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   VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13   

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VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13 (https://dejure.org/2014,15421)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.05.2014 - 1 A 222/13 (https://dejure.org/2014,15421)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 1 A 222/13 (https://dejure.org/2014,15421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwasserbeitrag für eine Logistikhalle

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Dies sei nicht vorteilsgerecht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris).

    Es mag unter Umständen im Einzelfall nicht mehr vorteilsgerecht sein, wenn eine untergeordnete Teilfläche, für die jedoch bauplanungsrechtlich die höchstzulässige Nutzung - vorliegend in Gestalt der Gebäudehöhe - festgelegt ist, die beitragsrechtlich beachtliche Ausnutzbarkeit der Gesamtfläche bestimmen soll (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris).

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 20 ZB 12.1540

    Berufungszulassung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Solange sie selbst dieser Pflicht nicht nachkommt und überprüfbare sowie einem Beweis zugängliche Tatsachen nicht vorträgt, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; BayVGH, Beschluss 24.01.2013 - 20 ZB 12.1540 - juris) .

    Dass es für die Klägerin nicht ganz einfach ist, die von der Beklagten ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, entbindet sie nicht davon, sich im Rahmen der ihr obliegenden Mitwirkungspflicht selbst sachkundig zu machen, notfalls mit Hilfe eines von ihr beauftragten Sachverständigen (vgl. BayVGH, Beschluss 24.01.2013 - 20 ZB 12.1540 - juris).

  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Abgesehen davon ist der Erlass des Beitrages im Verfahren 1 A 6026/13 streitgegenständlich.
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2003 - 9 LA 36/03

    Vollgeschossmaßstab im Beitragsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Soweit die Klägerin auf einen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12.08.2003 (9 LA 36/03 - juris) verweist, betraf diese Entscheidung eine Bestimmung, die gerade keine kaufmännische Rundung, sondern eine generelle Aufrundung vorsah (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.03.2011 - 4 L 385/08 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 49. EL, Sept. 2013, § 8 Rn. 1039a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    In der Rechtsprechung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 - juris) sei zutreffend vertreten worden, dass ein linearer Steigerungssatz - gleich welcher Höhe - dem Vorteilsprinzip in der Regel nicht gerecht werde.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.1991 - 9 M 4630/91

    Vollgeschoßmaßstab; Anschlußbeitragsrecht; Landwirtschaftliche Hofstellen;

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Der unterschiedliche Anteilssatz für das erste Vollgeschoss mit 100% und für jedes weitere Vollgeschoss mit 60% findet seine Rechtfertigung letztlich darin, dass beim ersten Vollgeschoss ein ausgebautes Dachgeschoss, das nach § 2 Abs. 4 NBauO (a.F.) kein Vollgeschoß ist, mit zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.05.1991 - 9 M 4630/91 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 49. EL, Sept. 2013, § 8 Rn. 1024 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11

    Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs bei Grundstücken im

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Für die Anwendung des Vollgeschossmaßstabes ist die Art der baulichen Nutzung nicht relevant (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2014 - OVG 9 N 35.11 - juris).
  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Vielmehr findet das Ermessen des Satzungsgebers erst dort seine Grenze, wo sich sachliche Gründe für die Abstufung nicht mehr finden lassen oder der gewählte Maßstab ersichtlich unangemessen und deshalb dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitssatz nicht mehr entspricht (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 14.11.2013 - 3 A 524/11 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Soweit die Klägerin auf einen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12.08.2003 (9 LA 36/03 - juris) verweist, betraf diese Entscheidung eine Bestimmung, die gerade keine kaufmännische Rundung, sondern eine generelle Aufrundung vorsah (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.03.2011 - 4 L 385/08 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 49. EL, Sept. 2013, § 8 Rn. 1039a).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Vollgeschoßmaßstab im Kanalbaubeitragsrecht; Abwasserbeitrag; Vollgeschoßmaßstab;

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
    Solange sie selbst dieser Pflicht nicht nachkommt und überprüfbare sowie einem Beweis zugängliche Tatsachen nicht vorträgt, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; BayVGH, Beschluss 24.01.2013 - 20 ZB 12.1540 - juris) .
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 9 L 7116/94

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; Rückwirkung der Satzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 9 B 22.09

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Hiergegen erhob die Klägerin am 07.01.2013 Klage (1 A 222/13), soweit ein Beitrag in Höhe von mehr als 223.310,44 EUR festgesetzt wurde.

    Sie verweist auf ihren Klagevortrag aus dem Verfahren 1 A 222/13 und hebt hervor, die Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass der Forderung seien gegeben.

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten zu dem Verfahren 1 A 222/13 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil in dem Verfahren 1 A 222/13 die Beitragsfestsetzung gegenüber der Klägerin für rechtmäßig erachtet und hat hierzu u.a. ausgeführt:.

  • VG Magdeburg, 12.08.2014 - 1 B 894/14

    Rücküberstellung in die Niederlande; beabsichtigte Eheschließung

    Von der Gewährung von (erneuter) Akteneinsicht in die von der Antragsgegnerin zum Hauptsacheverfahren 1 A 222/13 MD vorgelegten Akten hat das Gericht abgesehen.

    Denn der derzeitige Bevollmächtigte des Antragsstellers hat ausweislich Blatt 67 und Blatt 73 der Gerichtsakte zum Verfahren 1 A 222/13 MD sowohl die Gerichtakte und die zu diesem Verfahren vorgelegten Akten der Antragsgegnerin eingesehen und es ist nicht erkennbar, weshalb der Bevollmächtigte des Antragstellers die nochmalige Einsicht für erforderlich hält.

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

    Dem folgt die Kammer nicht in vollem Umfang: Ein Beitragssatz ist nach Auffassung der Kammer vielmehr erst dann im Ergebnis überhöht und verstößt gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot, wenn der satzungsmäßig festgelegte Beitragssatz den gesetzlich höchstzulässigen Beitragssatz um mehr als 10% übersteigt (so wohl auch VG Gera, U. v. 21.09.2011 - 2 K 301/09 Ge; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 26.01.2011 - OVG 9 B 14.09 - Rn. 37; VG Greifswald, U. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13; VG Hannover U. v. 21.05.2014 - 1 A 222/13; alle juris; vgl. auch Dietzel in Driehaus a. a. O. § 8 Rn. 607), ohne dass hierbei der nach dem Willen des Satzungsgebers gebührenfinanzierte Anteil bereits mindernd einzubeziehen wäre.
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Soweit § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) EBS ein kaufmännisches Ab- und Aufrunden vorsieht, bestehen - unter Berücksichtigung der vorgenannten Erwägungen - ebenfalls keine Bedenken (so auch OVG Magdeburg, Urt. v. 10.03.2011 - 4 L 385/08 -, juris Rn. 35; VG Hannover, Urt. v. 21.05.2014 - 1 A 222/13 -, juris Rn. 28; VG Oldenburg, Urt. v. 28.10.2010 - 2 A 3713/06 -, n.v.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1039a).
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    Regelmäßig ist der Kläger in diesem Zusammenhang auf sein Akteneinsichtsrecht bei der Behörde zu verweisen (vgl. OVG LSA, B. v. 09.05.2016 - 4 M 27/16 - BayVGH, U. v. 23.04.1998 - 23 B 96.3585 -, juris, Rn. 47; VG München, U. v. 15.03.2010 - M 10 K 10.4493 -, juris, Rn. 72; VG Hannover, U. v. 21.05.2014 - 1 A 222/13 - VG Aachen, U. v 13.01.2016 - 7 K 360/15 -, beide juris).
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