Rechtsprechung
VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anhörung; Bestattungskosten; Ermessen; Ersatzvornahme; Gesamtschuldner; Leistungsbescheid; Subsidiäre Bestattungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 56
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10
Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Maßgeblich für die Heranziehung der primär Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten ist dabei entsprechend allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Leistungsbescheides nach § 8 Abs. 4 Satz 3 BestattG abzustellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 33, 41).Das Ermessen, von welchem Gesamtschuldner die (ganze) Leistung gefordert werden soll, ist allerdings sehr weit und regelmäßig nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt (Nds. OVG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 42 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschl. v. 05.04.2019 - 10 PA 350/18 -, V. n. b.).
Dass sich die Beklage gleichwohl in Anlehnung an Nr. 26.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO orientiert hat und für den maßgeblichen Gebührenrahmen von 35 EUR bis 1.410 EUR annimmt, dass die Gebühr 10 v.H. der Kosten für die Veranlassung der Bestattung nicht übersteigen soll, entspricht der Rechtsprechung des Eufach0000000009s (Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 45).
- BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (…vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 07.03.2013 - 4 BN 33/12 -, juris Rn. 5; BGH, Urt. v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12
Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 07.03.2013 - 4 BN 33/12 -, juris Rn. 5;… BGH, Urt. v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13 -, juris Rn. 13).
- VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6027/12
Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Friedhofsgebühr
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Dies ist zwar der Fall, wenn die subsidiäre Bestattungspflicht der Gemeinde aufgrund einer Veranlassung der Bestattung noch durch den später verstorbenen Verpflichteten gar nicht entstanden ist (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall, in dem der Ehemann kurz nach der Beauftragung der Bestattung seiner Ehefrau selbst verstarb: Urt. d. Kammer v. 21.05.2014 - 1 A 6027/12 -, juris). - OVG Niedersachsen, 26.06.2009 - 8 PA 87/09
Heranziehung zu Bestattungskosten gem. § 8 Abs. 4 S. 4 Bestattungsgesetz …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Für die Frage, ob von einem Verpflichteten die Kosten erlangt werden können, soll nicht nur eigenes Einkommen und Vermögen des Verpflichteten zu berücksichtigen sein, sondern auch ein etwaiger Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (Nds. OVG, Beschl. v. 26.06.2009 - 8 PA 87/09 -, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05
Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Die von der Klägerin geltend gemachte Vernachlässigung und ausbleibende Unterhaltszahlungen reichen für die Annahme einer Ausnahmesituation ersichtlich nicht aus (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 19.05.2003 - 8 ME 76/03 -, juris; Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 -, juris). - OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 10 PA 350/18
Bestattung; Bestattungspflicht, vorrangig, primär, subsidiär; …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Das Ermessen, von welchem Gesamtschuldner die (ganze) Leistung gefordert werden soll, ist allerdings sehr weit und regelmäßig nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt (…Nds. OVG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 42 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschl. v. 05.04.2019 - 10 PA 350/18 -, V. n. b.). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Das Ermessen, von welchem Gesamtschuldner die (ganze) Leistung gefordert werden soll, ist allerdings sehr weit und regelmäßig nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt (Nds. OVG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 42 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschl. v. 05.04.2019 - 10 PA 350/18 -, V. n. b.). - OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03
Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Die von der Klägerin geltend gemachte Vernachlässigung und ausbleibende Unterhaltszahlungen reichen für die Annahme einer Ausnahmesituation ersichtlich nicht aus (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 19.05.2003 - 8 ME 76/03 -, juris; Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 -, juris). - OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LB 127/16
Bestattungskosten; Bestattungspflicht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17
Die subsidiäre Bestattungspflicht der Gemeinde nach § 8 Abs. 4 Satz 1 BestattG, also die eigene gesetzliche Pflicht, die Bestattung zu veranlassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.06.2017 - 8 LB 127/16 -, juris Rn. 38), entstand vorliegend infolge des Umstands, dass weder die Ehegattin des Verstorben als vorrangig Verpflichtete nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BestattG noch die von der Beklagten über den Sterbefall informierten Töchter als zweitrangig Verpflichtete nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BestattG noch eine andere Person innerhalb der Fristen des § 9 BestattG für die Bestattung sorgen wollten bzw. gesorgt haben. - OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten …
- OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13
Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz …
- OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 8 LA 4/08