Rechtsprechung
   LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24764
LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15 (https://dejure.org/2015,24764)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.03.2015 - 1 O 46/15 (https://dejure.org/2015,24764)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. März 2015 - 1 O 46/15 (https://dejure.org/2015,24764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Missbrauch liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (u.a. BGH GRUR 2000, 1089, 1090).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Ausreichend ist, wenn sachfremde Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261; BGH GRUR 2006, 243; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Der Verfügungsklägerin fehlt es an der erforderlichen Prozessführungsbefugnis, da ihre Abmahnung sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG sind (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.3).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Das Vorliegen eines Missbrauchs ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen (u.a. BGH GRUR 2001, 354, 355).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Der Missbrauch iSv. § 8 Abs. 4 UWG bezieht sich nur auf die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches, d.h. auf die Begleitumstände des vorprozessualen oder prozessualen Vorgehens, nicht aber auf sonstige Umstände, die der Durchsetzung des Anspruches entgegenstehen und aus diesem Grunde die Einwendung des Rechtsmissbrauchs begründen können, wie z.B. die Verwirkung (OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Ausreichend ist, wenn sachfremde Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261; BGH GRUR 2006, 243; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Sachfremde Erwägungen können auch im Vordergrund stehen, wenn die Streitigkeiten der Parteien als Folge von Abmahnungen und Gegenabmahnung durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass das Abstellen der gerügten Verstöße gesichert wurde (OLG Hamm Urt. v. 20.01.2011 - 4 U 175/10).
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Dann dient eine Rechtsverfolgung in Form einer Abmahnung nur dazu, eine Gegenposition aufzubauen, um anschließend eine Vereinbarung zu schließen, nach der keine Seite die jeweils geltend gemachten Unterlassungsansprüche weiterverfolgt (OLG Hamm Urt. 19.07.2011 - 4 U 22/11).
  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Man sollte sich in Zukunft nicht mehr "ins Gehege kommen" und die Klage sollte vorrangig dazu dienen, den gehörigen Druck aufzubauen, um zu einer solchen Vereinbarung zu gelangen (OLG Hamm Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15
    Ebenso lässt sich aus dem von der Verfügungsklägerin zitierten Urteil des BGH (GRUR 2012, 411) nichts anderes entnehmen.
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 18. März 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 46/15 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 28.06.2016 - 33 O 22/16

    Fehlen der Prozessführungsbefugnis bei missbräuchlicher Geltendmachung eines

    Der Wortlaut der Vorschrift ("insbesondere") zeigt jedoch, dass hierdurch andere Missbrauchsformen nicht ausgeschlossen sind (so im Ergebnis auch LG Bonn, Urteil vom 18.03.2015, Az. 1 O 46/15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht