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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,13170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.06.2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,13170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,13170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Akteneinsicht Beförderung Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Akteneinsicht; Beförderung; Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der Beförderung von Konkurrenten oder bei Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 44a
    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der Beförderung von Konkurrenten oder bei Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Das Verwaltungsgericht habe den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - nicht hinreichend gewürdigt.

    Zum Umfang eines solchen Akteneinsichtsrechts siehe BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015- 1 WB 43.14 -, juris, Rn. 25, vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22, und vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 26.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 22, m. w. N.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990- 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415 = juris, Rn. 27 (zu erheblichen finanziellen und später nicht mehr auszugleichenden Nachteilen); BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2012- 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 22, und vom 14. Juli 2004 - 6 B 30.04 -, juris, Rn. 12, sowie Urteil vom 24. November 2011 - 7 C 12.10 -, BVerwGE 141, 196 = NJW 2012, 792 = juris, Rn. 32 (zueinem Ausfuhrverbot, das sich rückwirkend nicht mehr hätte beseitigen lassen); Bay. VGH,Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 CE 13.1453 -, juris, Rn. 25 (Akteneinsicht in Informationen Dritter zur psychischen Gesundheit der Klägerin); OVG NRW, Beschluss vom 11. April 1995 - 13 B 549/95 -, NVwZ-RR 1995, 703 = juris, Rn. 16 f.; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 7 E 2249/07 (3) -, juris, Rn. 22 ff. (Einsicht in die Klägerin betreffende Ausländerakten); Ziekow, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 44 a Rn. 73 f.; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 44 a Rn. 16.

    (4) Schließlich beruft sich der Kläger für seine Rechtsansicht ohne Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -.

  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 3388/14 -, juris,Rn. 10 ff., zum isolierten Akteneinsichtsrecht im Beförderungsauswahlverfahren; gegen die isolierte Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts im Konkurrentenstreitverfahren als "allgemeines 'Ausforschungsbegehren'" auch BVerwG, Beschluss vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22.

    vgl. zur Kostenfolge VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 3388/14 -, juris, Rn. 12; Schnellenbach, Beamtenrecht, 8. Aufl. 2013, § 3 Rn. 82.

    Dies in einem vergleichbaren Eilantrag ebenso bewertend VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 3388/14 -, juris, Rn. 11.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007- 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2013 - 1 B 185/13 -, IÖD 2013, 125 = juris,Rn. 7 f., m. w. N.

    BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 22.

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12

    Wehrbeschwerde; Antrag auf Offenlegung von Perspektivkonferenzergebnissen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Zum Umfang eines solchen Akteneinsichtsrechts siehe BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015- 1 WB 43.14 -, juris, Rn. 25, vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22, und vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 26.

    Ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 3388/14 -, juris,Rn. 10 ff., zum isolierten Akteneinsichtsrecht im Beförderungsauswahlverfahren; gegen die isolierte Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts im Konkurrentenstreitverfahren als "allgemeines 'Ausforschungsbegehren'" auch BVerwG, Beschluss vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22.

  • VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14

    Ernennung zum Richter am BGH - Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Auch mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Berlin in dessen Beschluss vom 19. August 2014 - 28 L 124.14 -, juris, lässt sich die Zulässigkeit der hier in Rede stehenden Klage nicht begründen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 14 B 830/07

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei Erledigung in der Hauptsache bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 4 B 1479/14 -, juris, Rn. 2, 8, vom 9. Juli 2010 - 2 A 1263/09 -, juris, Rn. 37, 42, und vom 7. August 2007 - 14 B 830/07 -, juris, Rn. 1; siehe auch Bader, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 155 Rn. 12: "Es geht nicht an, Entscheidungen unter Missachtung des Verfahrensrechts zu treffen und den Bürger auf völlig ungeklärter Grundlage in einen Prozess zu drängen.".
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Im Eilverfahren kann dann geprüft werden - und zwar am Maßstab des Hauptsacheverfahrens -, zum Prüfungsmaßstab vgl. z. B. BVerfG,Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = juris, Rn. 10, ob die Auswahlentscheidung der Behörde rechtmäßig ist.
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1968 - 2 C 112.65 -, BVerwGE 30, 274 = ZBR 1969, 123 = juris, Rn. 14 ff. (zum Schriftformerfordernis des § 70 VwGO); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. Dezember 2013 - 2 S 978/13 -, VBlBW 2014, 230 = juris, Rn. 36; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 69 Rn. 3; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Okt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - 2 A 1263/09

    Anspruch auf Aufhebung von Baugenehmigungen durch den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 4 B 1479/14 -, juris, Rn. 2, 8, vom 9. Juli 2010 - 2 A 1263/09 -, juris, Rn. 37, 42, und vom 7. August 2007 - 14 B 830/07 -, juris, Rn. 1; siehe auch Bader, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 155 Rn. 12: "Es geht nicht an, Entscheidungen unter Missachtung des Verfahrensrechts zu treffen und den Bürger auf völlig ungeklärter Grundlage in einen Prozess zu drängen.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 1 A 1339/10

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
    Sollte in besonderen Fällen, insbesondere bei schon viele Jahre zurückliegenden Beförderungsentscheidungen, deren Anfechtung im Hinblick auf ein anzuerkennendes schutzwürdiges Vertrauen des Ernannten womöglich nicht mehr in Betracht kommen, vgl. hierzu die im Senatsurteil vom 4. Juli 2012- 1 A 1339/10 -, IÖD 2012, 194 = juris, Rn. 45 ff., geäußerten Bedenken, hat der übergangene Beamte die Möglichkeit, Schadensersatz zu begehren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - 1 B 185/13

    Voraussetzungen für das ausnahmsweise Absehen von der nach § 18 BBesG

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 2 S 978/13

    Anforderungen an ein Widerspruchsschreiben; Begriff des Hausanschlusses;

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 4 B 1479/14

    Anspruch eines Interessenten für die Veranstaltung eines Wochenmarkts auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2007 - 8 B 920/07

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht in das Sicherheitskonzept des Transrapids

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2007 - 7 E 2249/07

    Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten und gerichtlicher Rechtsschutz

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1995 - 13 B 549/95

    Hinzuziehung eines Sachverständigen; Voreingenommenheit; Rechtsbehelfe;

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 3 CE 13.1453

    Anspruch des Beamten auf Gewährung von Akteneinsicht im Eilverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1911/16

    Ordnungsgemäße Feststellung der Höhe einer fiktiven Unfallversorgung bei Erleiden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016- 2 C 16.15 -, juris, Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, juris, Rn. 25; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 44a, Rn. 52.

    vgl. dazu allgemein BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, juris, Rn. 33 f., m. w. N.; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 44a, Rn. 73 f.

  • VG Düsseldorf, 07.11.2016 - 22 L 3258/16

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Die Gewährung von Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge eines schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens ist eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1978 - VIII C 7.77 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, Rdn. 26 ff, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 R 14/11 -, Rdn. 4 f, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 24 L 1631/16 -, n.v.; VG Gießen, Urteil vom 18. Januar 2011 - 8 K 1836/10 -, juris.

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass vorliegend aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG) eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 44a Satz 1 VwGO geboten ist, vgl. hierzu ausführlich: OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, Rdn. 35 ff, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 1 B 694/15

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Ernennung eines Beamten

    Zum Kostenrisiko eines Konkurrentenstreitverfahrens "ins Blaue hinein" siehe auch Senatsurteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, juris, Rn. 43 ff. (nicht rechtskräftig).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - 6 A 187/16

    Antrag einer Stadtoberinspektorin a.D. auf Zulassung der Berufung bzgl. der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris Rn. 18 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 7 CE 17.10111 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 11/14 -, juris Rn. 27 ff.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2437
OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,2437)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.02.2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,2437)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2015,2437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf erneute Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung mechanischer Anlagen und Einrichtungen nach altersbedingtem Erlöschen seiner Anerkennung

  • rechtsportal.de

    RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 5; PPVO § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Anspruch auf erneute Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung mechanischer Anlagen und Einrichtungen nach altersbedingtem Erlöschen seiner Anerkennung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altersgrenze von 68 Jahren für Prüfsachverständige rechtmäßig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für staatlich anerkannte Prüfsachverständige im Saarland zulässig (IBR 2015, 1051)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1022
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13

    Altersgrenze für Prüfberechtigte nach der Bauordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Abgesehen davon besteht in der bisher zur Problematik von Altersgrenzen für Prüfsachverständige ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Einvernehmen darüber, dass dem Gesetzgeber jedenfalls ab Erreichen eines bestimmten Alters nicht verwehrt ist, eine starre Altersgrenze als das zur Gewährleistung der Sicherheitsbelange geeignetere Instrument anzusehen bzw. als Regelungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber vorzusehen.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013 - 7 C 897/13.N -, juris Rdnrn. 33 ff., und vom 26.2.2013 - 7 A 1644/12.Z -, juris Rdnr. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2014 - 12 S 111.13 -, juris Rdnrn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154 -, juris Rdnrn. 11 f.) Der Gesetzgeber dürfe - so der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der in Bayern für Prüfsachverständige ebenfalls geltenden Altersgrenze von 68 Jahren unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen und typisierend von einer generellen Vermutung altersbedingt beeinträchtigter Leistungsfähigkeit ausgehen.(BayVerfGH, Entscheidung vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 -, juris Rdnrn. 35 f.).

    Aus den Einzelergebnissen der rechtlichen Überprüfung der Problematik unter unionsrechtlichen Fragestellungen, die - wie aufgezeigt - eindeutig zu beantworten sind, folgt zugleich, dass der Sach- und Streitstand keine Veranlassung gibt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Altersgrenzen mit Blick auf die angesprochenen Entwicklungen im Bereich des durchschnittlichen Leistungsvermögens älterer Menschen in Frage zu stellen oder gar die Notwendigkeit einer rechtlichen Neubewertung ernsthaft in Erwägung zu ziehen.(ebenso HessVGH, Urteil vom 7.8.2013, a.a.O., Rdnrn. 38 f.).

    Sie ist erforderlich, entspricht den von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen und den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013, a.a.O., Rdnrn. 40 ff).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Der Europäische Gerichtshof hat zunächst seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.(EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C-156/13 -, juris Rdnr. 26) Die Antwort auf die Frage, in welcher Weise ein Mitgliedstaat die Ausübung seiner Befugnisse und die Erfüllung seiner Pflichten bestimmten interstaatlichen Organen übertragen könne, bestimme sich allein nach dem Verfassungssystem der einzelnen Mitgliedstaaten.

    Es lasse sich somit nicht die Auffassung vertreten, dass die abweichende Rechtslage in einem Bundesland die Eignung der in den anderen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels zur Erreichung der mit ihnen verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls erheblich beeinträchtige.(EuGH, Urteil vom 12.6.2014, a.a.O., Rdnrn. 33-36) die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs könne nicht dahin ausgelegt werden, dass die 15 Bundesländer, in denen eine restriktivere Regelung gelte, dass Verbraucherschutzniveau zu übernehmen hätten, dass in einem Bundesland für eine begrenzte Zeit gelte.

    Mithin stehe Unionsrecht (Art. 56 AEUV in Verbindung mit dem Kohärenzgebot) einer der Mehrheit der Gliedstaaten eines föderal strukturierten Mitgliedstaats gemeinsamen restriktiveren Regelung nicht mit Blick darauf entgegen, dass in einem einzigen Mitgliedstaat für einen begrenzten Zeitraum weniger strenge Rechtsvorschriften gelten, sofern die gemeinsame Regelung den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genüge, was die innerstaatlichen Gerichte zu prüfen hätten.(EuGH, Urteil vom 12.6.2014, a.a.O., Rdnr. 41).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    (EuGH, Urteil vom 12.1.2010 (Petersen) - C-341/08 -, NJW 2010, 587, 589) Dabei kann es Konstellationen geben, in denen eine Regelung ihrer Zielsetzung nach sowohl dem Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG unterfällt als auch einen rechtmäßigen Zweck im Sinn des Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG verfolgt.(z.B. EuGH, Urteil vom 13.9.2011 (Prigge) - C-447/09 -, juris Rdnrn. 52 ff. und 65 ff.) Ob eine solche Regelung eine unionsrechtlich ausnahmsweise gerechtfertigte Ungleichbehandlung zum Gegenstand hat, bestimmt sich im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie danach, ob sie zur Erreichung eines dort bezeichneten Ziels "notwendig" ist, und hängt im Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie davon ab, ob sie dem Kriterium einer "angemessenen Anforderung" genügt.

    In der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteil vom 13.9.2011 (Prigge) - C-447/09 -, juris Rdnr. 80 f. m.w.N.) zu der insoweit einschlägigen unionsrechtlichen Vorgabe des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2000/78/EG und nunmehr - unter Hinweis auf die gebotene richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift - des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 1.2.2012, a.a.O., Rdnr. 16) zu § 10 Abs. 1 AGG ist geklärt, dass als Ziele, die als legitim im Sinne dieser Bestimmungen und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, nur sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung in Betracht kommen.

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Demgegenüber findet Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz keine korrespondierende Vorschrift, was sich nicht zuletzt - so das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 1.2.2012 - 8 C 24/11 -, juris Rdnrn. 24-26) - aus der Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern erklärt.

    In der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteil vom 13.9.2011 (Prigge) - C-447/09 -, juris Rdnr. 80 f. m.w.N.) zu der insoweit einschlägigen unionsrechtlichen Vorgabe des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2000/78/EG und nunmehr - unter Hinweis auf die gebotene richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift - des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 1.2.2012, a.a.O., Rdnr. 16) zu § 10 Abs. 1 AGG ist geklärt, dass als Ziele, die als legitim im Sinne dieser Bestimmungen und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, nur sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung in Betracht kommen.

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Abgesehen davon besteht in der bisher zur Problematik von Altersgrenzen für Prüfsachverständige ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Einvernehmen darüber, dass dem Gesetzgeber jedenfalls ab Erreichen eines bestimmten Alters nicht verwehrt ist, eine starre Altersgrenze als das zur Gewährleistung der Sicherheitsbelange geeignetere Instrument anzusehen bzw. als Regelungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber vorzusehen.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013 - 7 C 897/13.N -, juris Rdnrn. 33 ff., und vom 26.2.2013 - 7 A 1644/12.Z -, juris Rdnr. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2014 - 12 S 111.13 -, juris Rdnrn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154 -, juris Rdnrn. 11 f.) Der Gesetzgeber dürfe - so der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der in Bayern für Prüfsachverständige ebenfalls geltenden Altersgrenze von 68 Jahren unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen und typisierend von einer generellen Vermutung altersbedingt beeinträchtigter Leistungsfähigkeit ausgehen.(BayVerfGH, Entscheidung vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 -, juris Rdnrn. 35 f.).
  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 20 K 440/12

    Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Er verweist auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2013 - 20 K 440/12 -, juris; derzeit im Berufungsverfahren anhängig unter dem Az. 4 A 1199/13), das entschieden habe, dass weniger einschneidende Beschränkungen - etwa in der Gestalt regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen und Überprüfungen der Sach- und Fachkunde - vorstellbar seien, mit denen dem Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG in ebenso effektiver Art und Weise Rechnung getragen werden könne.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Im Ausgangspunkt zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass eine Regelung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten - von Art. 2 Abs. 5, Art. 4 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG erfassten - Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.(EuGH, Urteile vom 6.11.2003 (Gambelli) - C-243/01 -, juris Rdnrn. 67 ff. 75 und vom 3.6.2010 - C-258/08-, juris (Ls), jew. zum Glücksspielrecht; EuGH, Urteil vom 18.11.2010 (Georgiev) - C-250/09, C-268/09-, NJW 2011, 42, 45 zur Problematik von Altersgrenzen; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 8 C 4/10 -, juris Rdnr. 45 zum Glücksspielrecht) Nach dieser Rechtsprechung ist eine eine Altersgrenze festlegende Regelung, die Zielen des Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie dienen soll und zu deren Gewährleistung zwar grundsätzlich geeignet ist, andererseits aber Ausnahmen zulässt, die zu einem diesen Zielen entgegenwirkenden Ergebnis führen, mit dem Kohärenzgebot nicht zu vereinbaren.
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Die Vorschrift kommt - wie sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteil vom 12.1.2010 (Wolf) - C - 229/08 -, NVwZ 2010, 244, 246 f.) zu der unionsrechtlichen Vorgabe des Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG ergibt - insbesondere zum Zuge, wenn die berufliche Tätigkeit eine ausgeprägte körperliche Eignung voraussetzt.
  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12

    Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Abgesehen davon besteht in der bisher zur Problematik von Altersgrenzen für Prüfsachverständige ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Einvernehmen darüber, dass dem Gesetzgeber jedenfalls ab Erreichen eines bestimmten Alters nicht verwehrt ist, eine starre Altersgrenze als das zur Gewährleistung der Sicherheitsbelange geeignetere Instrument anzusehen bzw. als Regelungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber vorzusehen.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013 - 7 C 897/13.N -, juris Rdnrn. 33 ff., und vom 26.2.2013 - 7 A 1644/12.Z -, juris Rdnr. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2014 - 12 S 111.13 -, juris Rdnrn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154 -, juris Rdnrn. 11 f.) Der Gesetzgeber dürfe - so der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der in Bayern für Prüfsachverständige ebenfalls geltenden Altersgrenze von 68 Jahren unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen und typisierend von einer generellen Vermutung altersbedingt beeinträchtigter Leistungsfähigkeit ausgehen.(BayVerfGH, Entscheidung vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 -, juris Rdnrn. 35 f.).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
    Im Ausgangspunkt zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass eine Regelung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten - von Art. 2 Abs. 5, Art. 4 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG erfassten - Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.(EuGH, Urteile vom 6.11.2003 (Gambelli) - C-243/01 -, juris Rdnrn. 67 ff. 75 und vom 3.6.2010 - C-258/08-, juris (Ls), jew. zum Glücksspielrecht; EuGH, Urteil vom 18.11.2010 (Georgiev) - C-250/09, C-268/09-, NJW 2011, 42, 45 zur Problematik von Altersgrenzen; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 8 C 4/10 -, juris Rdnr. 45 zum Glücksspielrecht) Nach dieser Rechtsprechung ist eine eine Altersgrenze festlegende Regelung, die Zielen des Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie dienen soll und zu deren Gewährleistung zwar grundsätzlich geeignet ist, andererseits aber Ausnahmen zulässt, die zu einem diesen Zielen entgegenwirkenden Ergebnis führen, mit dem Kohärenzgebot nicht zu vereinbaren.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 CN 1.14

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154

    Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 12 S 111.13

    Prüfsachverständiger; Altersgrenze; Vollendung des 68. Lebensjahrs;

  • VG Saarlouis, 12.12.2013 - 1 K 758/12

    Altersgrenze von 68 Jahren für die Anerkennung als Prüfsachverständiger

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 31.08.2016 - 1 A 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66844
VG Göttingen, 31.08.2016 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2016,66844)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31.08.2016 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2016,66844)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31. August 2016 - 1 A 11/14 (https://dejure.org/2016,66844)
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