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   OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14   

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OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14 (https://dejure.org/2014,14351)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 (https://dejure.org/2014,14351)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 (https://dejure.org/2014,14351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung des Eigentums durch unberechtigtes unterirdisches Durchleiten von Abwasser durch ein Grundstück bzgl. Beginns des Laufs der Verjährung eines Unterlassungsanspruchs bei noch andauernder Störung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Störung des Eigentums durch unberechtigtes unterirdisches Durchleiten von Abwasser durch ein Grundstück bzgl. Beginns des Laufs der Verjährung eines Unterlassungsanspruchs bei noch andauernder Störung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt ein Unterlassungsanspruch wegen Eigentumsstörung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 BGB verjähren nicht! (IMR 2014, 351)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 672
  • BauR 2014, 1520
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    Der Senat hat bereits in seinem Hinweisschreiben vom 12.3.2014 unter Inbezugnahme eines kürzlich ergangenen und überzeugend begründeten Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, DVBl. 2014, 247, 248) betont, dass das unberechtigte Durchleiten von Abwasser durch ein fremdes Grundstück ein Dauerverhalten darstellt, mit dem das - u.a. durch § 1004 BGB geschützte - Eigentumsrecht ohne zeitliche Zäsur fortdauernd verletzt wird.

    Dieser Anspruch zielt auf Beendigung einer noch andauernden rechtswidrigen Eigentumsbeeinträchtigung und unterliegt nicht der Verjährung.(BayVGH, Urteil vom 29.11.2013, a.a.O.; Palandt, BGB, Kommentar, 72. Aufl. 2013, § 199 Rdnr. 22; Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2012, § 199 Rdnr. 13) Denn hinsichtlich Dauerhandlungen kann die Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung nicht beginnen, solange der Eingriff noch andauert.

  • BVerwG, 12.07.2013 - 9 B 12.13

    Straßenrecht; Eigentumsrecht; Störung; Störungsbeseitigung;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    Dies berechtigt ihn, rechtswidrige Einwirkungen auf sein Grundstück abzuwehren.(BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13-, juris Rdnr. 3 m.w.N.; hinsichtlich einer nicht gewidmeten Straßenfläche: BayVGH, Beschluss vom 10.1.2013 - 8 B 12.305-, juris Rdnrn. 17 - 20) Der Rechtsvorgänger des Klägers hätte mithin jederzeit - auch noch nach vielen Jahren - die Beendigung der andauernden Störung seines Eigentums durch dessen rechtswidrige Dauerinanspruchnahme zur Abwasserentsorgung verlangen können und ebenso kann der Kläger die Beendigung der sich ständig fortsetzenden Störung verlangen.
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    (so schon: BGH, Urteil vom 28.9.1973 - I ZR 136/71-, NJW 1973, 2285).
  • VG Saarlouis, 18.12.2013 - 3 K 1770/12

    Unterlassungsanspruch: Unberechtigtes Durchleiten von Abwasser durch ein

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 18. Dezember 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 1770/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    In der Regel ist das Umstandsmoment erfüllt, wenn der Verpflichtete sein Vertrauen betätigt hat, indem er im Hinblick auf die Nichtgeltendmachung des Rechts Vermögensdispositionen getroffen hat.(Palandt, a.a.O., § 242 Rdnrn. 87, 92 ff.) Aufgrund der besonderen Bedeutung des Eigentums und der Tatsache, dass eine Beeinträchtigung desselben durch Zeitablauf nicht rechtmäßig wird, ist die Annahme der Verwirkung an enge Voraussetzungen geknüpft und eine Verwirkung nur ausnahmsweise zu bejahen.(jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1004 Rdnr. 23) Zu dem bloßen Gewährenlassen über längere Zeit hinweg müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Vertrauen in eine Einwilligung begründen.(OLG Köln, Urteil vom 10.4.1995 - 8 U 62/94 -, juris Rdnr. 66 m.w.N.) Fallbezogen ist nicht ersichtlich, worin derartige weitere vertrauensbegründende Umstände liegen könnten.
  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305

    Auch im bayerischen Straßen- und Wegerecht bleibt nach der Verjährung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
    Dies berechtigt ihn, rechtswidrige Einwirkungen auf sein Grundstück abzuwehren.(BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13-, juris Rdnr. 3 m.w.N.; hinsichtlich einer nicht gewidmeten Straßenfläche: BayVGH, Beschluss vom 10.1.2013 - 8 B 12.305-, juris Rdnrn. 17 - 20) Der Rechtsvorgänger des Klägers hätte mithin jederzeit - auch noch nach vielen Jahren - die Beendigung der andauernden Störung seines Eigentums durch dessen rechtswidrige Dauerinanspruchnahme zur Abwasserentsorgung verlangen können und ebenso kann der Kläger die Beendigung der sich ständig fortsetzenden Störung verlangen.
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 10 K 17746/17

    Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die

    Insoweit unterscheidet sich die Beurteilung der Verjährung von Fällen, in denen der rechtswidrige Eingriff in einem fortdauernden Unterlassen liegt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.05.2019 - 2 L 10/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O. Rn. 37; OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris Ls. 1 u. Rn. 5; VGH Bayern, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33).

    Daher kann die Verjährung der entsprechenden Unterlassungsansprüche noch nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris Ls. 1 u. Rn. 5; VGH Bayern, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. Ls. 1 u. Rn. 33).

    Zu dem bloßen Gewährenlassen über längere Zeit hinweg müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Vertrauen in eine Einwilligung begründen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 9).

  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 379/14

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich-rechtlicher

    Vergleiche zu Leitsatz 3. OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris; VGH München, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, DVBl. 2014, 247.(Rn.43).

    Rechtsgrundlage für dieses Verlangen ist der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, der - ebenso wie der Folgenbeseitigungsanspruch - entweder aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, NJW 1989, 2272) oder - sei es im Wege einer Analogie oder durch Heranziehung eines allgemeinen gleichermaßen für das öffentliche und bürgerliche Recht geltenden Rechtsgedankens - aus §§ 1004, 906 BGB (vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, NVwZ-RR 2014, 217) hergeleitet wird.

    Daher kann die Verjährung der entsprechenden Unterlassungsansprüche noch nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, DVBl. 2014, 247; Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 199 Rn. 13 ff. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentumunterirdisches

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2014 - 1 A 20/14 -, juris Rdnr. 5].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung

    Insoweit unterscheidet sich die Beurteilung der Verjährung von Fällen, in denen der rechtswidrige Eingriff in einem fortdauernden Unterlassen liegt (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, a. a. O., juris, Rdnr. 37; OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, NVwZ-RR 2014, 217, juris, Rdnr. 33).

    Handelt es sich bei dem Eingriff um ein Verhalten, mit dem das Eigentum dauerhaft verletzt wird, kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris, Rdnr 5; BayVGH, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris, Rdnr. 33; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl., § 199, Rdnr. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2018 - 1 A 11843/17

    Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls für Vermögensansprüche (vgl. Urteile vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 -, a.a.O. und vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 -, juris) und beansprucht - wovon auch das Verwaltungsgericht in seinem angegriffen Urteil ausgeht - nach Überzeugung des Senats wegen der identischen Interessenlage der Beteiligten auch für sonstige öffentlich-rechtliche Ansprüche Geltung (vgl. zur Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches: OVG RP, Beschluss vom 10. April 2013, - 1 A 10655/12.OVG - m.w.N.; zur Verjährung allgemeiner öffentlich-rechtlicher Abwehr-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche: SaarlOVG, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 - ; BayVGH , Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 - , jeweils nach juris und OVG NRW, Urteil vom 28. Oktober 2010 a.a.O.).
  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 B 21/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Die Erfolgsaussichten des verfahrensgegenständlichen - nichts bereits mangels Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags (§ 712 ZPO) im erstinstanzlichen Verfahren aussichtslosen - Antrags beurteilen sich danach, ob der im Verfahren 1 A 20/14 verfolgte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts bei überschlägiger Prüfung Aussicht auf Erfolg bietet.

    Durch nicht anfechtbaren Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 1 A 20/14 hat der Senat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1243/16

    Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

    Der Vorgang würde nur unzutreffend erfasst, wenn man annähme, die störende Handlung selbst dauere an (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 76/93 -, NJW 1995, 132 und juris, Rn. 9; OVG Saarland, Beschluss vom 18.6.2014 - 1 A 20/14 -, NVwZ-RR 2014, 672 und juris, Rn. 5).
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Unterlassungsansprüche an sich überhaupt nicht verjähren können (Raff, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 1004 Rn. 308), oder ob in der andauernden Durchleitung von Trinkwasser ein Dauerverhalten liegt, welches das Eigentumsrecht ohne Zäsur fortdauernd verletzt mit der Folge, dass entweder die Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht beginnt, solange die Störung andauert (OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 5, 7; Bay.VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33) oder jede neue Störung einen neuen Anspruch begründet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14 -, NSW BGB § 1004 (BGH-intern) = juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16

    Unterlassung des Einleitens von ungefiltertem Niederschlagswasser in einen See

    Anspruchsgrundlage ist zunächst der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Unterlassungsanspruchs, der entweder aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (BVerfG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, juris Rn. 48) oder unter Heranziehung eines gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht geltenden Rechtsgedankens aus §§ 1004, 906 BGB (vgl. z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 22) hergeleitet wird.
  • VG Saarlouis, 18.12.2013 - 3 K 1770/12
    Rechtsmittel-AZ: 1 A 20/14.
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