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   VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06   

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VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06 (https://dejure.org/2007,9818)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2007 - 1 A 212.06 (https://dejure.org/2007,9818)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2007 - 1 A 212.06 (https://dejure.org/2007,9818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; Annahme einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Kriterien für eine angemessene Güterabwägung; Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit; Schutz des Zeigens von Symbolen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hizbollahsymbolen bei Antikriegsdemo war rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot von Symbolen der Hizbollah und von Bildern ihres Generalsekretärs bei Demonstration gegen Libanonkrieg war rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).

    Bei der Auslegung müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. BVerfGE 82, 43, 52 f. und 93, 266, 295 f.).

    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295).

    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

    Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, allein in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 241, 246; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

    Eine Meinungsäußerung, die sich im Rahmen des Art. 5 GG bewegt, kann daher auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241, 246).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Es gilt die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 7, 198, 208; st. Rspr.).

    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198, 209; 93, 266, 291; 97, 125, 146; st. Rspr.).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst wird (vgl. Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 18/01 - NJW 2001, 2072).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile unterscheiden sich je nachdem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in Frage steht (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00 u.a. - NJW 2006, 3769).
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 24 CS 06.1290

    Versammlungsrecht, Auflagen, Reichskriegsflagge, Musikdarbietungen, "Deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Dass das Zeigen von symbolträchtigen Gegenständen und das Rufen von Parolen eine Meinungskundgabe bedeutet, wird in der Rechtsprechung häufig ohne weitere Prüfung bejaht (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 - NJW 2006, 3050: "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 S 2718/04 - NJW 2006, 635: schwarz-weiß-rote-Flagge; VGH München, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 24 Cs 06.1290 - juris: Wortfolge "Deutscher Widerstand").
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für die Funktionsfähigkeit der Demokratie darf ihre Ausübung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfGE 69, 315, 348 f.).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
    Soweit es um die strafrechtliche Würdigung geht, ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen nur die zur Strafbarkeit führende Bedeutung zu Grunde gelegt wird, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfGE 85, 1, 13 f; 93, 266, 295 f.; 94, 1, 10 f.; 107, 275, 281 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05

    Klage gegen versammlungsrechtliche Auflage erfolglos

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

    Hierzu hat die Kammer in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 21. März 2007 - VG 1 A 212.06 - (veröff. in juris und unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de) ausgeführt, in dem es um das Zeigen von Bildern des Generalsekretärs der Hizbollah während des letzten Libanonkrieges ging:.

    Mit dem vom Antragsgegner prognostizierten Zeigen von Symbolen der Hamas und des Bildes eines ihrer Führer auf der streitbefangenen Versammlung würden die Teilnehmer von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen (vgl. zum Folgenden Urteil der Kammer vom 21. März 2007, a.a.O., dort bezogen auf die libanesische Hizbollah).

  • VG Berlin, 22.11.2011 - 1 L 369.11

    Verbot einer Versammlung; Bildnis Öcalans; Werbung für die PKK ; Werbung für die

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (ausführlich das Urteil der Kammer vom 21. März 2007 - VG 1 A 212.06 - zum Zeigen von Bildern des Generalsekretärs der Hizbollah Nazrallah).
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