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   VG Stade, 17.08.2009 - 1 A 1577/08   

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https://dejure.org/2009,18497
VG Stade, 17.08.2009 - 1 A 1577/08 (https://dejure.org/2009,18497)
VG Stade, Entscheidung vom 17.08.2009 - 1 A 1577/08 (https://dejure.org/2009,18497)
VG Stade, Entscheidung vom 17. August 2009 - 1 A 1577/08 (https://dejure.org/2009,18497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Heranziehung des Schulträgers zu Einsatzkosten bei durch Kinder ausgelöstem Fehlalarm

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Heranziehung des Schulträgers für die Einsatzkosten eines durch Kinder an einer Brandmeldeeinrichtung vorsätzlich ausgelösten Fehalarms; Rückgriff auf die Regelungen des § 26 Abs. 4 Nr. 1-3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) bei vorsätzlich oder grob ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Schulträgers für die Einsatzkosten eines durch Kinder an einer Brandmeldeeinrichtung vorsätzlich ausgelösten Fehalarms; Rückgriff auf die Regelungen des § 26 Abs. 4 Nr. 1-3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) bei vorsätzlich oder grob ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Haftung des Schulträgers für Fehlalarmierungen der Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlalarm in der Schule

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Kostenersatzanspruch wegen Fehlalarmierung der Feuerwehr

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 990
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10

    Schadensersatzanspruch des Hauseigentümers wegen der Erneuerung einer durch einen

    Dies zeigt sich auch daran, dass gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 a und b FwG die Feuerwehr von demjenigen, der mindestens grob fahrlässig einen Falschalarm getätigt hat, Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten verlangen kann (vgl. auch VG Stade NVwZ-RR 2009, 990, Rdnr. 26 bei juris).
  • VG Oldenburg, 29.11.2012 - 11 A 4060/12

    Feuerwehreinsatz; Rechtsweg

    Der Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Feuerwehr gegen denjenigen, der vorsätzlich oder grobfahrlässig grundlos einen Einsatz ausgelöst hatte, war zum Zeitpunkt des hier umstrittenen Vorfalls in § 26 Abs. 2, 4 Nr. 4 NBrandSchG a.F. geregelt und in der Behördenpraxis schon damals überwiegend durch Leistungsbescheid geltend gemacht worden, ohne dass die Rechtsprechung daran Anstoß genommen hätte (vgl. z.B. VG Oldenburg, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 11 A 1760/10 - nicht veröffentlicht; VG Stade, Urteil vom 17. August 2009 - 1 A 1577/08 -, NVwZ-RR 2009, 990 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 28. März 2000 - 5 A 5185/98 -, NVwZ-RR 2000, 783 ff.).

    In der Begründung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (LT-Drs. 10/500, S. 25) wird dargelegt, dass der Gesetzgeber insbesondere eine Haftung bei niedrigerem Fahrlässigkeitsgrad ausschließen wollte, da andernfalls die Bereitschaft leiden könnte, einen Brand zu melden (vgl. VG Stade, Urteil vom 17. August 2009 - 1 A 1577/08 -, NVwZ-RR 2009, 990 ff. - zit. nach juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urteil vom 28. März 2000 - 5 A 5185/98 -, NVwZ-RR 2000, 783 ).

  • OVG Sachsen, 08.10.2011 - 3 A 379/10

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung in Fällen des nur möglichen, aber nicht

    Die bei einer Abweichung von einem anderen Obergericht in Betracht zu ziehende Grundsatzzulassung scheidet schon deshalb aus, weil die Klägerin fälschlicherweise annimmt, die von ihr zitierte und vom Verwaltungsgericht Stade getroffene Entscheidung vom 17. August 2009 - 1 A 1577/08 - stamme vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.
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