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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,6760
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12.OVG (https://dejure.org/2013,6760)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2013 - 1 A 11109/12.OVG (https://dejure.org/2013,6760)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2013 - 1 A 11109/12.OVG (https://dejure.org/2013,6760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 81 S 1 BauO RP, § 88 Abs 3 Nr 3 BauO RP
    Baurechtliche Gestaltungssatzung; Begrenzung der Anzahl von Stellplätzen in einer Ortslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer die Zahl der auf einem Grundstück geparkten Fahrzeuge begrenzenden Gestaltungssatzung

  • esovgrp.de

    LBauO § 81,LBauO § 81 S 1,LBauO § 88,LBauO § 88 Abs 3,LBauO § 88 Abs 3 Nr 3
    Abgegrenzter Teil, Abgrenzung, Abwägung, ästhetischer Belang, Baugebietstyp, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baurecht, Belang, Geltungsbereich, Gemeindegebiet, Gestaltung, Gestaltungssatzung, Lautzenhausen II, Maß der Nutzung, Nutzungsmaß, Ortsbild, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 88 Abs. 3 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit einer die Zahl der auf einem Grundstück geparkten Fahrzeuge begrenzenden Gestaltungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltungssatzung kann Stellplatzanzahl beschränken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Begrenzung der Parkplätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1265
  • BauR 2013, 1912
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10417/11

    Stellplatzbeschränkung durch Satzung auf landesrechtlicher Grundlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    In der Sache beziehen sie sich zur Begründung auf den Inhalt des Urteils des Senats vom 03.11.2011 (Az.: 1 A 10417/11.OVG) und tragen ergänzend vor, das Verwaltungsgericht verkenne, dass es bei der Begrenzung der Zahl der Stellplätze primär um die Abwehr von dörflichen Verunstaltungen gehe.

    Wie der Senat mit seinem Urteil vom 3.11.2011 (-"Lautzenhausen I"- Az.: 1 A 10417/11.OVG, NVwZ-RR 2012, 247f) ausgeführt hat, verstößt zunächst die durch § 88 Abs. 3 Nr. 3 LBauO ausgesprochenen Ermächtigung nicht gegen Bundesrecht.

    Hierzu hatte der Senat mit seinem Urteil vom 03.11.2011 (-Lautzenhausen I -Az.: 1 A 10417/11.OVG, NVwZ-RR 2012, 247f) ausgeführt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1988 - 1 A 82/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Dagegen kann es nicht ausreichen, dass eine Gemeinde mit der Gestaltungssatzung gestalterische Absichten verfolgt, die für das gesamte Gemeindegebiet in gleicher Weise verfolgt werden könnten (vgl. Urteile des Senats vom 22.09.1988, 1 A 82/86, AS 22, 277; vom 23.10.1997, 1 C 12163/96.OVG; vom 11. März 1999, 1 C 10320/98.OVG und vom 01.10.2008, 1 A 10362/08.OVG, AS 36, 381).

    Daraus folgt umgekehrt, dass eine derartige Satzung nach dem Willen des Gesetzgebers, anders als etwa bei § 88 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 5 - 8 LBauO, nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 22.09.1988, 1 A 82/86, AS 22, 277).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Dagegen kann es nicht ausreichen, dass eine Gemeinde mit der Gestaltungssatzung gestalterische Absichten verfolgt, die für das gesamte Gemeindegebiet in gleicher Weise verfolgt werden könnten (vgl. Urteile des Senats vom 22.09.1988, 1 A 82/86, AS 22, 277; vom 23.10.1997, 1 C 12163/96.OVG; vom 11. März 1999, 1 C 10320/98.OVG und vom 01.10.2008, 1 A 10362/08.OVG, AS 36, 381).

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen aber Gestaltungssatzungen gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (OVG RP, Urteil vom 01.10.2008, 1 A 10362/08.OVG; Urteil vom 05.08.1993, NVwZ-RR 1994, 429; Urteil vom 23.10.1997, 1 A 12163/96, ESOVG-RP).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Da in der Rechtsprechung geklärt ist, dass das Baugestaltungsrecht je nach der gesetzgeberischen Zielsetzung sowohl einer bauplanungsrechtlichen als auch einer bauordnungsrechtlichen Regelung zugänglich sein kann (zuletzt BVerwGE 129, 318 ff), ist hier, auch dies wurde im Urteil "Lautzenhausen I" bereits ausgeführt, nach dem mit der Stellplatzsatzung verfolgten Ziel zu fragen.

    Maßgeblich ist vielmehr der objektiv-rechtliche Regelungszweck der Satzung, wie er sich bei teleologischer Auslegung mit Rücksicht auf ihren Regelungsgegenstand und die Regelungsfolgen ergibt (vgl. BVerwGE 129, 318ff).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Zwar findet das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB auf örtliche Bauvorschriften mangels einer Verweisung in § 88 Abs. 6 Satz 2 LBauO keine Anwendung (OVG RP, Urteile vom 14.09.2005, 8 C 10317/05 und vom 11.03.1999, 1 C 10320/98, ESOVG-RP; BVerwG, Urteil vom 16.03.1995, NVwZ 1995, 899; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Stand: 106. EL 2012, § 9 BauGB Rn. 263, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11772/92

    Gemeinde; Bauvorhaben; Gestaltungsregelung; Abwehrrechte;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen aber Gestaltungssatzungen gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (OVG RP, Urteil vom 01.10.2008, 1 A 10362/08.OVG; Urteil vom 05.08.1993, NVwZ-RR 1994, 429; Urteil vom 23.10.1997, 1 A 12163/96, ESOVG-RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Zwar findet das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB auf örtliche Bauvorschriften mangels einer Verweisung in § 88 Abs. 6 Satz 2 LBauO keine Anwendung (OVG RP, Urteile vom 14.09.2005, 8 C 10317/05 und vom 11.03.1999, 1 C 10320/98, ESOVG-RP; BVerwG, Urteil vom 16.03.1995, NVwZ 1995, 899; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Stand: 106. EL 2012, § 9 BauGB Rn. 263, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Ausgangspunkt der Überlegungen des Normgebers und Grund für den Erlass der Regelungen ist vielmehr das "Parken in Lautzenhausen" (so der Titel des vorbereitenden Arbeitskreises und Nr. 3 der Begründung) oder, wie es anderer Stelle heißt, die "Parkraumproblematik", die "Parkraumsituation in Lautzenhausen", "...Die derzeit insgesamt ca. 520 gewerblich genutzten Stellplätze..." (vgl. Nr. 3 der Begründung), "...das weitgehende Zuparken der Ortslage..." etc. Die hier erkennbare Zielrichtung des Satzungsgebers drängt sich im Übrigen bei Betrachtung der zu den Planentstehungsakten genommenen Lichtbilder und unter Berücksichtigung der ebenfalls bei den Akten befindlichen Erhebungen über die Zahl der Stellplätze geradezu auf: Zur Überzeugung des Senats werden nach den Vorstellungen des Satzungsgebers die geparkten Fahrzeuge - jedenfalls ab einer bestimmten Anzahl - als Fremdkörper angesehen oder deren Anblick - um eine ältere Formel aus der Rechtsprechung (BVerwGE 2, 172, 175f) aufzugreifen - von dem Betrachter als belastend und Unlust erregend empfunden.
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Die hier festzustellende baupflegerische Zielsetzung (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 21, 251, 255), Verunstaltungen des Straßenbildes abzuwehren ist aber ein klassisches bauordnungsrechtliches Anliegen.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 A 11109/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört nämlich die Gestaltung des Ortsbildes weder allein dem bundesrechtlichen Bauplanungsrecht noch allein dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht an; sie ist vielmehr je nach "Regelungsgegenstand" oder "Zielsetzung" dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 983; NVwZ 1994, 1010; BRS 25, Nr. 127).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

  • OVG Thüringen, 21.08.2019 - 1 KO 88/16

    Unvereinbarkeit einer Solaranlage mit einer gemeindlichen Gestaltungssatzung

    durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Belangen der einzelnen Grundstückseigentümer erkennen (vgl. zu diesem Erfordernis etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2013 - 1 A 11109/12 - BRS 81 Nr. 147 = juris, hier insb. Rdn. 59).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 417/14

    Baugenehmigung für Wärmepumpe; Dachgauben und Dachaufbauten im Sinne der BauO RP;

    Gestaltungssatzungen müssen auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2013 - 1 A 11109/12.OVG -, BauR 2013, 1265).
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