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   LG Bonn, 15.07.2014 - 1 O 222/14   

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https://dejure.org/2014,29213
LG Bonn, 15.07.2014 - 1 O 222/14 (https://dejure.org/2014,29213)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.07.2014 - 1 O 222/14 (https://dejure.org/2014,29213)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 1 O 222/14 (https://dejure.org/2014,29213)
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  • OLG Köln, 26.03.2014 - 6 W 43/14

    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus

    Auszug aus LG Bonn, 15.07.2014 - 1 O 222/14
    Ausschließlich zuständiges Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 802, 890 Abs. 2 ZPO) für die Androhung oder Anordnung von Ordnungsmitteln wegen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung aus einer vor einem deutschen Notar errichteten vollstreckbaren Urkunde ist das sachlich zuständige Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (vgl. OLG Köln Beschluss v. 26.03.2014 - 6 W 43/14; vgl. Walker, in: Schuschke / Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 887 Rn. 13; Sturhahn, ebd., § 890 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2014 - 20 W 93/14

    Voraussetzungen der Androhung eines Ordnungsgeldes zur Vollstreckung einer

    Bei solchen ist anerkanntermaßen (aA nur LG Paderborn BeckRS 2013, 22653) das "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" im Sinne von § 890 Abs. 2 ZPO das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 277; Gruber in: MüKo-ZPO, 4. Aufl., § 887 Rdnr. 25; Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 887 Rdnr. 69; Walker in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rdnr. 10 i.V.m. § 887 Rdnr. 13; Lackmann in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rdnr. 10 und 17 i.V.m. § 887 Rdnr. 18) und dort das Amts gericht, § 797 Abs. 3 ZPO analog (Letzteres übersehen von LG Bonn, Beschluss vom 15.07.2014 - 1 0 222/14 J; die besonderen Vorschriften des UWG über die Zuständigkeit gelten hierfür nicht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
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