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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13 (https://dejure.org/2015,26765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2015 - 1 A 2758/13 (https://dejure.org/2015,26765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 (https://dejure.org/2015,26765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
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    Versetzung eines Posthauptsekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post AG; Versetzung aufgrund Reduzierung der Beschäftigtenzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Zulässigkeit der Versetzung eines beurlaubten Beamten von der Deutschen Postbank

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Ständige Rspr. des BVerwG, vgl. etwa die Urteile vom 19. März 2015 - 2 C 31.13 -, IÖD 2015, 146 = juris, Rn. 16, m.w.N., und vom 25. Juni 2009- 2 C 68.08 -, ZBR 2010, 45 = juris, Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009- 2 C 68.08 -, ZBR 2010, 45 = juris, Rn. 16; ferner Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 4 Rn. 15, und Kugele, BBG, 1. Aufl. 2011 (Bearbeitungsdatum: Oktober 2010), § 28 Rn. 27.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009- 2 C 68.08 -, juris, Rn. 16; einschränkend Len-ders/Wehner/Weber, PostPersRG, 1. Aufl. 2006, § 4 Rn. 3, die an dieser Stelle die mit Ablauf des 11. Februar 2009 entfallene Regelung des § 4 Abs. 2 PostPersRG, nach der die Aktiengesellschaft als Verwaltung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes - alter Fassung - gilt, kommentieren und dabei im Falle der Versetzung eines Beamten von einem zu einem anderen Postnachfolgeunternehmen die Feststellung des dienstlichen Bedürfnisses einem strengeren Maßstab als im öffentlichen Dienst unterwerfen wollen und eine Versetzung, mit der sich die Aktiengesellschaft lediglich Kostenvorteile verschaffen will, für nicht statthaft erachten.

    Zum Inhalt betriebswirtschaftlicher Gründe ineinem anderen Zusammenhang (zwingende dienstliche Gründe i.S.v. § 46 Abs. 5 BBG, die das betroffene Postnachfolgeunternehmen dem Reaktivierungsbegehren eines Beamten entgegenhalten kann), vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 -, ZBR 2010, 45 =juris, Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2759/13
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.

    Gestützt wird es ferner durch den Umstand, dass die DP AG der Klägerin und auch den Klägern der Verfahren 1 A 2759/13 und 1 A 2760/13 nach der Versetzung und vor dem jeweiligen Erfolg in den angestrengten Eilverfahren lediglich eine befristete und zudem unstreitig unterwertige Tätigkeit bei der "Deutsche Post Inhaus Services GmbH" zuweisen konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2756/13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    Denn dem schriftsätzlichen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholten Vortrag des Klägers des Verfahrens 1 A 2756/13, er werde seit dem 1. März 2013 amtsangemessen in der Abteilung Vertriebsunterstützung, Beschwerdemanagement, eingesetzt, hat sie lediglich die nicht mit einer Begründung versehene Behauptung entgegengesetzt, dieser Einsatz sei bis zum 30. September 2015 begrenzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2760/13
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    Gestützt wird es ferner durch den Umstand, dass die DP AG der Klägerin und auch den Klägern der Verfahren 1 A 2759/13 und 1 A 2760/13 nach der Versetzung und vor dem jeweiligen Erfolg in den angestrengten Eilverfahren lediglich eine befristete und zudem unstreitig unterwertige Tätigkeit bei der "Deutsche Post Inhaus Services GmbH" zuweisen konnte.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Regierungsdirektors von einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Ständige Rspr. des BVerwG, vgl. etwa die Urteile vom 19. März 2015 - 2 C 31.13 -, IÖD 2015, 146 = juris, Rn. 16, m.w.N., und vom 25. Juni 2009- 2 C 68.08 -, ZBR 2010, 45 = juris, Rn. 16.

    Näher zum Inhalt des Anspruches der früher bei der Deutschen Bundespost tätigen Beamten gegen das sie beschäftigende private Postnachfolgeunternehmen, sie unter Wahrung ihrer Rechtsstellung zu beschäftigen, zuletzt BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 31.13 -, IÖD 2015, 146 = juris, Rn. 11 bis 13.

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
  • VG Schleswig, 10.07.2014 - 12 A 158/13

    Versetzung bzgl. eines Beamten eines Postnachfolgeunternehmens bei Ersetzung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Vor diesem Hintergrund kommt es vorliegend nicht auf die Frage an, ob einer (wie auch immer zu bestimmenden) Absenkung der Anforderungen an das Gewicht der dienstlichen Gründe, welche bei Vorliegen einer Versetzung innerhalb derselben Laufbahn des bisherigen Dienstherrn angenommen wird, vgl. Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand:August 2015, BBG 2009 § 28 Rn. 59; ferner etwa Schl.-H. OVG, Urteil vom 10. Juli 2014- 12 A 158/13 -, juris, Rn. 26, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. September 2012- 4 S 1580/12 -, n.v., BA S. 3 f., bei einer Versetzung von einem Postnachfolgeunternehmen zu einem anderen Postnachfolgeunternehmen der Umstand entgegenstehen könnte, dass die Versetzung sich faktisch - etwa mit Blick auf sehr unterschiedliche "Mitarbeiterkonditionen" - wie eine dienstherrenübergreifende Versetzung darstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 1820/14

    Versetzung eines Postobersekretärs von der Postbank AG zur DP AG aus dienstlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2757/13 (anhängig)

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.
  • BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13
    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 1 A 2563/09

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.365

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2013 - 1 B 921/12

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
  • VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15

    Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

    Dies verfolgt das verfassungsrechtlich legitime Ziel, die Funktionalität und Flexibilität der öffentlichen Verwaltung zu sichern und womöglich zu steigern (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.09.2015 - 1 A 2758/13 -, juris; vgl. auch in Zusammenhang mit den Postnachfolgeunternehmen BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 31.31 -, Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 11) und setzt die Möglichkeit der Auflösung von Behörden als rechtlich gegeben voraus, ohne diese einzuschränken.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 10 B 4.16

    Versetzung eines Postoberinspektors von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen

    Soweit die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Fällen der Annahme eines dienstlichen Grundes entgegengetreten ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2015 - 1 A 2760/13 -, juris Rn. 36 ff.; vorgehend ebenso VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 12 K 1950/12 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, weitere Urteile vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 -, juris Rn. 27 ff., - 1 A 2756/13 -, n.v., - 1 A 2759/13 -, n.v. und - 1 A 1820/14 -, n.v.), hat sich diese nicht mit dem - hier von dem Vorstand der Deutschen Postbank AG herangezogenen - "Näheargument" befasst, sondern ausschließlich mit dem dort geltend gemachten personalpolitischen Konzept der Beklagten, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 freigesetzten Beamten der Postbank AG zur Deutschen Post AG zu versetzen, weil die Deutsche Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der Deutschen Post AG der Fall sei.

    Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen waren die vorstehend genannten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte aus Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein bzw. das "Näheargument" für seine Entscheidungen "von vornherein ohne Relevanz", weil in den zu entscheidenden Fällen das Beschäftigungsverhältnis der jeweiligen Kläger mit der interServ GmbH im Zeitpunkt des Erlasses des maßgeblichen Widerspruchsbescheides bereits seit mehr als 19 Monaten beendet war (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21. September 2015 - 1 A 2760/13 -, juris Rn. 51, und - 1 A 2758/13 -, juris Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2759/13

    Versetzung eines Postobersekretärs als die auf Dauer angelegte Übertragung eines

    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2758/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    Gestützt wird es ferner durch den Umstand, dass die DP AG der Klägerin und auch den Klägern der Verfahren 1 A 2758/13 und 1 A 2760/13 nach der Versetzung und vor dem jeweiligen Erfolg in den angestrengten Eilverfahren lediglich eine befristete und zudem unstreitig unterwertige Tätigkeit bei der "Deutsche Post Inhaus Services GmbH" zuweisen konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2756/13

    Versetzung eines Postamtmanns von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier mit Ablauf des 28. Februar 2013; in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2758/13, 1 A 2759/13, 1 A 2760/13 und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    Gestützt wird es ferner durch den Umstand, dass die DP AG den Klägern der Verfahren 1 A 2758/13, 1 A 2759/13 und 1 A 2760/13 nach der Versetzung und vor dem jeweiligen Erfolg in den angestrengten Eilverfahren lediglich eine befristete und zudem unstreitig unterwertige Tätigkeit bei der "Deutsche Post Inhaus Services GmbH" zuweisen konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2016 - 1 B 895/15

    Überwiegen des Vollzugsinteresses das Suspensivinteresse des betroffenen Beamten

    Dass die "dienstlichen Gründe" nach § 28 Abs. 2 BBG, soweit es bei der Versetzung (auch) um die Belange der die Dienstherrnbefugnisse wahrnehmenden privatrechtlich organisierten, im Wettbewerb stehenden Postnachfolgeunternehmen geht, nur betriebswirtschaftliche Gründe sein können, die sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009- 2 C 68.08 -, juris, Rn. 16; dem folgend: OVG NRW, Urteil vom 21. September 2015- 1 A 2758/13 -, juris, Rn. 45 f., ist von den o.g. Aspekten zu unterscheiden und in Ansehung dieser hier nicht entscheidend.

    Zu Versetzungen im Bereich der Postnachfolgeunternehmen näher und m.w.N.: OVG NRW, Urteil vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 -, juris, Rn. 29 bis 32.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2760/13
    Dieses Konzept besteht nach dem Vortrag der für die Beklagte handelnden Postbank AG in der personalpolitischen Entscheidung, sämtliche von der interServ GmbH 2012/2013 (hier und in den Parallelverfahren 1 A 2757/13, 1 A 2758/13, 1 A 2759/13, und 1 A 1820/14 jeweils mit Ablauf des 31. Mai 2012; im Parallelverfahren 1 A 2756/13 mit Ablauf des 28. Februar 2013) freigesetzten Beamten der Postbank AG.

    Gestützt wird es ferner durch den Umstand, dass die DP AG dem Kläger und auch den Klägerinnen der Verfahren 1 A 2758/13 und 1 A 2759/13 nach der Versetzung und vor dem jeweiligen Erfolg in den angestrengten Eilverfahren lediglich eine befristete und zudem unstreitig unterwertige Tätigkeit bei der "Deutsche Post Inhaus Services GmbH" zuweisen konnte.

  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Auch das Ziel, dem Beamten eine amtsangemessene Beschäftigung zu verschaffen bzw. zu erhalten ist ein dienstlicher Grund für eine Versetzung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 -, juris, Rn. 58).
  • VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Auch das Ziel, dem Beamten eine amtsangemessene Beschäftigung zu verschaffen bzw. zu erhalten ist ein dienstlicher Grund für eine Versetzung im Sinne von § 28 Abs. 2 BBG (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 -, juris, Rn. 58).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2017 - 1 B 310/16 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 25.1.2012 - 6 P 25.10 -, juris, Rdnr. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, juris, Rdnr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.9.2015 - 1 A 2758/13 -, juris, Rdnr. 29 ff.
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    BVerwG, Beschluss vom 25.1.2012 - 6 P 25.10 -, Juris, Rdnr. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2015 - OVG - 7 S 32.15 -, Juris, Rdnr. 2; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.9.2015 - 1 A 2758/13 -, Juris, Rdnr. 29 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2015 - 7 S 32.15

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versetzung zur

  • VG Schleswig, 23.08.2017 - 11 B 34/17

    Anfechtung einer Abordnung; dienstliche Gründe für eine Abordnung; Störung des

  • VG Aachen, 15.09.2023 - 1 K 892/22

    Beamtenrecht: Versetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; unbegründet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 1820/14

    Versetzung eines Postobersekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 19.181

    Aus gesundheitlichen Gründen unzumutbare Versetzung eines Beamten

  • VG Düsseldorf, 08.08.2019 - 2 L 2072/19
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