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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 1 A 10474/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,8030
OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 1 A 10474/10.OVG (https://dejure.org/2010,8030)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.2010 - 1 A 10474/10.OVG (https://dejure.org/2010,8030)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG (https://dejure.org/2010,8030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung einer Straßenlaterne zu Wohnhaus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Klage gegen Straßenlaterne erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Straßenlaterne vor Wohnhaus muss nicht beseitigt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner muss Straßenlaterne vor Wohnhaus hinnehmen - Von Straßenlaterne ausgehende Lichtimmissionen im innerstädtischen Bereich sind ortsüblich und nicht zu beanstanden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schutz vor Immissionen vs. Duldungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 GG, § 126 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB
    Kein Abwehranspruch gegen Straßenleuchte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 12.12.2019 - 5 K 701/19

    Von einer Straßenlaterne in Grundstücksnähe gehen für einen Grundstückseigentümer

    Ein solcher Abwehranspruch ergibt sich aus den Freiheitsgrundrechten oder einer analogen Anwendung der das privatrechtliche Nachbarschaftsverhältnis regelnden §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. August 2015 - 22 CE 15.1140 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -, VBlBW 2015, 81; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Dabei sind wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz einzubeziehen (vgl. z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 1 LA 12/17 -, NordÖR 2018, 410; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Die Beurteilung der Erheblichkeit von Lichteinwirkungen setzt deshalb eine Wertung voraus, die im Sinne einer "Güterabwägung" die konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden Nutzung, zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zieht und dabei auch gesetzliche Wertungen berücksichtigt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, NJW 1988, 2396; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Eigenschutz gegen Lichtimmissionen, anders als der Schutz gegen Lärm oder Gerüche, ohne Einbußen für die Wohnqualität häufig durch herkömmliche Maßnahmen wie Vorhänge oder Jalousien innerhalb der Gebäude bewerkstelligt werden kann (s. z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2018 - 12 U 40/17 -, MDR 2018, 790; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Bei der Güterabwägung ist zunächst zu berücksichtigen, dass Straßenleuchten und die davon ausgehenden Lichtimmissionen in geschlossenen Ortslagen, jedenfalls aber im bebauten Innenbereich von Städten und Gemeinden seit jeher ortsüblich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Sie wird im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs, aber auch zur Bequemlichkeit der Bürger und als Mittel zur Förderung des gemeindlichen Lebens und zur Belebung der Innenstadt (vgl. Bitterwolf, in: Praxis der Gemeindeverwaltung, a.a.O., § 1 LStrG Anm. 5)allgemein als selbstverständlich und die damit gemeinhin verbundenen Beeinträchtigungen in der Regel als tolerabel angesehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Da nach dieser Bestimmung ein Anlieger das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für die Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und des Zubehörs an seinem Anwesen dulden muss, muss er es grundsätzlich erst recht hinnehmen, dass von Beleuchtungskörpern Belästigungen durch Lichteinfall auf ihn ausgehen können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Eine willkürliche Wahl des Standortes der streitigen Straßenleuchte wäre nur dann denkbar, wenn hier ein gerechter Ausgleich zwischen den öffentlichen Interessen und den von der Maßnahme betroffenen privaten Belangen unterblieben wäre (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

  • VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 599/21

    Planfeststellung; Unterbleibensentscheidung; Anliegergebrauch; Immissionsschutz

    vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. Dezember 2019 - 5 K 701/19.NW -, juris Rn. 35, unter Verweis auf OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -, Kurznachricht: juris.

    vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. Dezember 2019 - 5 K 701/19.NW -, juris Rn. 36, unter Verweis auf OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -, Kurznachricht: juris; siehe in diesem Zusammenhang auch VGH B.-W., Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 S 2626/06 -, juris Rn. 4.

  • VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12

    Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs; Lichtimmission

    Dabei sind wertend auch die Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz einzubeziehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG -).

    Denn sie können mit Hilfe der Markise vor ihrem Wintergarten und den Jalousien in den anderen betroffenen Räumen in der Zeit, in der sie die Lichtreflektionen als störend empfinden, ihre Räume vorübergehend abdunkeln, um vor der Blendwirkung der glänzenden Ziegel auf dem Norddach der Beigeladenen geschützt zu werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 1 A 10474/10.OVG - zur zumutbaren Selbsthilfe bei Lichteinwirkungen von einer Straßenlaterne; BVerwG, BauR 1999, 1279 zur Zumutbarkeit von Lichtimmissionen, die durch die Verglasung eines Wintergartens verursacht werden).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15

    Umfang des straßenrechtlicher Anliegergebrauchs; Bestimmung des Standorts einer

    Die Standortauswahl könnte daher rechtsfehlerhaft sein, wenn bei der Ermessensausübung ein gerechter Ausgleich zwischen den öffentlichen Interessen und den von der Maßnahme betroffenen privaten Belangen unterblieben wäre (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juni 2010, - 1 A 10474/10.OVG -).
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