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   VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08.Z   

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VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08.Z (https://dejure.org/2009,15916)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.04.2009 - 1 A 2606/08.Z (https://dejure.org/2009,15916)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08.Z (https://dejure.org/2009,15916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung einer zurückgeführten Investitionsrücklage als Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in die Ruhensberechnung der Versorgungsbezüge im Jahr ihrer Auflösung

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer zurückgeführten Investitionsrücklage als Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in die Ruhensberechnung der Versorgungsbezüge im Jahr ihrer Auflösung

  • Judicialis

    BeamtVG § 53 Abs. 7; ; EStG § 7 g; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer zurückgeführten Investitionsrücklage als Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in die Ruhensberechnung der Versorgungsbezüge im Jahr ihrer Auflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 683
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 KN 12/07

    Teilrückforderung einer gewährten Witwenrente bei selbstständiger Tätigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Diese Berechnungsweise entspricht im Übrigen derjenigen, die im Rahmen des gesetzlichen Rentenrechts bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine gesetzliche Witwenrente stattfindet (vgl. hierzu ausdrücklich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2007 - L 2 KN 12/07 - juris) , ebenso wie den Berechnungsmodalitäten bei der Berücksichtigung von Einkommen zur Bestimmung der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris) oder der Berechnung des Einkommens von Kindern in Bezug auf die Frage, ob die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld überschritten wird (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2006 - 14 K 2060/05 Kg - juris).

    Zudem liegen parallele Entscheidungen zum gesetzlichen Rentenrecht vor (vgl. die bereits zitierte Entscheidung des LSG Niedersachen vom 30.05.2007 - L 2 KN 12/07 -), auf die die Beteiligten des Verfahrens sich allerdings nicht bezogen haben.

  • FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 2060/05

    Kindergeld; Einkommensgrenze; Ansparrücklage; Bezug; Sonderabschreibung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Diese Berechnungsweise entspricht im Übrigen derjenigen, die im Rahmen des gesetzlichen Rentenrechts bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine gesetzliche Witwenrente stattfindet (vgl. hierzu ausdrücklich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2007 - L 2 KN 12/07 - juris) , ebenso wie den Berechnungsmodalitäten bei der Berücksichtigung von Einkommen zur Bestimmung der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris) oder der Berechnung des Einkommens von Kindern in Bezug auf die Frage, ob die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld überschritten wird (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2006 - 14 K 2060/05 Kg - juris).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Es ist kein Grund dafür ersichtlich, den Hinterbliebenen in seinem Versorgungsanspruch besser zu stellen als der Beamte stünde, wenn er nicht verstorben, sondern wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ff; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - ZBR 2008, 91 ff = DVBl 2008, 184 ff).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Denn für die Versorgungsbezüge der Waisen und Witwen sind seit jeher die selben Gesichtspunkte bestimmend, die für die Versorgung des Beamten selbst gelten (so schon BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1967 -1 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 ff, 347 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin diese Schwierigkeiten schon nicht näher dargelegt, sondern nur pauschal auf verfassungsrechtliche Aspekte verwiesen hat, unterscheidet sich das vorliegende Verfahren jedenfalls nicht vom Spektrum sonstiger beamtenrechtlicher Streitigkeiten, so dass aus dem Verneinen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung auch gefolgert werden kann, dass keine besonderen Schwierigkeiten vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 - VBlBW 1997, 219; Bay. VGH, Beschluss vom 28.06.1999 - 19 ZB 97.1557 - juris).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Im Wege des Vorteilsausgleichs dürfen diese Einkünfte trotz der grundsätzlich von der finanziellen Situation des Beamten unabhängigen Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn Berücksichtigung finden, weil der Beamte nur durch den vorzeitigen Ruhestand in die Lage versetzt worden ist, erwerbstätig zu werden (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 18.09.1997 - 2 C 35.96 - BVerwGE 105, 226 ff).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Anders sieht es das Bundessozialgericht (Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 38/05 R - juris) nur für die Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld, bei dem wegen der erforderlichen zeitlichen Kongruenz die Anrechnung von Nebeneinkommen zwingend voraussetze, dass das Arbeitseinkommen aus einer Nebenbeschäftigung resultiere, die dem Leistungszeitraum zugeordnet werden könne.
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Es ist kein Grund dafür ersichtlich, den Hinterbliebenen in seinem Versorgungsanspruch besser zu stellen als der Beamte stünde, wenn er nicht verstorben, sondern wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ff; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - ZBR 2008, 91 ff = DVBl 2008, 184 ff).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2007 - L 5 KR 25/07

    Krankenversicherung - Krankengeldberechnung - freiwillig versicherter

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Diese Berechnungsweise entspricht im Übrigen derjenigen, die im Rahmen des gesetzlichen Rentenrechts bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine gesetzliche Witwenrente stattfindet (vgl. hierzu ausdrücklich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2007 - L 2 KN 12/07 - juris) , ebenso wie den Berechnungsmodalitäten bei der Berücksichtigung von Einkommen zur Bestimmung der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris) oder der Berechnung des Einkommens von Kindern in Bezug auf die Frage, ob die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld überschritten wird (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2006 - 14 K 2060/05 Kg - juris).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08
    Denn für die Versorgungsbezüge der Waisen und Witwen sind seit jeher die selben Gesichtspunkte bestimmend, die für die Versorgung des Beamten selbst gelten (so schon BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1967 -1 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 ff, 347 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 19 ZB 97.1557
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

    Grundsätzlich ist für die Frage, welche Beträge wann als Erwerbseinkommen berücksichtigt werden können, der Zeitpunkt entscheidend, zu dem dem Berechtigten das entsprechende Einkommen zugeflossen ist (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 20.4.2009 - 1 A 2606/08 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • VG Darmstadt, 30.05.2012 - 1 K 6/12

    Versorgungsrecht

    Vom Ansatz her ist mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 20.04.2009 - 1 A 2606/08 -, abgedruckt bei juris) davon auszugehen, dass der versorgungsrechtliche Begriff des Einkommens eng an das Einkommensteuerrecht angelehnt ist und dass dessen konkretisierende Regelungen herangezogen werden, soweit sie mit der Zielsetzung des § 53 BeamtVG vereinbar sind.

    Mit dieser rechtlichen Würdigung setzt sich das erkennende Gericht nicht in Widerspruch zu der auch seitens des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 20.04.2009 a.a.O.) vertretenen These, wonach im Versorgungsrecht das Zuflussprinzip maßgeblich ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Im Rahmen des Versorgungsrechts ist der Abzug von Werbungskosten bei unselbständigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - juris Rn. 37 und vom 30. August 2012 - 2 C 1.11 - juris Rn. 10 ff.; Urteil des Senats vom 16. Februar 2016 - OVG 4 B 11.13 - juris Rn. 41) sowie der Abzug von Betriebsausgaben bei selbständigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - juris Rn. 37; VGH Kassel, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08 - juris Rn. 3; Stadler, in: GKÖD, Stand: Februar 2022, § 53 BeamtVG Rn. 23) Tätigkeiten anerkannt.
  • VG Arnsberg, 14.08.2020 - 13 K 2223/18
    Lieferung, § 11 Rn. 17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 68/13

    Anrechnung einer frei gewordenen Ansparrücklage auf das Witwengeld im Rahmen

    Im Übrigen werde auf die überzeugenden Gründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 20. April 2009 (- 1 A 2606/08 -, juris) Bezug genommen.
  • VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 81/16

    Anrechnung von Einkünften im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung auf das Ruhegehalt

    Danach ist für die Frage, welche Beträge wann als Erwerbseinkommen zu berücksichtigen sind, der Zeitpunkt entscheidend, zu dem dem Berechtigten das entsprechende Einkommen zugeflossen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08 - Nds. OVG, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5 LB 68/13 -, juris).
  • VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Einkünfte iSv § 53 BeamtVG

    Grundsätzlich ist dabei für die Frage, welche Beträge wann als Erwerbseinkommen berücksichtigt werden können, der Zeitpunkt entscheidend, zu dem dem Berechtigten das entsprechende Einkommen zugeflossen ist (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 20.4.2009 - 1 A 2606/08 -, juris Rn. 5).
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