Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 23.04.2004

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29022
VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,29022)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,29022)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,29022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit eines Lebensmittelallergietest

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 S 1 BhV; § 6 Abs 1 Nr 1 BhV; § 6 Abs 2 BhV
    Allergietest; Aufwendungen; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; IgT-Antikörperbestimmung; Lebensmittelallergie; Lebensmittelallergietest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03

    Beihilfefähigkeit einer extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT)

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist in hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004, aaO).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96

    Beihilfefähigkeit; Nicht anerkannter Methode; Elektroakupunktur;

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 735/09

    Beamtenrecht, Beihilfe (Proimmuntest, Oxyvenierung nach Dr. Regelsberger, Gabe

    So habe sich das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 26.5.2004, Aktenzeichen 1 A 219/02, gegen die Beihilfefähigkeit eines Lebensmittelallergietests ausgesprochen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26783
VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • VG Hannover, 22.05.2008 - 10 A 2412/07

    Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

    Die Kammer vermag der Beklagten - und mit ihr dem VG Schleswig (Urt. v. 23.04.2004, Az. 1 A 219/02, juris) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 16.12.2004, Az. 11 UE 2982/02; NVwZ 2006, 110 f. - DÖV 2005, 523 ff.; juris) - nicht darin zu folgen, dass das Fehlen dieser Rechtsverordnung unschädlich sei.
  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 1988/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei

    Nach alledem kann auch die für die Datei Gewalttäter Sport bestehende Errichtungsanordnung nach § 34 BKAG, die gemäß § 34 Abs. 2 BKAG mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder ergangen ist, das Fehlen der Rechtsverordnung nicht ersetzen, der gegenüber der Errichtungsanordnung nicht nur eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a. a. O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a. a. O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/Störzer, a. a. O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i. V. m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a. a. O.) vertrete.

  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2956/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus Gewalttäterdatei der Polizei

    Nach alledem kann auch die für die Datei Gewalttäter Sport bestehende Errichtungsanordnung nach § 34 BKAG, die gemäß § 34 Abs. 2 BKAG mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder ergangen ist, das Fehlen der Rechtsverordnung nicht ersetzen, der gegenüber der Errichtungsanordnung nicht nur eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a. a. O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a. a. O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/Störzer, a. a. O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i. V. m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a. a. O.) vertrete.

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06

    Meldeauflage nach SOG ND für Problemfans anläßlich der Fußballweltmeisterschaft

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19

    Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung

    Die Vorschrift schränkt die Ausreisefreiheit, die als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 2004 - 1 A 219/02 -, Rn. 24, juris).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass dies jedenfalls für Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft und in Folge für Ausschreitungen "deutscher Fans" zu gelten hat (VGH, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2001 - 1 A 219/02 - , zit. nach ).
  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 175/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei

    Ihr kommt - entgegen der Ansicht des Beklagten -gegenüber der Errichtungsanordnung nicht lediglich eine deklaratorische Bedeutung zu (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a.a.O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/ Störzer, a.a.O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i.V.m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a.a.O.) vertrete.

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 183/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 179/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 176/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 K 4684/13
  • VG Mainz, 04.09.2008 - 1 K 363/08

    Recht zur Datenspeicherung von Personendaten in die Datei "Gewalttäter Sport"

  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2022 - 5 L 2778/22

    Anwendbarkeit des § 16a Abs. 1 HessAGVwGO bei Verwaltungsverfahren vor

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht