Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1990 - 1 A 2281/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründeter Ausnahmefall; Bundeslaufbahnverordnung; Zweite Wiederholung einer Laufbahnprüfung; Zweite Wiederholung einer Aufstiegsprüfung; Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst
Verfahrensgang
- VG Köln, 10.08.1989 - 6 K 754/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1990 - 1 A 2281/89
Wird zitiert von ... (7)
- VG Schleswig, 06.11.2017 - 12 B 27/17
Vorläufige Zulassung als externer Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin
Auch Umstände, die vor der Prüfung liegen, z. B. langandauernde Krankheit während der Vorbereitungszeit, können solche Umstände darstellen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris 2 - 4, für die wortgleiche Regelung in § 26 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BLV in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2002, BGBl. I S. 2459, 2671).Vor diesem Hintergrund kann das Gericht in der Hauptsache die Zulassung zu einer zweiten Wiederholung nur aussprechen, wenn nur eine einzige Entscheidung ermessensfehlerfrei sein könnte, der Ermessensspielraum der Verwaltung also auf "Null reduziert" ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 11).
Soweit die Antraggegnerin daraus für den zweiten Wiederholungsversuch eine negative Prognose ableiten will, verkennt sie, dass die schlechten Leistungen im zweiten Versuch gerade auf die hier in Rede stehenden Faktoren zurückgehen können, deren für die Vorbereitung negative Wirkung die Gestattung des dritten Versuch erst begründen sollen (so im Ergebnis auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen …
18 Eine außergewöhnliche Belastung, die eine zweite Wiederholung der Prüfung rechtfertigt, kann gegeben sein, wenn der Prüfling während der Prüfung wegen des Todes einer nahestehenden Person Belastungen ausgesetzt gewesen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris). - OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22
Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte
Eine außergewöhnliche Belastung, die eine zweite Wiederholung der Prüfung rechtfertigt, kann gegeben sein, wenn der Prüfling während der Prüfung wegen des Todes einer nahestehenden Person Belastungen ausgesetzt gewesen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris).
- OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; …
24 Eine außergewöhnliche Belastung, die eine zweite Wiederholung der Prüfung rechtfertigt, kann gegeben sein, wenn der Prüfling während der Prüfung wegen des Todes einer nahestehenden Person Belastungen ausgesetzt gewesen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris). - VG Karlsruhe, 12.04.2016 - 11 K 5785/15
Rücktritt von der II. Juristischen Staatsprüfung; wichtiger Grund; psychische …
bb) Sofern der Antragsteller seinen Rücktritt darauf stützt, dass wenige Tage vor der schriftlichen Prüfung bei seinem Vater eine bösartige Darmkrebserkrankung festgestellt worden ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob darin â?? ebenso wie beim Tod eines nahen Angehörigen (…vgl. insoweit Sächsisches OVG, Urt. v. 16.06.2011 â?? 2 A 822/10 â?? DÖV 2012, 36 â?? juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.05.1990 â?? 1 A 2281/89 â?? juris, Rn. 2) â?? ein wichtiger Grund zu sehen ist. - VGH Bayern, 11.01.2021 - 7 ZB 19.2447
Ablehnung eines Härtefalls für eine vierte Wiederholungsprüfung
Die Möglichkeit einer weiteren Prüfungswiederholung in einem Härtefall soll gewährleisten, dass der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit auch in den Fällen gewahrt bleibt, in denen ein Prüfling durch besondere Umstände gehindert gewesen ist, seine Chance voll wahrzunehmen (vgl. OVG NW, U.v. 3.5.1990 - 1 A 2281/89 - juris Rn. 2 zum inhaltlich vergleichbaren Tatbestandsmerkmal "begründeter Ausnahmefall"). - VG Cottbus, 27.04.2021 - 1 L 157/21 Die Möglichkeit einer weiteren Prüfungswiederholung in einem Härtefall soll gewährleisten, dass der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit auch in den Fällen gewahrt bleibt, in denen ein Prüfling durch besondere Umstände gehindert gewesen ist, seine Chance voll wahrzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 2 zum inhaltlich vergleichbaren Tatbestandsmerkmal "begründeter Ausnahmefall").