Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 17.03.2009

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08 MD   

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VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08 MD (https://dejure.org/2010,18007)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01.03.2010 - 1 A 246/08 MD (https://dejure.org/2010,18007)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. März 2010 - 1 A 246/08 MD (https://dejure.org/2010,18007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 10 LuftVG, § 30 Abs 1 S 3 LuftVG, § 6 LuftVO, § 63 Abs 2 S 5 BNatSchG, § 56 Abs 4 S 5 NatSchG ST
    Beteiligung eines Naturschutzverbandes an der Entscheidung militärische Tiefflugübungen durchzuführen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Beteiligungsrechts zugunsten eines Naturschutzverbands vor der Durchführung von militärischen Tiefflügen über einem Vogelschutzgebiet; Erlaubnis der Bundeswehr zur Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestflughöhe ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08
    Sie darf - von dem in § 6 Abs. 1 Satz 3 LuftVO geregelten Sonderfall der Segelflugzeuge und Ballone abgesehen - gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVO nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist (BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, zitiert nach juris, Rdnr. 22).

    Die Verwaltungsgerichte haben die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.1994 - a. a. O., Rdnr. 24 m. w. N.).

    Sie ist eine innerdienstliche Weisung, der nach ihrem objektiven Sinngehalt ein nach außen gerichteter Regelungswille fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.1994 - a. a. O., Rdnr. 17).

    Ihr Rechtsschutz wird demnach nicht verkürzt (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.1994 - a. a. O., Rdnr. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08

    Vorläufige Einstellung der Tornado-Übungsflüge über dem EU-Vogelschutzgebiet

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08
    Auf die Beschwerde des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom gleichen Tage (Az. 2 M 94/08) der Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung die Fortsetzung der begonnen Tornado - Tiefflüge untersagt, weil die Beklagte den Kläger an der Entscheidung, die Übungsflüge durchzuführen, nicht beteiligt hat.

    Denn das Urteil des erkennenden Gerichts weicht von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 ab, in welchem dem Kläger an der Entscheidung über die Durchführung von militärischen Tiefflügen ein Beteiligungsrecht zugebilligt wird, und beruht auf dieser Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08
    Kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (BVerwG, U. v. 29.04.1997 - 1 C 2.95 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.04.1994 - 20 A 93.40022

    Die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten am

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08
    Die Festlegung von Flugrouten bezieht sich auf eine bestimmte Örtlichkeit (vgl. zu den Abflugrouten von einem bestimmten Flughafen: Bay.VGH, U. v. 12.04.1994 - 20 A 93.40022 -, zitiert nach juris, 2. Leitsatz).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22248
VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08 (https://dejure.org/2009,22248)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2009 - 1 A 246.08 (https://dejure.org/2009,22248)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2009 - 1 A 246.08 (https://dejure.org/2009,22248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Diese Rechtsprechung entspricht vollinhaltlich der Rechtsprechung der früher zuständigen 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 24. Juni 2003 - VG 25 A 274.01 - (BKR 2003, 722) und dem hierzu ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 - BVerwG 6 C 20.03 - (BVerwGE 120, 311 = NJW 2004, 3198).

    Wie bei den Instituten mit institutionellen Kunden ließe sich die Gruppenhomogenität in Bezug auf die Auslagerungsunternehmen allein damit begründen, dass auch sie am Kapitalmarkt teilnehmen und jedenfalls mittelbar von der Stärkung des Vertrauens der Kleinanleger in diesen Markt profitieren (vgl. BVerwGE 120, 311, 322 f.).

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn nach der im einstweiligen Rechtschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Erfolg des Widerspruchs wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 u.a., juris, m.w.N.).

    Der Tendenz der BaFin, im Interesse des Anlegerschutzes Tatbestände des § 1 Abs. 1 und 1a KWG weit auszulegen und insbesondere auf nicht regulierte kollektive Anlageformen auszudehnen, ist das Bundesverwaltungsgericht allerdings inzwischen in Bezug auf das Finanzkommissionsgeschäft in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG entgegengetreten (Urteil vom 27. Februar 2008 - 6 C 11/07 - BVerwGE 130, 262; vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 u.a., juris).

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08

    Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Die Kammer hat die Homogenität der Gruppe auch in Bezug auf Energiehandelsunternehmen bejaht, deren bankenrechtliche Erlaubnis auf den Warenterminhandel oder auf den Handel an der European Energy Exchange in Leipzig beschränkt ist (Urteile der Kammer vom 26. November 2008 - VG 1 A 242.07 und VG 1 A 40.08).

    Auch diese Institute nähmen am Kapitalmarkt teil und profitierten jedenfalls mittelbar von der Stärkung des Vertrauens der Kleinanleger in diesen Markt.Demgegenüber hat die Kammer die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Beitrags-VO insofern für nichtig erklärt, als in die Berechnungsgrundlage für die Jahresbeiträge 10% der Bruttoprovisionserträge aus anderen als Finanzgeschäften einbezogen werden (Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 40.08).

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Hierfür lässt sich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anführen, die dem Merkmal der Verwaltung "einzelner" Vermögen offenbar nur eine untergeordnete Rolle zuweist (Urteil vom 22. September 2004 - 6 C 29/03 - BVerwGE 122, 29): Die Formulierung "einzelner ... Vermögen" verweist danach nicht darauf, dass die einzelnen Kundenvermögen getrennt in einzelnen Portfolios anzulegen wären.
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Der Tendenz der BaFin, im Interesse des Anlegerschutzes Tatbestände des § 1 Abs. 1 und 1a KWG weit auszulegen und insbesondere auf nicht regulierte kollektive Anlageformen auszudehnen, ist das Bundesverwaltungsgericht allerdings inzwischen in Bezug auf das Finanzkommissionsgeschäft in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG entgegengetreten (Urteil vom 27. Februar 2008 - 6 C 11/07 - BVerwGE 130, 262; vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 u.a., juris).
  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 242.07

    Wertpapierhandel: Einmalzahlung an die Entschädigungseinrichtung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Die Kammer hat die Homogenität der Gruppe auch in Bezug auf Energiehandelsunternehmen bejaht, deren bankenrechtliche Erlaubnis auf den Warenterminhandel oder auf den Handel an der European Energy Exchange in Leipzig beschränkt ist (Urteile der Kammer vom 26. November 2008 - VG 1 A 242.07 und VG 1 A 40.08).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Dies gilt jedoch nicht für eine Ausdehnung der Beitragspflicht auf bisher beitragsfreie Erträge nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, da es sich insoweit um eine verfassungswidrige echte Rückwirkung einer Abgabe handeln würde (BVerfGE 97, 67).
  • VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 eingehend auseinandergesetzt.
  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07

    Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 eingehend auseinandergesetzt.
  • VG Berlin, 24.06.2003 - 25 A 274.01

    Zulässige Abgabenerhebung zum Zwecke der Finanzierung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08
    Diese Rechtsprechung entspricht vollinhaltlich der Rechtsprechung der früher zuständigen 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 24. Juni 2003 - VG 25 A 274.01 - (BKR 2003, 722) und dem hierzu ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 - BVerwG 6 C 20.03 - (BVerwGE 120, 311 = NJW 2004, 3198).
  • VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 276.07

    Berücksichtigung bestimmter Bruttoprovisionserträge bei der Berechnung des

    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 17. März 2009 - VG 1 A 246.08 - entschieden, dass die Berücksichtigung der Bruttoprovisionserträge von Kapitalanlagegesellschaften aus der Verwaltung fremder Sondervermögen bei zutreffender Auslegung § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbs. 3 BeitragsVO in der im dortigen Streitverfahren maßgeblichen Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 5. Juni 2003 widerspricht.

    Die Argumentation, dass die Institute mit derartigen Geschäften als Teilnehmer an den Finanzmärkten mittelbar von der Stärkung des Vertrauens individueller Kleinanleger profitieren würden, ist - wie im Beschluss vom 17. März 2009 (a.a.O.) ausgeführt - zu weit gefasst und trägt hier nicht.

  • VG Berlin, 05.03.2010 - 4 K 40.10

    Anlagevermittlung; Jahresbeitrag 2001, 2002, 2003 und 2005; Provision;

    Aus dem von der Klägerin angeführten Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Mai 2009 - VG 1 A 276.07 - sowie aus dem diesem Urteil vorangegangenen Beschluss vom 17. März 2009 - VG 1 A 246.08 - kann die Klägerin nichts für ihr Begehren herleiten.
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