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   OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09 - AK 100/09   

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https://dejure.org/2010,82539
OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09 - AK 100/09 (https://dejure.org/2010,82539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09 - AK 100/09 (https://dejure.org/2010,82539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 2010 - 1 (8) SsRs 382/09 - AK 100/09 (https://dejure.org/2010,82539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 23
  • NZV 2012, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Zwar darf der Tatrichter ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nach Aufhebung des Bußgeldausspruchs und des Fahrverbots durch das Rechtsbeschwerdegericht die ursprünglich verhängte Geldbuße grundsätzlich erhöhen, wenn er von der nochmaligen Verhängung eines Fahrverbots absieht, wobei es im konkreten Einzelfall darauf ankommt, ob und inwieweit die angemessene Erhöhung der Geldbuße beim Wegfall des Fahrverbots für den Betroffenen weniger drückend ist als die bisherige Geldbuße bei gleichzeitigem Fahrverbot (BGHSt 24, 11; OLG Hamm NZV 2007, 635).
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 1 Ss 152/02

    Fahrverbot und Verschlechterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Durch die gleichwohl vorgenommene Erhöhung der Geldbuße von 150 Euro auf 250 Euro hat das Amtsgericht daher gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.06.2003, 1 Ss 152/02, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07

    Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Da die Denkzettel- und Warnungsfunktion des Fahrverbots entfallen ist, hat nämlich in diesem Fall auch eine Erhöhung der Geldbuße zur Erreichung dieses spezialpräventiven Zweckes zu unterbleiben (vgl. Senat DAR 2007, 528; OLG Schleswig DAR 2000, 584; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Mit Beschluss vom 27.08.2007 (1 Ss 89/07) hob der Senat das auf den Einspruch des Betroffenen ergangene erste Urteil des Amtsgerichts K. vom 18.06.2007, durch welches der vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundene Betroffene wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu der Geldbuße von 300 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden war, auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht K. zurück.
  • BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

    Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Auch eine Einstellung des Verfahrens ist nicht veranlasst, da eine übermäßig lange Verfahrensdauer nur in Ausnahmefällen zu einer solchen führt und es im Normalfall ausreicht, dass der Tatrichter diesen Umstand - wie vorliegend geschehen (UA S. 5) - bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2003, 2 BvR 273/03, abgedruckt bei juris; BayObLG, Beschluss vom 10.10.1996, 3 ObOWi 117/96, abgedruckt bei juris).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 3 ObOWi 117/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Auch eine Einstellung des Verfahrens ist nicht veranlasst, da eine übermäßig lange Verfahrensdauer nur in Ausnahmefällen zu einer solchen führt und es im Normalfall ausreicht, dass der Tatrichter diesen Umstand - wie vorliegend geschehen (UA S. 5) - bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2003, 2 BvR 273/03, abgedruckt bei juris; BayObLG, Beschluss vom 10.10.1996, 3 ObOWi 117/96, abgedruckt bei juris).
  • OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG gilt nämlich auch bei einem Urteil, durch das der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Terminssäumnis des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen worden ist, für das weitere Verfahren nach der Einlegung der Rechtsbeschwerde und Aufhebung des Urteils (OLG Braunschweig NStZ 2003, 96; OLG Oldenburg NStZ 1997, 397; Göhler a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 2 Ss OWi 85 B/07

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mangels persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Dass bereits zuvor in dieser Sache am 18.06.2007 ein Sachurteil des Amtsgerichts K. ergangen war, führt zu keiner anderen Beurteilung, auch wenn in diesem eine gegenüber dem Verwerfungsurteil vom 13.11.2007 i.V.m. dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums K. vom 24.01.2007 härtere Sanktion verhängt wurde (zum umgekehrten Fall der Verhängung einer milderen Sanktion vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318; ferner Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 117, 102; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87).
  • OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99

    Zulässige Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung eines Sachurteils durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Dass bereits zuvor in dieser Sache am 18.06.2007 ein Sachurteil des Amtsgerichts K. ergangen war, führt zu keiner anderen Beurteilung, auch wenn in diesem eine gegenüber dem Verwerfungsurteil vom 13.11.2007 i.V.m. dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums K. vom 24.01.2007 härtere Sanktion verhängt wurde (zum umgekehrten Fall der Verhängung einer milderen Sanktion vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318; ferner Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 117, 102; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87).
  • OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07

    Keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09
    Zwar darf der Tatrichter ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nach Aufhebung des Bußgeldausspruchs und des Fahrverbots durch das Rechtsbeschwerdegericht die ursprünglich verhängte Geldbuße grundsätzlich erhöhen, wenn er von der nochmaligen Verhängung eines Fahrverbots absieht, wobei es im konkreten Einzelfall darauf ankommt, ob und inwieweit die angemessene Erhöhung der Geldbuße beim Wegfall des Fahrverbots für den Betroffenen weniger drückend ist als die bisherige Geldbuße bei gleichzeitigem Fahrverbot (BGHSt 24, 11; OLG Hamm NZV 2007, 635).
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