a.O., § 370 AO Rn. 518), kommt es auf die Frage, ob die Steuer vom Steuerpflichtigen überhaupt hätte entrichtet werden können, strafrechtlich nicht an (vgl. auch BGH NStZ 2009, 512).

    Danach bedarf es zur Verneinung eines (bedingten) Vorsatzes einer Gesamtschau aller für die subjektive Tatseite bedeutsamen Beweisanzeichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2009, 512; 2014, 84 - jew. m.w.N.; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Rn. 65).

  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Denn die Würdigung der Beweise ist vom Gesetz dem Tatrichter übertragen (§ 261 StPO), dessen Schlussfolgerungen nicht zwingend, sondern nur möglich sein müssen (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; NStZ 2013, 180).

    (st. Rspr.; vgl. BGH BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 20; NStZ 2013, 180).

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Schon deshalb hätte es eines näheren Eingehens auf das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Steuerberater und dessen Vorstellungsbild bedurft, weil erst danach eine Beurteilung möglich ist, ob ein Tatbeitrag des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt täterschaftlichen Handelns - ggf. in Form der mittelbaren Täterschaft (vgl. dazu BGH wistra 1994, 268; 2015, 29) - oder unter dem der Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) zu einer Haupttat des Steuerberaters zu würdigen wäre.
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    (2) Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt indes, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Steuerpflichtigen erfolgt, der (zum Zeitpunkt der Lieferung) wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist (EuGH Urteil vom 06.07.2006 - C 439/04 und C 440/04, Kittel und Recolta Recycling, sowie Urteil vom 12.01.2006 - C 354/03, C 355/03 und C-484/03, Optigen, jeweils bei juris; BGH NJW 2011, 1616; wistra 2014, 141 und 192; BFH PStR 2010, 265).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    (2) Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt indes, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Steuerpflichtigen erfolgt, der (zum Zeitpunkt der Lieferung) wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist (EuGH Urteil vom 06.07.2006 - C 439/04 und C 440/04, Kittel und Recolta Recycling, sowie Urteil vom 12.01.2006 - C 354/03, C 355/03 und C-484/03, Optigen, jeweils bei juris; BGH NJW 2011, 1616; wistra 2014, 141 und 192; BFH PStR 2010, 265).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Danach bedarf es zur Verneinung eines (bedingten) Vorsatzes einer Gesamtschau aller für die subjektive Tatseite bedeutsamen Beweisanzeichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2009, 512; 2014, 84 - jew. m.w.N.; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Rn. 65).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    (2) Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt indes, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Steuerpflichtigen erfolgt, der (zum Zeitpunkt der Lieferung) wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist (EuGH Urteil vom 06.07.2006 - C 439/04 und C 440/04, Kittel und Recolta Recycling, sowie Urteil vom 12.01.2006 - C 354/03, C 355/03 und C-484/03, Optigen, jeweils bei juris; BGH NJW 2011, 1616; wistra 2014, 141 und 192; BFH PStR 2010, 265).
  • BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    Dementsprechend tritt die Steuerverkürzung und damit die Vollendung der Steuerhinterziehung erst mit der Bekanntgabe der Zustimmung durch das Finanzamt ein (BGH wistra 1988, 355; zum Ganzen auch Jäger a.a.O., § 370 Rn. 105 f.; Flore in Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 2013, § 370 AO Rn. 518; Ransiek a.a.O., § 370 AO Rn. 408 f.), die vorliegend nach den Feststellungen indes nicht erteilt wurde.
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 180/12

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität beim Freispruch; Zweifelsgrundsatz)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
    (st. Rspr.; vgl. BGH BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 20; NStZ 2013, 180).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Denn die Auffassung, dass die Emissionszertifikate von § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG a.F. erfasst werden, entspricht der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2013 - 1 K 2550/11 U, Rn. 78; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. März 2015 - 1 (4) Ss 560/14 u.a., wistra 2015, 325), Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 2. Februar 2005, IV A 5 - S 7100 - 16/05, BStBl. I 2005, 494, 495) und Literatur (vgl. Birgel, UVR 2005, 229, 231; Hundt-Eßwein in Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG, 114. Lfg., § 3a Rn. 121; Kemper in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, 167. Lfg., § 3a Rn. 328; Sobotta, NWB 2005, 937; Meyer-Hollatz/Nagel/Krüger in Elspas/Salje/Stewing, Emissionshandel, Kap. 45 Rn. 3 f.; Adam/Hentschke/Kopp-Assenmacher, Handbuch des Emissionshandelsrechts, Kap. 8.7).
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