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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08.OVG (https://dejure.org/2009,2604)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2009 - 1 A 10722/08.OVG (https://dejure.org/2009,2604)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08.OVG (https://dejure.org/2009,2604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Berufung auf die Verletzung von naturschutzrechtlichen, umweltschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belangen gegenüber einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Möglichkeit der Rüge der Verletzung von naturschutzrechtlichen, ...

  • Judicialis

    LWG § 115; ; URG § 4; ; URG § 4 Abs. 1; ; URG § 4 Abs. 1 S. 1; ; URG § 5; ; VwVfG § 73; ; VwVfG § 73 Abs. 4; ; WHG § 10; ; WHG § 31; ; WHG § 31 Abs. 2; ; WHG § 31 Abs. 5; ; WHG § 31 Abs. 5 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht: Abpumpkapazität; nicht enteignend Betroffener; Bodendurchlässigkeit; Bodenverhältnisse; Deichbruchgefahr; Druckwasser; Effektivitätsgebot; Eintrittswahrscheinlichkeit; Extremniederschlagsereignisse; Fluchtwegproblematik; Grundwassermodell; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 1 A 11787/03

    Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Zwar entfaltet der Planfeststellungsbeschluss gegenüber ihr im Hinblick auf die für den Dammbau benötigten Flächen der GbR eine enteignungsrechtliche Vorwirkung mit der Folge, dass die Berufungsklägerin zu 2) nicht darauf beschränkt ist, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern vielmehr auch die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen kann (s. Urteil des erkennenden Senats vom 5. August 2004, NuR 2005, 53 m.w.N.).

    Die Berufungsklägerin zu 2) hätte nämlich zumindest laienhaft diese Gesichtspunkte ansprechen bzw. sie in irgend einer Weise thematisieren müssen, damit die Planfeststellungsbehörde hätte erkennen können, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll bzw. was sie noch konkret berücksichtigen soll (s. Urteil des Senats vom 5. August 2004, NuR 2005, 53).

    Dass die Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts auch mit dem hier vorgesehenen Rückhaltvolumen noch vernünftigerweise geboten ist, kann insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 5. August 2004 (NuR 2005, 53) zur Hochwasserrückhaltung Wörth/Jockgrim nicht zweifelhaft sein (s. S. 19-35 des Urteilsumdrucks).

    Nur am Rande ist zu erwähnen, dass der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. August 2004 - 1 A 11787/03 - (NuR 2005, 53) betreffend die Hochwasserrückhaltung Wörth/Jockgrim die "Hördter Rheinaue" ökologisch wertvoller angesehen hat als das Gebiet Wörth/Jockgrim, welches in der Untersuchung der IUS vom Februar 1993 sogar als ökologisch wertvoller bewertet wird als der hier in Rede stehende Rückhaltebereich Waldsee/Altrip/Neuhofen.

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Die Standortwahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich die verworfene Alternative entweder als eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (so BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116; s. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris).

    Dies ist namentlich der Fall, wenn ein mit dem Vorhaben verbundenes wesentliches Ziel mit einer Alternative nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2007, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 8 CS 04.1724

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Mit der Vorinstanz ist vielmehr davon auszugehen, dass die von der Berufungsseite vorgetragenen Einwendungen im Rahmen der Abwägung zu behandeln sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 8 Cs 04.1724 -, juris).

    Wegen der gesamten vorstehend aufgezeigten Umstände durfte daher die Planfeststellungsbehörde die Alternative "Hördter Rheinaue" bereits im Wege der Grobanalyse ausscheiden, ohne diese als mögliche weitere Alternative einer eingehenderen Prüfung zu unterziehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 8 Cs 04.1724 -, juris).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Hierzu hat der EuGH in dem sog. "Peterbroeck"-Urteil vom 14. Dezember 1995 - Rechtssache C-312/93 - (Slg. 1995, I-04599) ausgeführt, dass zwar die Verfahrensausgestaltung mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedsstaaten sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Berufungsklägerin zu 2) zitierten sog. "Peterbroeck"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember 1995 - Rechtssache C-312/93 (Slg. 1995, I-4599).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Hieran fehlt es nämlich, weil die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet (s. OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 2005, NuR 2006, 320).

    Dies ist aber nicht erkennbar, zumal nach bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die klagenden Beteiligten keinen Anspruch auf Überprüfung haben, ob die im Rahmen des Verfahrens durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung mit der erforderlichen Prüfungstiefe vorgenommen wurde, da es sich auch bei den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben um Verfahrensvorschriften handelt, deren Einhaltung grundsätzlich nicht unabhängig von der Verletzung materieller Rechte erzwungen werden kann (s. OVG NW, Urteil vom 27. Oktober 2005, NuR 2006, 320 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 19. März 2003, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173).

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Dabei ist im Hinblick auf das Abwägungsgebot zu verlangen, dass eine Regelung des Problems, dessen Lösung einem späteren Verfahren vorbehalten bleiben soll, in jenem Verfahren auch objektiv erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2007, juris, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 9. März 1979, BVerwGE 57, 297).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Abgesehen davon, dass es aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht mehr auf die von den Berufungsklägern in diesem Zusammenhang zusätzlich aufgeworfene Problematik bezüglich des Kausalitätserfordernisses ankommt, ist anzumerken, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278) auch in Ansehung der neuen gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien weiterhin an dem Kausalitätserfordernis festgehalten hat, und zwar gerade für solche Projekte, für die - wie hier - das Verfahren vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG eingeleitet wurde.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Die Standortwahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich die verworfene Alternative entweder als eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (so BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116; s. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht diesbezüglich unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 29. Oktober 2004, NuR 2005, 657) und des Niedersächsischen OVG (Urteil vom 20. März 2003, ZfW 2004, 101) dargelegt, dass die Berufungskläger lediglich einen Anspruch auf Abwendung von Nachteilen haben, die durch das Vorhaben veranlasst sind und sie daher im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr als die Sicherung des derzeit bestehenden Schutzniveaus begehren können.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08
    Danach müssen ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen ermittelt, bewertet und untereinander abgewogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    In diesem Fall sind die jeweils vom Gewässerausbau - nachteilig - betroffenen Belange mit den von dem Gewässerausbau verfolgten Belangen im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.2.2009 - 1 A 10722/08 -UPR 2009, 316; Czychowski/Reinhardt, WHG 2010, § 68 Rn. 24; Kotulla, WHG, 2. Aufl. 2011, § 68 Rn. 20; Zeitler, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG u. AbwAG, § 31 WHG, Stand August 2004, Rn. 158).

    Die individuellen Belange und Einwendungen der Klägerin sind, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, im Rahmen der allgemeinen fachplanerischen Abwägung zu behandeln (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.2.2009 - 1 A 10722/08 - UPR 2009, 316; BayVGH, Beschl. v. 18.1.2005 - 8 Cs 04.1724 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es auch bei knappen personellen und finanziellen Ressourcen möglich, Einwendungen zu erarbeiten und vorzulegen (BVerwG, Beschluss vom 29.06.2004 - 4 B 34.04 - juris Rn. 8 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08 - juris Rn. 156 f.; OVG NRW, Urt. v. 09.12.2009 - 8 D 10/08.AK - a.a.O. Rn. 95 ff.).
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Die gegenteilige Ansicht, die auch der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 1 UmwRG zu der parallelen Problematik der Klagemöglichkeit von Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugrunde liegt und die in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316; OVG Berlin, Beschl. v. 23.06.2008 - 11 S 35.07 -, NVwZ-RR 2008, 770; OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 181/07 -ZfB 2008, 270; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320) bislang vorherrschend war, basiert maßgeblich auf der grundsätzlichen Verbindung der Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG für die Beteiligung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit im Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen an deren Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren.

    Dies gilt auch hinsichtlich der - von der Klägerin vorgetragenen - Erhöhung der Hochwassergefahr; denn diese wird nicht in Bezug auf die Flussunteranlieger, sondern als Folge des Rückstaus des Schutterentlastungskanals und damit als Gefahr geltend gemacht, die die Klägerin individuell trifft (zur Erheblichkeit solcher Gefahren allein als Abwägungsbelang vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08.OVG -, UPR 2009, 316 Rn. 173).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. Dezember 2002 - C-470/99 - (Universale-Bau AG), Slg. 2002, I-11617 Rn. 76 und vom 27. Februar 2003 - C-327/00 - (Santex SpA), Slg. 2003, I-01877 Rn. 52; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 -, UPR 2009, 316 = juris Rn. 155.

    vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 4 B 34.04 -, juris Rn. 8 ff. (zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994, BGBl. I S. 854, i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 -, UPR 2009, 316 = juris Rn. 156 f. (zu § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG); Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, BImSchG, Loseblatt, Stand Mai 2003, § 10 Rn. 145.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    In diesem Fall sind die von dem Gewässerausbau nachteilig betroffenen Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Belangen im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08 -, juris RdNr. 171; VGH BW, Urt. v. 23.09.2013 - 3 S 284/11 -, juris RdNr. 125; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 17.03.2008 - 4 K 1202/06.NW -, juris RdNr. 100; VG Hamburg, Urt. v. 12.07.2010 - 15 K 3396/08 - a.a.O. RdNr. 112; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 68 RdNr. 24; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 68 RdNr. 24).
  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Grundsatz, dass maßgebend für die Planrechtfertigung allein die Ziele des jeweiligen Fachplanungsgesetzes sein können (BVerwG, Urteil vom 26.4.2007, 4 C 12/05, BVerwGE 128, 358 ff., Juris Rn. 52) , kann deshalb lediglich für solche Vorhaben uneingeschränkte Geltung beanspruchen, die auch wasserrechtliche Ziele verfolgen (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12.2.2009, 1 A 10722/08, Juris Rn. 169; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.4.2009, 3 K 5651/06.F, Juris Rn. 79 ff.) .

    Lediglich in Bezug auf den Sonderfall, dass ein Vorhaben, dem Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, zugleich auch dem allgemeinen Wohl dient, wird vertreten, dass die Vorschrift nicht zu einer zwingenden Versagung der Planfeststellung führt, sondern im Wege der Abwägung überwunden werden kann (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12.2.2009, 1 A 10722/08, Juris Rn. 171; und VG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.4.2009, 3 K 5651/06.F, Juris Rn. 93; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Loseblatt, Stand 1.9.2009, § 31 Rn. 158).

    Als damit nicht durch Enteignung Betroffene haben die beiden Kläger nur einen Anspruch auf ordnungsgemäße Berücksichtigung ihrer eigenen Belange und deren Abwägung mit entgegenstehenden anderen Belangen, nicht aber einen Anspruch darauf, dass die Planung insgesamt rechtsfehlerfrei ist und in jeder Hinsicht auf einer fehlerfreien Abwägung beruht (vgl. m.w.N. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12.2.2009, 1 A 10722/08, Juris Rn. 141, und VG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.4.2009, 3 K 5651/06.F, Juris Rn. 61 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Eine Erhöhung der Hochwasserrisiken kann insbesondere durch Einengung oder Begradigung des Gewässerlaufs oder durch Wegfall von Rückhalteflächen (z.B. infolge Deichbaus) herbeigeführt werden, d.h. durch Ausbaumaßnahmen, die den Hochwasserabfluss beschleunigen und dadurch die Hochwasserwelle unterstrom erhöhen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - juris Rn. 173; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 68 WHG Rn. 22).

    Vor diesem Hintergrund sind die Einwendungen der Antragsteller im Rahmen der Abwägung zu behandeln, zumal den von ihnen befürchteten Folgeproblemen sinnvoller Weise nicht durch einen Verzicht auf die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm, sondern nur durch die Anordnung von Schutzmaßnahen oder einen sonstigen Ausgleich Rechnung getragen werden kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - a.a.O. Rn. 173).

  • VG Karlsruhe, 04.08.2009 - 5 K 2165/08

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines

    Rügen kann die Gemeinde insoweit eine Beeinträchtigung dieser Einrichtung, die so erheblich ist, dass sie deren Funktionsfähigkeit in Mitleidenschaft zieht (BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96; Urt. v. 07.06.2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 = NVwZ 2001, 1280), etwa, dass der Schutz vor unzumutbaren Immissionen nicht gewährleistet sei oder dass die Einrichtung von ihrer bisherigen Verbindung zur Straße abgeschnitten werde (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - 9 C 1.02 - BVerwGE 117, 209 = NVwZ 2003, 613; vgl. ferner zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 18.03.2008 - 9 VR 5.07 - NuR 2008, 502; Beschl. v. 04.08.2008 - 9 VR 12.08 - NVwZ 2008, 1237; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.07.2004 - 5 S 1706/03 - NuR 2006, 298; OVG Rhld.-Pfalz, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08 - juris; Vallendar, Rechtsschutz der Gemeinden gegen Fachplanungen, UPR 2003, 41 m.w.N.).

    Eine Klagebefugnis könnte die Klägerin schließlich auch schon deshalb nicht aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz herleiten, weil das Planfeststellungsverfahren vor dem 25.06.2005 eingeleitet worden ist (§ 5 UmwRG, vgl. OVG Rhld.-Pfalz, Urt. v. 12.02.2009 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Eine Erhöhung der Hochwasserrisiken kann insbesondere durch Einengung oder Begradigung des Gewässerlaufs oder durch Wegfall von Rückhalteflächen (z.B. infolge Deichbaus) herbeigeführt werden, d.h. durch Ausbaumaßnahmen, die den Hochwasserabfluss beschleunigen und dadurch die Hochwasserwelle unterstrom erhöhen (OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - juris Rn. 173; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 68 WHG Rn. 22).

    Darüber hinaus kann den von den Klägern befürchteten Folgeproblemen sinnvoller Weise nicht durch einen Verzicht auf die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm, sondern nur durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen oder einen sonstigen Ausgleich Rechnung getragen werden (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - a.a.O. Rn. 173).

  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren die Frage vorgelegt, ob Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG (jetzt: Art. 11 UVP-RL 2012) in solchen Fällen dahin auszulegen ist, dass eine gerichtliche Anfechtung der verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, für die die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Öffentlichkeitsbeteiligung gelten, nur dann Erfolg haben und zur Aufhebung der Entscheidung führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre und zudem zugleich eine dem Kläger zustehende materielle Rechtsposition betroffen ist, oder ob Verfahrensfehler bei Entscheidungen, für die die Bestimmungen der Richtlinie über die Öffentlichkeitsbeteiligung gelten, in weiterem Umfang beachtlich sein müssen (BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2012, nach OVG Koblenz, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12

    Fehlende Antragsbefugnis von "Außenliegern" gegen eine Landesverordnung über ein

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 8 ZB 11.543

    Berufungszulassungsantrag (abgelehnt); wasserrechtliche Planfeststellung;

  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09

    Kein Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten des durch Zwangsversteigerung

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303

    Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers

  • VG Münster, 18.03.2011 - 10 K 2540/09

    Niederländische Stiftung hat keine Klagebefugnis gegen eine Änderung der Anlage

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