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   VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11   

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https://dejure.org/2012,37730
VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11 (https://dejure.org/2012,37730)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.11.2012 - 1 A 14/11 (https://dejure.org/2012,37730)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. November 2012 - 1 A 14/11 (https://dejure.org/2012,37730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr. 1 Lit. a Nds. SOG; § 13 Abs. 1 Nds. SOG; § 13 Abs. 2 Nds. SOG; § 22 S. 1 KunstUrhG; § 23 KunstUrhG
    Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten Verstoßes gegen § 22 S. 1 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG); Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Identitätsüberprüfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten Verstoßes gegen § 22 S. 1 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG); Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Identitätsüberprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Auszug aus VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11
    Umgekehrt kann eine polizeiliche konkrete Gefahr nicht durch später bekannt werdende Tatsachen - gleichsam nachträglich im Wege der Rückschau - im Anschluss an das polizeiliche Handeln begründet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl 2010, 1569).

    Da § 22 Satz 1 KunstUrhG nur das Veröffentlichen und Verbreiten von Bildnissen erfasst, kann lediglich in außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommen, dass bereits allein das Fotografieren einen spezifischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 - 2 K 373/11 Me -, NVwZ-RR 2012, 551).

    Aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammen in erster Linie Bildnisse, in denen der Abgebildete nicht lediglich als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.).

    Da der Kläger kein Vertreter der Presse ist, kommt es auch nicht auf die Frage an, ob bei Journalisten hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 22 Satz 1 KunstUrhG grundsätzlich von deren Rechtstreue auszugehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VG Meiningen, 13.03.2012 - 2 K 373/11

    Löschungsanordnung betreffend Fotos von Polizeibeamten im Einsatz

    Auszug aus VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11
    Da § 22 Satz 1 KunstUrhG nur das Veröffentlichen und Verbreiten von Bildnissen erfasst, kann lediglich in außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommen, dass bereits allein das Fotografieren einen spezifischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 - 2 K 373/11 Me -, NVwZ-RR 2012, 551).

    Des Weiteren mussten die Beamten mangels jeglichen Anhaltspunkts auch nicht davon ausgehen, dass die Aufnahmen später in einem gegen sie eingeleiteten Strafverfahren als Beweismittel dienen sollten; insoweit liegt der Sachverhalt anders als derjenige, der dem Urteil des VG Meiningen vom 13.03.2012 (a.a.O.) zugrunde liegt.

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11
    Ein solches Interesse besteht u. a. in den Fällen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.03.2012 - 6 C 12/11 -, NJW 2012, 2676), die hier zu bejahen ist.
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. November 2012 - 1 A 14/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13

    Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung;

    Hinsichtlich ihrer hier maßgeblichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, Klagebefugnis und (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse, sind beide Klagearten aber wesentlich gleich (ebenfalls offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 25.08.2004 - 6 C 26/03 -, NJW 2005, 454; Urt. v. 28.03.2012 - 6 C 12/11 -, juris, Rn. 15; VG Lüneburg, Urt. v. 30.03.2004 - 3 A 116/02 -, NVwZ-RR 2005, 248, 249; VG Göttingen, Urt. v. 21.11.2012 - 1 A 14/11 -, juris, Rn. 11).
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