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   VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09   

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VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09 (https://dejure.org/2009,10458)
VG Göttingen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 1 A 210/09 (https://dejure.org/2009,10458)
VG Göttingen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 1 A 210/09 (https://dejure.org/2009,10458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 101 Abs. 2 VwGO; § 114 VwGO; § 31a StVZO; § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO
    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers i.R.e. Fahrtenbuchauflage

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchauflage bei ungenauen Angaben des Halters über Familienangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchauflage bei vager Angabe "mehrerer Familienangehöriger"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers i.R.e. Fahrtenbuchauflage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Der Umstand ist - wenn überhaupt - im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 10.11.2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47); Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 31 a StVZO Rn. 4).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs ist deshalb nicht allein deswegen ausgeschlossen, dass die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde trotz Mitwirkung des Fahrzeughalters gleichwohl erfolglos geblieben sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10.11.2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 31 a StVZO Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Der Umstand ist - wenn überhaupt - im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 10.11.2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47); Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 31 a StVZO Rn. 4).

    Selbst wenn man der Auffassung folgen würde, dass das Ermessen in den Fällen eingeschränkt und die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht gerechtfertigt sei, in denen das Verhalten des Fahrzeughalters für den Misserfolg der Ermittlungen nicht ursächlich gewesen ist, weil er das ihm Zumutbare und Mögliche zur Aufklärung beigetragen hat (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.

  • VG Augsburg, 10.02.2009 - Au 3 K 08.437

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung; nicht zu

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Der Umstand ist - wenn überhaupt - im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 10.11.2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47); Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 31 a StVZO Rn. 4).

    Selbst wenn man der Auffassung folgen würde, dass das Ermessen in den Fällen eingeschränkt und die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht gerechtfertigt sei, in denen das Verhalten des Fahrzeughalters für den Misserfolg der Ermittlungen nicht ursächlich gewesen ist, weil er das ihm Zumutbare und Mögliche zur Aufklärung beigetragen hat (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, weil es in einem solchen Fall in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Schon ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung eines Punkts in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Schon ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung eines Punkts in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16, Nr. 17 zu § 31 a StVZO; Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16, Nr. 17 zu § 31 a StVZO; Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Schon ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung eines Punkts in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99

    Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09
    Bei dieser Sachlage sind ohne ein substanziiertes Bestreiten durch den Kläger weitere Ermittlungen nicht erforderlich (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 30.03.2009 - 1 A 174/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.1999 - 12 L 2087/99 -, DAR 1999, 424).
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Bestreitet der Halter eines Fahrzeugs, der ein Fahrtenbuch führen soll, dass sich der Verkehrsverstoß ereignet hat, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren um die Fahrtenbuchanordnung substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.1999 - 12 L 2087/99 -, juris, Rn. 8; VG Göttingen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 A 210/09 -, juris, Rn. 16; Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 31 StVZO, Rn. 31 f.).
  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. die zit. Rspr. sowie VG Göttingen, U. v. 16.12.2009 - 1 A 210/09 -, juris Rn. 17).
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