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   VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09   

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https://dejure.org/2010,27819
VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09 (https://dejure.org/2010,27819)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10.08.2010 - 1 A 146/09 (https://dejure.org/2010,27819)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10. August 2010 - 1 A 146/09 (https://dejure.org/2010,27819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Belastung der Abfallgebührenzahler mit den Entsorgungskosten von Fremdabfallmengen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    78 ; VwGO; 5 I ; NKAG; 12 II 1 ; NAbfG
    Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Abfallgebühr; Anlieferung; Fremdabfall; Fremdmüll; Gebührenkalkulation; Kosten; Leistungsproportionalität; erlassende Behörde; richtiger Beklagter; unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenkalkulation bei der Abfallbeseitigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Abfallgebühr; Anlieferung; Fremdabfall; Fremdmüll; Gebührenkalkulation; Kosten; Leistungsproportionalität; erlassende Behörde; richtiger Beklagter; unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09

    "Rechnung" der Stadtwerke als Verwaltungsakt?

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Im Wege der Auslegung des Abgabenbescheides der Stadt G. vom 27.02.2009 nach dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Gesamterklärungsumstände und des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. VGH BW, U. v. 15.10.2009, 2 S 1457/09, juris Rn. 31ff.) ist noch ersichtlich, dass die Stadt G. den Bescheid in Hinblick auf die Abfallbeseitigungsgebühr für den Beklagten in dessen Namen und Auftrag erstellt hat.

    Insofern unterscheidet sich der streitgegenständliche Abgabenbescheid von den in der Rechtsprechung (vgl. VGH BW, U. v. 15.10.2009, 2 S 1457/09, juris; OVG S-H, U. v. 24.10.2001, 2 L 29/00, juris) thematisierten Rechnungen von in Privatrechtsform geführten Stadtwerken, in denen nur im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Verwaltungsaktscharakter und den Erlass in fremden Namen und Auftrag hingewiesen wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Insofern unterscheidet sich der streitgegenständliche Abgabenbescheid von den in der Rechtsprechung (vgl. VGH BW, U. v. 15.10.2009, 2 S 1457/09, juris; OVG S-H, U. v. 24.10.2001, 2 L 29/00, juris) thematisierten Rechnungen von in Privatrechtsform geführten Stadtwerken, in denen nur im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Verwaltungsaktscharakter und den Erlass in fremden Namen und Auftrag hingewiesen wird.
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Deshalb dürfen die Kosten für eine Abfallbeseitigungsanlage in die Gebührenkalkulation nur eingestellt werden, soweit sie den Gebührenzahlern für den von ihnen verursachten Abfall zuzurechnen sind (OVG Bremen, U. v. 17.05.1988, 1 N 1/85, NVwZ-RR 1989, 101 ff.; Hess. VGH, B. v. 27.04.1999, 5 N 3909/98, juris Rn. 59).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Der Beklagte ist passivlegitimiert (vgl. BVerwG, U. v. 03.03.1989, 8 C 98/85, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Daraus folgt, dass nur solche Kosten ansatzfähig sind, die der öffentlichen Einrichtung zuzuordnen sind bzw. der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe dienen, d.h. der Entsorgung des im Gebiet des Beklagten anfallenden Abfalls (vgl. Nds. OVG, U. v. 22.06.2009, 9 LC 409/06, juris Rn. 26; Rosenzweig / Freese, NKAG, Stand: 01/2009, § 5 Rn. 306).
  • OVG Bremen, 17.05.1988 - 1 N 1/85
    Auszug aus VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
    Deshalb dürfen die Kosten für eine Abfallbeseitigungsanlage in die Gebührenkalkulation nur eingestellt werden, soweit sie den Gebührenzahlern für den von ihnen verursachten Abfall zuzurechnen sind (OVG Bremen, U. v. 17.05.1988, 1 N 1/85, NVwZ-RR 1989, 101 ff.; Hess. VGH, B. v. 27.04.1999, 5 N 3909/98, juris Rn. 59).
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