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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,19581
OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05.OVG (https://dejure.org/2005,19581)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 A 10305/05.OVG (https://dejure.org/2005,19581)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG (https://dejure.org/2005,19581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Inhabers eines dinglich gesicherten Wohnrechts auf Geltendmachung eines auf Bauplanungsrecht gestützten Nachbarschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dingliches Wohnrecht vermittelt keinen Nachbarschutz

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung mangels Klagebefugnis ohne Erfolg

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung - OVG: Keine Klagebefugnis für Inhaber eines Wohnrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
    Daraus folgt, dass der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen sich auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke beschränkt, nicht jedoch die nur zur obligatorischen Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten erfasst (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, NJW 1989, 2766).

    Allerdings wären sie für die Geltendmachung eines solchen Anspruchs auch als Inhaber eines Wohnrechts klagebefugt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
    In diesem Zusammenhang ist auch ein Wohnrecht, selbst wenn es dinglich gesichert ist, keine Rechtsposition, die dem Inhaber eine dem Grundstückseigentümer vergleichbare Rechtsposition verschafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, NJW 1994, 1233).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 1823/02

    Hobbyhundezucht im Wohnhaus als Gewerbe?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
    Angesichts der gesamten Umstände erscheint eine Haltung von fünf bis sechs Huskies in dem konkreten Gebiet (noch) hinnehmbar, zumal das OVG Nordrhein-Westfalen die Haltung von vier Hunden der Rasse "Bearded Collies" einschließlich einer gelegentlichen Aufzucht von Welpen in einem Wohngebiet für zulässig erachtet hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 7 B 1823/02 - veröffentlicht in juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1999 - 1 L 1374/99

    Klagebefugnis; Wohnrechtsberechtigtung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
    Dieser Rechtsansicht sind - insbesondere für das Baunachbarrecht - das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 20. April 1999 - 1 L 1374/99 - veröffentlicht in juris) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss vom 18. März 2003, BRS 66 Nr. 188) gefolgt.
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15

    Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig

    Für die Beurteilung der Üblichkeit kommt es auf die allgemeinen Wohn-, Lebens- und Freizeitgewohnheiten an (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014, § 14 Rn. 32).
  • VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15

    Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

    Das Halten einer solchen Anzahl von Hunden ist typischerweise geeignet, das Wohnen im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und widerspricht damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets ( vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris; s. a. zur Unzulässigkeit des Haltens von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 S 2771/02 -, juris; zur hobbymäßigen Hundehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet: vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, esovgrp).
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Für die Beurteilung der Üblichkeit kommt es auf die allgemeinen Wohn-, Lebens- und Freizeitgewohnheiten an (König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, § 14 Rdnr. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -).
  • VG Trier, 14.12.2021 - 7 L 3342/21

    Hundezwinger im allgemeines Wohngebiet

    Außerdem können örtliche Besonderheiten, etwa eine aufgelockerte Bebauung mit großen Grundstücken in einem ländlich geprägten Raum, die Lage des Hundezwingers am Ortsrand oder der besondere Charakter der betroffenen Tiere, eine anderweitige Betrachtung rechtfertigen (OVG RP, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 06.01.2011 - 1 K 944/10

    Yorkshireterrier im Wohngebiet

    Auch widerspricht dies nicht der durch die Kläger zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - ESOVGRP), das nur eine vorab bindende Festlegung der zulässigen Anzahl der Tiere ohne Berücksichtigung der übrigen Faktoren für unzulässig erachtet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07

    Grundstücksbezogenheit des öffentlichen Baurechts

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; Lang in: Jeromin, LBauO, Bd. 1, Stand: Dezember 2004, § 81 Rn 26), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. September 1975, AS 14, 212, 213; Lang in: Jeromin, a.a.O.).
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines

    Ferner wurde auf ein Urteil des OVG Koblenz Bezug genommen.(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21.7.2005 - 1 A 10305/05 -, wobei in dem Fall ein Anspruch des Nachbarn gegen eine Hundehaltung zunächst vom VG Koblenz unter Annahme einer Verwirkung nachbarlicher Abwehransprüche angenommen wurde und in zweiter Instanz dann die Klagebefugnis des konkreten Nachbarn, der nicht Eigentümer des Nachbargrundstücks war, sondern lediglich ein Wohnrecht besaß, verneint wurde).
  • VG Mainz, 04.05.2007 - 3 L 159/07

    Tiefgarage in einem Wohngebiet

    Ein im Wege einer in das Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit eingeräumtes (dingliches) Wohnrecht und Benutzungsrecht hinsichtlich eines Grundstücks vermittelt seinem Inhaber in Ansehung des Bauplanungsrechts jedoch kein selbständiges subjektives Abwehrrecht gegenüber einem Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - Beschluss der Kammer vom 23. November 2005 - 3 L 554/05.MZ).

    Insbesondere in den Fällen, in denen Vorschriften des Bauordnungsrechts mit einem immissionsbezogenen Schutzzweck im Raume stehen, können sich auch Personen, die, wie der Antragsteller, Inhaber eines dinglich gesicherten Wohn- und Mitbenutzungsrechts in Gestalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sind, auf diese Vorschriften berufen und etwaige Verstöße hiergegen selbst gerichtlich geltend machen (vgl. Seidel, a.a.O. Rdnr 338; wohl auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005, a.a.O. S. 10 des Umdrucks).

  • VG Regensburg, 17.02.2022 - RO 7 S 22.120

    Kein Nachbarschutz bei zivilrechtlichem Wohnrecht

    "Ein im Wege einer in das Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit eingeräumtes (dingliches) Wohnrecht und Benutzungsrecht hinsichtlich eines Grundstücks vermittelt seinem Inhaber in Ansehung des Bauplanungsrechts jedoch kein selbständiges subjektives Abwehrrecht gegenüber einem Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - Beschluss der Kammer vom 23. November 2005 - 3 L 554/05.MZ).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1134/10

    Beseitigungsverfügung einer Bauaufsichtsbehörde für ein Sanitärgebäude mit

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07 -, [...]).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

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